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E-mail an T-Offline wegen verstöße gegen Datenschutz

Nutzer: möbius
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geschrieben am: 11.10.2002    um 13:04 Uhr   
das ist ein aufruf die folgende e-mail oder ähnliche an kundenservice@t-online.de zu schreiben um endlich die einhaltung der gesetze zu erzwingen.




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Sehr geehrte Damen und Herren,

durch einen Artikel in der renomierten Fachzeitschrift c't wurde ich darauf aufmerksam, daß die Speicherung von Verbindungsdaten (konkret gesagt: wer, wann mit welcher IP-Adresse online war), gemäß §6 Teledienstedatenschutzgesetz rechtswidrig ist


T-Online speichert nach eigener Aussage die Nutzungsdaten, also wann man verbunden war und welche IP man hatte, aber auch welche Webseiten angefragt wurden, für einen Zeitraum von 80 Tagen. Das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) besagt in §6 Abs. 1, dass der Diensteanbieter diese Daten zwar erheben darf, jedoch hat der Diensteanbieter laut Abs. 2 Nr. 1 die "Nutzungsdaten frühestmöglich, spätestens unmittelbar nach Ende der jeweiligen Nutzung, soweit es sich nicht um Abrechnungsdaten handelt" zu löschen.

Da zu einer Flatrate jedoch keine Nutzungsdaten zur Abrechnung gespeichert werden brauchen, muss T-Online die Daten unverzüglich nach Beendigung der Verbindung löschen.

In der Ausgabe 9/Februar 02 des Magazin "e-f@cts" vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird auf Seite 6 auf diesen Punkt hingewiesen. Ein anderer dort genannter Punkt ist der Nachweis des Anbieters über die Bereitstellung der Dienste: "Andererseits sollen dem Diensteanbieter auch keine Nachteile entstehen: etwa in dem Fall, dass ein Nutzer bestreitet, Dienste in Anspruch genommen zu haben. Dies soll ein Anbieter durchaus durch Unterlagen beweisen können. Das bedeutet: Er kann Daten speichern, solange sie (z.B. bis zur Bezahlung) wirklich benötigt werden."

Das rechtfertigt jedoch immer noch nicht eine Speicherung der Nutzungsdaten über 80 Tage. Die Daten müssen somit allerspätestens beim Begleichen der Rechnung gelöscht werden.

Hiermit fordere Ich sie auf das Teledienstdatenschutzgesetz, insbesondere $6, einzuhalten.


Mit bitte um Stellungnahme
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Nutzer: Sideshow_Bob
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geschrieben am: 11.10.2002    um 13:06 Uhr   
wie gut, dass ich nicht bei diesem schweineverein kunde bin...
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Nutzer: BöhseOnkelz
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geschrieben am: 11.10.2002    um 13:11 Uhr   
hat seit dem 3ten Lehrjahr Datenschutz/Sicherung
und weiß nach wenigen Stunden, diese Richtlinien sind zwar da, aber zu leicht umgehbar...

aber sei froh das T-Online macht...

ich würde es schaffen in 60Min deine T-Online Daten herauszufinden und über deinen Account zu surfen, wäre sehr unerfreulich...wenn du dich aber mit T-Online in Verbindung setzt und diese Dir die Daten aushändigen wär das eine große Hilfe ;)
achja ich glaube die dürfen die Daten speichern, jedoch nur nach Verlangen des Kundens einsehen...
bin mir nicht 100pro sicher, aber ich glaube das war so
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Nutzer: möbius
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geschrieben am: 11.10.2002    um 13:20 Uhr   
(quote)Das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) besagt in §6 Abs. 1, dass der Diensteanbieter diese Daten zwar erheben darf, jedoch hat der Diensteanbieter laut Abs. 2 Nr. 1 die "Nutzungsdaten frühestmöglich, spätestens unmittelbar nach Ende der jeweiligen Nutzung, soweit es sich nicht um Abrechnungsdaten handelt" zu löschen. Da zu einer Flatrate jedoch keine Nutzungsdaten zur Abrechnung gespeichert werden brauchen, muss T-Online die Daten unverzüglich nach Beendigung der Verbindung löschen.(/quote)

oder hab ich das falsch kapiert?
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"Autor"  
Nutzer: BöhseOnkelz
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geschrieben am: 11.10.2002    um 13:22 Uhr   
(zitat)wie gut, dass ich nicht bei diesem schweineverein kunde bin...(/zitat)

wie wenns andere nicht so machen...

es gibt nen Anbieter, Name weiß ich grade net, DSL Flat 19€ im Monat...Bedingung - nein kein begrenztes Datenvolumen...man darf keine Pornografischen Seiten anschauen, dadurch deswegen das ansehen der Firma geschädigt werden könnte...
So da haben wirs, die müssen jene Daten speichern + einsehen...obwohl es verboten ist, aber wie gesagt die Gesetze sind zu leicht umgehbar, wie alles in Germany

Siehe die Steuerbetrüger "GmbH & CO KG"
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Nutzer: BöhseOnkelz
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geschrieben am: 11.10.2002    um 13:23 Uhr   
dürfte schon passen möbi...wenn ich wieder Berufsschule habe und drandenke frag ich mal nach
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"Autor"  
Nutzer: Sideshow_Bob
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geschrieben am: 11.10.2002    um 13:36 Uhr   
bin bei qsc... habe keine datenbegrenzung, keine zwangstrennung alle 24h, 1.024/256 kbit/s und (welch freude) kann mir porno seiten angucken... was will man(n) mehr? ggg
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