| "Autor" |
Für Stefan R. |
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geschrieben am: 24.09.2003 um 15:59 Uhr
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Hi
Wenn du Stefan R. heisst, immer noch keinen Mailaccount hast, du Nuss seit Stunden nicht in ICQ antwortest, und dein Handyakku leer ist, genau DANN ist dieser Thread für dich.
Ich hab deine Fragen, welche du zu deiner morgigen Falllösung hattest, hier kurz erläutert.
1. Träger von Rechten und Plichten
Der Nasciturus ist unter dem Vorbehalt rechtsfähig, dass er lebendig geboren wird. Der Vorbehalt ist eine Bedingung i.S.v. Art. 151ff OR; der Nasciturus ist somit nur bedingt rechtsfähig
Vorsicht jedoch beim Nondum conceptus: Auch durch Tatbestände, die vor der Konzeption liegen, ist der Nondum Conceptus nicht, auch nicht bedingt, rechtsfähig!!
Gemäss den Grundsätzen der Rechtsfähigkeit sind hier jedoch auch solche Fälle denkbar:
- Begünstigter eines Versicherungsvertrages
- Präventiventerbung (480 ZGB)
- Nacherbschaft (545/488 ZGB)
2. Vormundschaft und Beiratschaft
Du Döddel, das war kein Schreibfehler.
Das heisst schon "Eine verbeiratete Person" und nicht "eine verhheiratete Person".
Im Gegensatz zum Entmündigten (407ff ZGB) behält die Person, die unter Beiratschaft gemäss Art. 395 ZGB gestellt wird, grundsätzlich ihre Handlungsfreiheit.
Auch möglich: Verwaltungsbeirat, Art. 395 Abs. 2 ZGB
Zur kombinierten Beiratschaft: BGE 81 II 259,266
3. Psychopathische Querulanz
Ein Mensch, "dessen abnorme Reaktionen auf eine psychich krankhafte Persönlichkeitsentwicklung zurückzuführen sind und der das eigene, meist falsch beurteilte Recht in übertriebener und rücksichtsloser Art und mit Rechtsbehelfen durchzusetzen versucht, die in keinem angemessenen Verhältnis zum erreichbaren Ziel stehen".
Dazu ausführlich: BGE 118 Ia 238, Fall "O."
Psychopathische Querulanz führt zur (prozessualen) Urteilsunfähigkeit.
4. Die Wörter....
Vorsicht!!
Es gibt beides: beschränkte Handlungsfähigkeit und beschränkte Handlungsunfähigkeit!
- Urteilsfähig und mündig: Volle Handlungsfähigkeit
- Beiratschaft und Ehe: beschränkte Handlungsfähigkeit
- Urteilsfähig und unmündig: beschränkte Handlungsunfähigkeit (!)
5. Fähigkeiten in und ausserhalb des Prozesses
- Rechtsfähigkeit entspricht Parteifähigkeit
- Handlungsfähigkeit entspricht Prozessfähigkeit
- Verfügungsfähigkeit (=Dispositionsfähigkeit) entspricht Prozessführungsbefugnis.
Merke: Beschränkte Handlungsunfähigkeit (Rzn 07.31 ff) führt zu beschränkter Prozessunfähigkeit.
Parteifähigkeit: Unterschied zwischen aktiver und passiver Parteifähigkeit ! Kriterium: Ermöglicht es einer Person, als Kläger oder Beklagter aufzutreten.
Prozessfähigkeit: Befugnis, einen Prozess in einenem Namen zu führen, durch einen selbst bestellten Vertreter führen zu lassen oder einen fremden Prozess als Vertreter zu führen.
Prozessführungsbefugnis: Möglichkeit, als Partei über einen streitigen Anspruch einen Prozess zu führen bzw. in Prozess über diesen Anspruch zu verfügen.
6. Wohnsitzarten
Es gibt verschiedene Wohnsitzarten, ich glaub das steht irgendwo in Hausheer/Müller.
a) selbständiger / unselbständiger Wohnsitz
b) primärer / subsidiärer Wohnsitz
c) materialer / formaler Wohnsitz
d) freiwilliger / gesetzlicher Wohnsitz
7. Sonstiges
- Nicht Art. 9 Abs. 1 Bst. c VWVG, sondern UWG !!
- Schädigung Dritter: Nicht SJZ 54 (1998), sondern SJZ 54 (1958)
- Personalfürsorgestiftung: BK-Riemer, Systematischer Teil, N 298; dazu auch BGE 108 II 352
- Registerführung: vgl. Art. 184 ZStV; Formularverordnung SR 211.112.6
Viel Glück morgen, so schwer ist das ja nun auch wieder nicht ;-)
Romeo7 / M. |
| Ich mag Signaturen nicht |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 24.09.2003 um 16:03 Uhr
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des is aba auch ne ganz schöne frechheit !!!
stefan jetzt leg dir doch entlich ma nen mail account zu
...der tim...
Geändert am 24.09.2003 um 16:28 Uhr von timon |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 24.09.2003 um 16:40 Uhr
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...is zwar nich stefan und R schon gar nich (ich dachte, den gibs nur im Fernsehen... :-)), aber knutschknuddeltz ma dolläää dat Römsche... :-D Geändert am 24.09.2003 um 16:40 Uhr von schuetzin |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 24.09.2003 um 17:04 Uhr
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huhuuuuuu schützin knutsch
hab dich grad im Support-forum wüten gesehn  |
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