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Fünf Jahre für Julia |
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geschrieben am: 21.06.2002 um 17:36 Uhr
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Julia Bohl ist in Singapur zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Die Strafe muss sie wegen Drogenkonsum und -handel absitzen. Dabei hat sie aber noch Glück gehabt, am Anfang des Prozesses drohte der 23-jährigen Julia die Todesstrafe.
Das Gericht begründete seine Entscheidung, damit dass es Julia in allen drei Anklagepunkten Drogenbesitz, Handel und Konsum für schuldig befand.
Trotz des vergleichsweise milden Urteils waren Julias Eltern sichtbar erschüttert, als das Gericht sein Urteil bekannt gab. Man hatte allgemein mit einer niedrigeren Gefängnisstrafe gerechnet. Julias Anwalt verlas nach dem Urteil eine Erklärung von der 23-jährigen Studentin: Sie bereue ihr Verhalten zutiefst und sei beschämt, weil sie sich als Gast in einem fremden Land nicht gebührend benommen habe.
Julia Bohl war Anfang März festgenommen worden, nachdem in ihrer Wohnung 687 Gramm Cannabis gefunden worden sind. Eine Analyse der Drogen ergab aber, dass das Cannabis nur einen Reingehalt von 281 Gramm hatte, weswegen Julia die Todesstrafe erspart geblieben ist. Mitte Mai ließ das Gericht dann sämtliche Anklagepunkte fallen bis auf die genannten drei
EUER
BATTLEDOG |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 21.06.2002 um 17:39 Uhr
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sie hat im warsten sinne des wortes glück gehabt!
aber ich weiss nicht wieso so ein aufstand um sie gemacht wird! sie lebte dort, und war sich im klaren über die gesetze in diesem staat...
selber schuld kann ich da nur sagen, und mitleid empfinde ich nicht |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 21.06.2002 um 18:05 Uhr
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gummi ich und du haben uns bestimmt in einigen augen unbeliebt gemacht aber ich muss dir einfach recht geben.
EUER
BATTLEDOG |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 21.06.2002 um 23:00 Uhr
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Außerdem sollte sie wegen Betruges angeklagt werden; denn dieseres Dope war ja dermaßen gestreckt, daß das nach Strafe schreit...
;-) Paccy |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 22.06.2002 um 10:22 Uhr
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Nein du hast da wohl was misverstanden...
Das Dope war nicht dermaßen gestreckt,nein es waren 2 verschiedene Dopesorten und das Gesetz sieht nur die Todesstrafe vor wenn man 500g eines Dopes besitzt.
(soweit ich weiß :-)
EUER
BATTLEDOG Geändert am 22.06.2002 um 10:23 Uhr von battledog |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 22.06.2002 um 10:26 Uhr
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wieso haben wir uns unbeliebt gemacht?
ich bin bekannt für kritische kommentare ;-) |
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