Auf den Beitrag: (ID: 14413) sind "19" Antworten eingegangen (Gelesen: 602 Mal).
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Rechnungswesen

Nutzer: Seliana
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geschrieben am: 20.01.2004    um 16:57 Uhr   
Hallo!

Ich habe gerade ein Problem mit dem Rechnungswesen! Ich habe einen Buchungssatz von dem ich nicht weiß, wie ich ihn buchen soll...vielleicht ist hier jemand, der sich damit auskennt und mir evtl. helfen kann?

Der Lieferer sendet uns für zurückgesandte Schrauben eine Guntschrift in Höhe des Bruttowertes von 377 Euro


Seliana

Beitrag wurde von Steven am 20.01.2004 um 17:23 Uhr aus dem Forum Mal ernsthaft ! verschoben.
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Nutzer: Gast_Ano
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geschrieben am: 20.01.2004    um 17:16 Uhr   
Warum schreibst du nicht einfach "Schrauben die der da zurück gesandt hat"?
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Nutzer: Steven
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geschrieben am: 20.01.2004    um 17:22 Uhr   
Verbindlichkeiten/Hilfsstoffe
wenn ich mich nicht irre.

Ich verschieb den Beitrag mal in den TP, denn hier ist er etwas falsch platziert ;-)

Steven
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin.
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Nutzer: Steven
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geschrieben am: 20.01.2004    um 17:25 Uhr   
Ach ja...wie sollst du überhaupt buchen? Netto oder Brutto? Denn der Buchungssatz oben ist Brutto ;-)

Steven
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Nutzer: Seliana
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geschrieben am: 20.01.2004    um 17:29 Uhr   
(zitat)Ach ja...wie sollst du überhaupt buchen? Netto oder Brutto? Denn der Buchungssatz oben ist Brutto ;-)

Steven(/zitat)

Brutto! Hätte ich ihn Netto buchen sollen müsste ich einfach 16 % abziehen, oder?

Wie bucht man Gutschriften? Also z. B. Wir senden Schrauben zurück und erhalten eine Gutschrift in Höhe des Bruttowertes von 377 Euro? (Nur beispile)

Danke für Eure Antworten! Wäre andernfalls echt aufgeschmissen..

Seliana
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Nutzer: welpe
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geschrieben am: 20.01.2004    um 17:37 Uhr   
einfach auf konto 802 rücksendungen.

hierbei handelt es sich um unterkonten zu 801 warenverkauf. entsprechend wird auch über dieses konto abgeschlossen. wichtig in allen fällen ist, daß eine korrektur der umsatzsteuer stattfindet. :-)
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Nutzer: Steven
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geschrieben am: 20.01.2004    um 17:39 Uhr   
Ja ne Gutschrift buchst du glaube

Verbindlichkeiten [377] an Hilfsstoffe (Schrauben) [377]

Jo wenn du Netto buchen müsstest, müsstest du 377 durch 116 mal 100 rechnen, dann ist 325 € der Netto-Wert und 52 € die 16% Vorsteuer und müsstest es halt auch dementsprechend dann einzeln buchen...

Steven
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Nutzer: Steven
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geschrieben am: 20.01.2004    um 17:41 Uhr   
Welpe wir haben bestellt, nicht geliefert ;-)

Steven
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Nutzer: welpe
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geschrieben am: 20.01.2004    um 17:51 Uhr   
grinselt

oki, machen wir es einfach für die wareneinkauf so wie für die warenverkaufsseite. :-)

17 verbindlichkeiten ....€
an 306 nachlässe von lieferant ....€
an 141 vorsteuer .....€

-------------------

802 rücksendungen .....€
und 181 umsatzsteuer ....€
an 10 forderung .....€


such es dir aus :-))
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Nutzer: Steven
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geschrieben am: 20.01.2004    um 18:05 Uhr   
Waren das echt Nachlässe? Man man, ich weiß es schon selber nicht mehr

Steven
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Nutzer: welpe
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geschrieben am: 20.01.2004    um 18:08 Uhr   
meinste die rallt des noch? :-)
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Nutzer: Steven
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geschrieben am: 20.01.2004    um 18:12 Uhr   
Weiß nicht, ob sie mit der Nettobuchung, die du ihr gegeben hast, klarkommt, wo sie doch Brutto buchen soll

Also Brutto dann Verbindlichkeiten an Nachlässe, oder wie??

