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DR, BR....ja wie denn nun?

Nutzer: Traumwandler
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geschrieben am: 22.05.2002    um 01:54 Uhr   
Deutschland und das Deutsche Reich heute.
Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen! Die Existenz des Staates Deutsches Reich ist völkerrechtlich und mit “Bundesverfassungsgerichtsurteilen” (u.a. 2BvL6/56,2Bvf1/73 und 2BvR373/83) unwiderruflich festgestellt.
Der Einigungsvertrag?

Mit Urteil des Sozialgericht Berlin S72Kr433/93 u.a.wurde festgestellt,daß der Einigungsvertrag ungültig ist. Der Einigungsvertrag wurde übrigens auch nie durch Berliner Vertreter unterzeichnet.

“Grundgesetz” und Geltungsbereich

Der territoriale Geltungsbereich des “Grundgesetzes” ist spätestens mit der Streichung des Artikels 23 am 18.07.1990 durch die USA, veröffentlicht u.a. am 23.09.1990 im Bundesgesetzblatt, erloschen. Das heißt: Die Bundesrepublik Deutschland ist seit diesem Datum de jure nicht mehr existent.

Im Artikel 146 des “Grundgesetzes” heißt es: “Dieses Grundgesetz das nach der Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist”

In welchen Grenzen diese Verfassung in Kraft tritt, steht im Artikel 116 des “Grundgesetzes”(31.12.1973). Im Artikel 25 verpflichtet sich die BRD, daß die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechtes sind. Sie gehen den (Bundes-)Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Weil das “Grundgesetz” völkerrechtlich gemäß Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung dem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetztem Gebiet für eine bestimmte Zeit und keine vom Volk gewählte Verfassung ist, muß sich Artikel 146 des “Grundgesetzes”zwangsläufig erfüllen.Die einzig gültige Verfassung Deutschlands ist die vom deutschen Volk frei gewählte (Weimarer) Reichsverfassung vom 11.August 1919 !

Fazit

Die Bundesrepublik Deutschland ist de jure erloschen. Jedliche Rechtsgrundlagen der Organe und Behörden der Bundesrepublik Deutschland sind erloschen und haben keine Rechtsgültigkeit mehr. Das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31.Dezember 1937 ist existent. Jeder Staatsbürger des Deutschen Reiches unterliegt nicht den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit der Diktatur “Bundesrepublik Deutschland” .
(zitat)

-Dieser Text stammt aus einem anderen Forum. Ich bin auch nicht der Autor. Wollte nur mal die Verfassungs-Experten hier fragen, ob da was Wahres dran ist?

-Jodo-
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Nutzer: Gast_Rammsteiner
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geschrieben am: 22.05.2002    um 10:59 Uhr   
Dieser Text steht im Gästebuch von Systemschaden ...

Würde mich auch mal intressieren was da dran ist.

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Nutzer: Dark_Wave
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geschrieben am: 22.05.2002    um 11:19 Uhr   
netter fake,
sozialgerichte werden mit solcherlei problemen nicht belästigt und dürfen auch sicherlich nicht darüber entscheiden
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Nutzer: Gast_BlueLama
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geschrieben am: 22.05.2002    um 11:24 Uhr   
(zitat)Der territoriale Geltungsbereich des “Grundgesetzes” ist spätestens mit der Streichung des Artikels 23 am
18.07.1990 durch die USA, veröffentlicht u.a. am 23.09.1990 im Bundesgesetzblatt, erloschen. Das heißt: Die
Bundesrepublik Deutschland ist seit diesem Datum de jure nicht mehr existent. (/zitat)

Was natürlich Unsinn ist, da "die USA" keine Artikel aus dem
Grundgesetz streichen kann.

Lama



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Nutzer: tiroxxx
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geschrieben am: 22.05.2002    um 11:52 Uhr   
wenn ichs richtig zusammenbekommen habe, stammt dieses elaborat von einer gruppe, die den "Freistaates Preußen" haben möchte. das pamphlet ist auch anderswo schon seit über einem jahr aufgetaucht und auseinandergepflückt worden, hier nur ein kleiner auszug:
(zitat)Blicken wir also ins Grundgesetz, hier speziell auf Artikel 100:
Absatz 1:
?Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und [...] die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.?
Lassen wir die Frage, warum sich ein Sozialgericht mit der Gültigkeit des Einigungsvertrages befassen sollte, einmal außen vor. Art. 100 I GG zeigt jedenfalls, daß die Gerichte verpflichtet sind, zweifelhafte Rechtsgrundlagen dem BVerfG zur Entscheidung vorzulegen (sog. ?konkrete Normenkontrolle?).

Nun mögen Sie einwenden, daß der Einigungsvertrag doch gar kein Gesetz, sondern ein völkerrechtlicher Vertrag sei und daher Art. 100 I GG gar nicht gelten kann.
Dann halte ich Ihnen Artikel 100 II GG entgegen:
?Ist in einem Rechtsstreite zweifelhaft, ob eine Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist und ob sie unmittelbare Rechte und Pflichten für den Einzelnen erzeugt (Artikel 25), so hat das Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.?
geschrieben dort von einem "dieter"(/zitat)

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