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@uffie

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geschrieben am: 21.10.2002    um 23:49 Uhr   
(zitat)
1. Persönliche Beleidigungen sind keine Straftat. Sie können nur auf dem Weg der Zivilgerichtsbarkeit anbelangt werden.
(/zitat)
Seit wann behandelt die zivile Gerichtsbarkeit keine Straftaten?

(zitat)
3. Wer gestattet Euch nicht, in dieser Angelegenheit weiter Stellung zu beziehen? Dabei kann es sich höchstens um eine selbstauferlegte Züchtigung handeln....
(/zitat)
Evtl. ist dem Betreiber auf Grund eines schwebenden Verfahrens eine Äußerung über den Stand der Dinge untersagt worden.

(zitat)
4. Die Verweigerung der Benutzung Eures Chats bzw. Forums ist ein Eingriff in das Grundrecht der freien Meinungsäußerung. Dies könnte für Euch Folgen haben. Auf das Hausrecht kann man sich in solchen Fällen nur mit nachvollziehbaren sachlichen Gründen berufen.
(/zitat)
Inkorrekt; jeder "private" Forenbetreiber hat das Recht und die Möglichkeiten, jemanden aus dem System zu verbannen.
Zudem werden per Chatiquette und NUB die Grenzen gezogen. Somit ist die Rechtsgrundlage geschaffen.
Folgen für Abacho wird es nicht haben.
Dies gilt ürigends auch, würde Chatworld ein Bezahl-System sein. Da greift das ganze Rechtsmittel über die zu bestätigenden Nutzungsbedingungen sogar noch unkomplizierter.

Erst denken, dann flooden - wobbei man es nach dem Nachdenken eh besser bleiben läßt.

o.G.
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geschrieben am: 22.10.2002    um 01:01 Uhr   
(zitat)(zitat)
1. Persönliche Beleidigungen sind keine Straftat. Sie können nur auf dem Weg der Zivilgerichtsbarkeit anbelangt werden.
(/zitat)
Seit wann behandelt die zivile Gerichtsbarkeit keine Straftaten?
Seit es die Unterscheidung zwischen Zivilgerichtsbarkeit und Strafgerichtsbarkeit gibt. (Was nicht heißen soll, daß Strafsachen nicht auch in Zivilprozessen behandelt werden...)

(zitat)
3. Wer gestattet Euch nicht, in dieser Angelegenheit weiter Stellung zu beziehen? Dabei kann es sich höchstens um eine selbstauferlegte Züchtigung handeln....
(/zitat)
Evtl. ist dem Betreiber auf Grund eines schwebenden Verfahrens eine Äußerung über den Stand der Dinge untersagt worden.
Das käme einer Zensur gleich...

(zitat)
4. Die Verweigerung der Benutzung Eures Chats bzw. Forums ist ein Eingriff in das Grundrecht der freien Meinungsäußerung. Dies könnte für Euch Folgen haben. Auf das Hausrecht kann man sich in solchen Fällen nur mit nachvollziehbaren sachlichen Gründen berufen.
(/zitat)
Inkorrekt; jeder "private" Forenbetreiber hat das Recht und die Möglichkeiten, jemanden aus dem System zu verbannen.
Zudem werden per Chatiquette und NUB die Grenzen gezogen. Somit ist die Rechtsgrundlage geschaffen.
Folgen für Abacho wird es nicht haben.
Dies gilt ürigends auch, würde Chatworld ein Bezahl-System sein. Da greift das ganze Rechtsmittel über die zu bestätigenden Nutzungsbedingungen sogar noch unkomplizierter.

Chattiquette und NUB können nie vor ordentlichen Gerichten als Rechtsgrundlage Bedeutung erlangen. Die Bannung eines unliebsamen Chatters ist nur mit sachlicher Begründung legitim. Davon abgesehen ist das technisch unmöglich....

Erst denken, dann flooden - wobbei man es nach dem Nachdenken eh besser bleiben läßt.

o.G.
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(/zitat)
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