Steven
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Nutzer: welpe
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geschrieben am: 20.01.2004    um 18:27 Uhr   
stevi, das is doch kinderkram.
umsatzsteuer is für mich je kostenneutral. :-)
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Nutzer: Steven
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geschrieben am: 20.01.2004    um 18:51 Uhr   
Hey du wirst es nicht glauben, aber so bescheuert lernt man das in der Schule :-))
Und ich dachte, es wäre ne Schulaufgabe, naja egal, geh nun was essen.

Steven
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Nutzer: cyberpit
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geschrieben am: 20.01.2004    um 22:08 Uhr   
(zitat)einfach auf konto 802 rücksendungen.

hierbei handelt es sich um unterkonten zu 801 warenverkauf. entsprechend wird auch über dieses konto abgeschlossen. wichtig in allen fällen ist, daß eine korrektur der umsatzsteuer stattfindet. :-)(/zitat)

eingentlich ganz simpel

verbindlichkeiten an wareneinkauf und vorsteuer

die vorsteuer muss korrigiert werden welpe nicht die umsatzsteuer.
alternativ je nachdem ob es sich um industrie oder handelsbetrieb handelt kann statt wareneinkaufskonto auch roh-hilfs und betriebsstoffe bebucht werden.

Geändert am 20.01.2004 um 22:10 Uhr von cyberpit
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Nutzer: Steven
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geschrieben am: 20.01.2004    um 22:23 Uhr   
Also nun doch Verbindlichkeiten an Hilfsstoffe (wenn man von Industrie ausgeht) ?

total verwirrt
Steven
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Nutzer: cyberpit
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geschrieben am: 21.01.2004    um 00:20 Uhr   
(zitat)Also nun doch Verbindlichkeiten an Hilfsstoffe (wenn man von Industrie ausgeht) ?

total verwirrt
Steven(/zitat)
wenn mans einkauft bucht man

wareneingang/oder hilfstoffe und vorsteuer an verbindlichkeiten aus lieferungen und leistungen

bei der retoure dreht man den buchungssatz einfach um.

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Nutzer: welpe
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geschrieben am: 21.01.2004    um 13:35 Uhr   
pitti? willst du die kleine total beschugge machen? :-)

die vorsteuer ist in der umsatzsteuer enthalten, my gutschter.

Ust-Vst = meine Ustschuld grinselt
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Nutzer: cyberpit
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geschrieben am: 21.01.2004    um 13:42 Uhr   
(zitat)pitti? willst du die kleine total beschugge machen? :-)

die vorsteuer ist in der umsatzsteuer enthalten, my gutschter.

Ust-Vst = meine Ustschuld grinselt(/zitat)

welpe schnäutzchen da irrst du.

wenn ein unternehmer etwas einkauft ist das vorsteuer
wenn er etwas verkauft ist das umsatzsteuer.

im vorliegenden fall wurde etwas eingekauft ( also vorsteuer) , das zurückgeschickt wurde ( also ist die vorsteuer zu korrigieren)

am monatsende beim erstellen der umsatzsteuervoranmeldung wird die vorsteuer mit der umsatzsteuer saldiert ( es kann durchaus ein vorsteuerguthaben herauskommen).

die vorsteuer ist somit nicht in der umsatzsteuer enthalten.

also wenn ich für 100 netto euro etwas einkaufe zahl ich 16 euro vorsteuer. wenn ich es verkaufe für 200 euro netto berechne ich dem kunden 32 euro umsatzsteuer, die ich nach abzug der vorsteuer = 16,00 euro an das finanzamt abführe.

besteuert wird hier der mehrwert (zwischen einkauf und verkaufspreis ) weshalb die steuer auch mehrwertsteuer genannt wird.

also berichtige ich eine einkaufsrechnung ( stornieren gutschrift ect. ) berichtige ich die vorsteuer. bei einer verkaufsrechnung die umsatzsteuer.
das gleiche gilt für skonto-erträge und aufwendungen.

uff
gruss pitti
Geändert am 21.01.2004 um 13:53 Uhr von cyberpit
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Nutzer: welpe
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geschrieben am: 21.01.2004    um 16:09 Uhr   
pitti, du hast ganz recht.
ich bin von ein anderen ansatz ausgegangen. aber egal.

es ändert aber nix an diesem beispiel:

17 verbindlichkeiten ....€
an 306 nachlässe von lieferant ....€
an 141 vorsteuer .....€

eigentlich steht es ja da. 141 :-)



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