Auf den Beitrag: (ID: 2230) sind "12" Antworten eingegangen (Gelesen: 441 Mal).
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!wawawa!

Nutzer: KidNicki
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geschrieben am: 04.09.2002    um 18:46 Uhr   
Hinrichtungsparadoxon
Urteil: "Sie werden nächste Woche hingerichtet werden; an welchem Tag, werden Sie vorher nicht wissen." - Ist das Urteil vollstreckbar? Gegenargumentation des Verurteilten: "Lebte ich am Sonntagmorgen noch, wüßte ich, daß ich am Sonntag hingerichtet würde; das wäre gegen das Urteil. Sonntag geht also nicht, ich muß spätestens samstags hingerichtet werden. Wenn ich am Samstagmorgen noch lebte, könnte ich mir dann ja ausrechnen, daß es der Samstag sein wüßte, Sonntag hatten wir ja schon ausgeschlossen, aber das darf nach dem Urteil ja nicht sein etc. - Also kann das Urteil nie korrekt vollstreckt werden." (Die Hinrichtung fand unerwartet am Mittwoch statt. Irgendwo muß ein Fehler in der Argumentation liegen. Aber wo??)
nicki stöbers überall und kann keine lösung finden..
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Nutzer: Sonic_2
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geschrieben am: 04.09.2002    um 18:51 Uhr   
nicht schlecht.....
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Nutzer: KidNicki
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geschrieben am: 04.09.2002    um 18:53 Uhr   
meine frage war nicht (ich glaube ich habe gar nichts gefragt..)ob das gut oder schlecht ist sondern wie das funtzt..??
nicki zermartert sichs hirn
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Nutzer: Sonic_2
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geschrieben am: 04.09.2002    um 18:53 Uhr   
ja aber verstauch es dir nicht....
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Nutzer: funkymonk
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geschrieben am: 04.09.2002    um 18:54 Uhr   

?

du darfst das ganze halt nicht retrospektiv betrachten...

wenn du am mittwoch morgen lebst...und am abend hingerichtet wirst...hast du es nicht gewußt, da du die folgenden tage nicht erlebt hast...

der lauf der dinge geht vorwärts...nicht rückwärts...;-)


funk
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Nutzer: KidNicki
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geschrieben am: 04.09.2002    um 18:56 Uhr   
hööö?retro-was?
nicki hasst fremdwörter..
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Nutzer: Sonic_2
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geschrieben am: 04.09.2002    um 18:57 Uhr   
*schenkt niki einen duden*
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Nutzer: funkymonk
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geschrieben am: 04.09.2002    um 18:58 Uhr   

du darfst halt nicht "rückwärts denken"...wenn du sonntag morgen leben würdest, und dann samstag, etc. ...das läuft dann ja alles nach hinten...

wenn du am morgen aufwachst ist es stets ungewiß, was der tag, oder die noch folgenden tage dir bringen. die ausnahme wäre der sonntag.da wüßtest du wirklich - dein letztes stündlein hat geschlagen... *g


funk
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Nutzer: KidNicki
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geschrieben am: 04.09.2002    um 18:58 Uhr   
schenkt sonic ein C..
nicki grmls
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"Autor"  
Nutzer: KidNicki
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geschrieben am: 04.09.2002    um 18:59 Uhr   
ah..ich glaube langsam versteh ichs..so langsam
nicki...greistesblitz
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Nutzer: funkymonk
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geschrieben am: 04.09.2002    um 19:00 Uhr   

joa...irgendwie hat der verurteilte wohl nur versucht den richter zu verwirren *g*...man lebt schließlich nur an einem tag und nicht an allen tagen der woche gleichzeitig...wobei...das hätte seine vorteile...*löl*


funk
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"Autor"  
Nutzer: KidNicki
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geschrieben am: 04.09.2002    um 19:03 Uhr   
frinsel..naja ich hätte das wohl auch gemacht..wobei ICH warscheinlich auch noch geglaubt hätte was ich da labe..
nicki..weiß ja..bin dumm
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"Autor"  
Nutzer: Romeo7
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geschrieben am: 05.09.2002    um 00:36 Uhr   
Ganz einfach: wenn du am Sonntagmorgen noch lebst, dann weisst du wirklich, dass du noch am selben Tag hingerichtet wirst -die erste Überlegung stimmt also .

Wenn du aber am Samstag Morgen noch lebst, dann weisst du ja nicht, ob du nun Samstag oder Sonntag hingerichtet wirst, weil du das ja erst mit Sicherheit am Sonntag Morgen sagen könntest!
Die Aussage
"Wenn ich am Samstagmorgen noch lebte, könnte ich mir dann ja ausrechnen, daß es der Samstag sein wüßte, Sonntag hatten wir ja schon ausgeschlossen"
ist demnach falsch, weil du den Sonntag eben erst am Sonntag Morgen ausschliessen kannst, und nicht schon am Samstag morgen.

Na, gebongt?


R7

Geändert am 05.09.2002 um 00:37 Uhr von Romeo7
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