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vorerst sieg für die telekom

Nutzer: grmpf
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geschrieben am: 20.03.2001    um 19:31 Uhr   
Gerichtsentscheid

Die Deutsche Telekom muss Internet-Service-Providern vorerst keine Vorleistungs-Flatrate anbieten. Dies hat der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) mit Beschluss vom 15. März entschieden.

Ein solches Flatrate-Angebot hatte die Regulierungsbehörde im November 2000 von der Telekom zur Einführung per 1. Februar verlangt. Diese hatte bereits am 15. Dezember ein Angebot vorgelegt. Zugleich klagte die Telekom aber beim Verwaltungsgericht Köln gegen den Bescheid des Regulierers und beantragte zudem in einem Eilverfahren, den sofortigen Vollzug des Bescheides aufzuheben. Und just um diesen Antrag geht es: Denn das Verwaltungsgerichts Köln hatte diesen abgelehnt; die Telekom reagierte ihrerseits mit einer Beschwerde beim OVG.

Das OVG gab der Telekom-Beschwerde statt, "weil heute jedenfalls kein Bedürfnis für eine sofortige Vollziehung der Anordung des Regulieres bestehe". Argumentation des OVG: Die T-Online hat am 1. März ihre Endkunden-Flatrate vom Markt genommen. Doch gerade jene Flatrate sei Grund der Anordnung des Regulierers gewesen. Denn für die Wettbewerber, die der Telekom nutzungszeitabhängige Entgelte zahlen müssten, hätte sich laut Regulierer eine risikoreiche Preis-Kosten-Schere aufgetan.

Telekomsprecher Stephan Broszio begrüsste das Urteil: "Zwar müsse das Hauptverfahren abgewartet werden, dennoch sind wir sehr zufrieden", sagte er. Für die Deutsche Telekom gehe es bei dem Verfahren um eine grundsätzliche Frage: "Uns geht es darum zu klären, ob der Regulierer aus einem nachträglichen Mißbrauchsverfahren, in diesem Fall zu den bestehenden Minutentarifen für Online-Anbieter, neue Produkte, wie zum Beispiel die Einführung einer Vorleistungsflatrate, ableiten darf." Die Telekom vertrete die Meinung, dass das Telekommunikationsgesetz eine solche Ableitung nicht hergebe. Ansonsten würde die unternehmerische Freiheit stark beschnitten.

Die Vorleistungs-Flatrate wird aber zumindest bis auf weiteres bestehen bleiben. "Wir prüfen den Gerichtsentscheid genau, werden aber jetzt nicht unser Angebot aus dem Markt nehmen", so Broszio.

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Nutzer: läddi
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geschrieben am: 20.03.2001    um 20:12 Uhr   
hm?
muss man das verstehen?
gab ja viel wind um die flatrate bei t-online
hab gehört die haben noch mal ne verlängerung gekriegt , die kunden da
aber was heißt sie müssen keine vorleistungsflatrate an
andere provider zahlen??
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