| "Autor" |
Führerschein schon unter 18?!? |
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geschrieben am: 09.09.2002 um 16:06 Uhr
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Habe jetzt schon öfters mal davon gehört das man den Führerschein auch schon vor 18 machen kann und auch vor 18 dann fahren kann. Zumindest wenn man einen triftigen Grund dafür hat, also zum Beispiel das es keine möglichkeit gibt zur Arbeitsstelle zu kommen.
Kann mir irgendjemand sagen wo man sich da erkundigen kann, und wie das überhaupt so insgesamt abläuft??
Sag schon mal danke für jede Antwort. |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 09.09.2002 um 16:07 Uhr
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es wurde darüber gerdet ihn schon mit 17 machen so können....
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| "Autor" |
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geschrieben am: 09.09.2002 um 16:18 Uhr
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Versuch es über eine Suchmaschine... etwa "Fahrerlaubnis unter 18 Jahren"+Deutschland ...
so weit ich weiß kann man die Fahrprüfung sowieso schon mit 17 Jahren machen, nur eben bekommt man den Lappen dann erst mit 18. |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 09.09.2002 um 16:35 Uhr
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ja das ist ein lang diskutiertes thema.
In einer kleiner stadt (weiß nicht wo) wurde einer 17 Jahrigen eine Sonderfahrerlaubnis erteilt. in dieser Fahrerlaubnis steht das sie morgens früh mit dem auto zur arbeit und zurück fahren darf. sie darf aber nur diese strecke fahren und keine andere. grund dafür ist, das um die uhrzeit wo sie zur arbeit muss kein bus und keine bahn fährt. und die eltern zu der zeit noch schlafen.
es gibt vor und nachteile bei diesem programm....
vorteil: man trainiert schon früh sein fahrkönnen.
nachteil: viele jugendliche gehen abends weg und kommen dann auf den gedanken doch mit dem auto, trotz alkoholkonsums, nach hause zu fahren.
(ich wollte nun einfach mal meine meinung dazu abgeben ich weiß das du nur infos wolltest. aber ich finde eine/mehere meinung/en sind angebracht.) |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 09.09.2002 um 16:46 Uhr
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hi maverick
das ist möglich das man unter 17 den führerschein machen kann nur eben wie knuspy sagte hin zur arbeit und wieder zurück
wenn du mehr infos brauchts poste nochmal rein
denn sehe am samstag jemanden der schon mit 17 jahren
führerschein gemacht hat
grüße kante
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| "Autor" |
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geschrieben am: 09.09.2002 um 16:59 Uhr
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| Mach halt den Mopeth-führerschein!! |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 09.09.2002 um 20:33 Uhr
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(zitat)Mach halt den Mopeth-führerschein!!(/zitat)
Dann solltest DU aber besser auch wissen, wie das geschrieben wird... :) |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 09.09.2002 um 22:19 Uhr
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(zitat)§ 10 Mindestalter
(1) Das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beträgt
[...]
3. 18 Jahre für die Klassen A bei stufenweisem Zugang, B, C, C1, BE, CE und C1E,[...](/zitat)
Aus der Fahrerlaubnisverordnung vom 18.August 1998 (BGBl. I 1998 Nr.55 S.2214) - die zwar seit dem 01.01.99 gilt, aber inzwischen wieder geändert wurde. Ob das auch diesen Abschnitt betrifft, war ich jetzt zu faul nachzugucken. Generell sind einige Einschränkungen genannt, aber auf den ersten Blick passt der Fall "kein Bus, Eltern schlafen - also Führerschein mit 17" nicht zu diesen.
afair hatte der ehem. Bundesminister für Verkehr (Matthias Wissmann) seinem damals minderjährigen Sohn eine Fahrerlaubnis erteilt. Damals gab es imho in der StVZO (deren erster Teil offenbar durch die FEV ersetzt wurde) noch einen Passus, der das ermöglichte.
Ansonsten kann man sehr wohl auch schon unter 18 auf deutschen Strassen legal fahren - wenn man im Ausland einen Führerschein gemacht hat und dieser von der Zulassungsbehörde anerkannt wird.
[edit: Man reiche mir mein TippEx.] Geändert am 09.09.2002 um 22:21 Uhr von Brünette22 |
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