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Brutalität

Nutzer: Gast_Totengraeber
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geschrieben am: 04.07.2002    um 03:33 Uhr   
Die Mühlen der Justiz: Wie acht Berliner Polizisten an zwei Türken ihr Mütchen kühlten

Acht Polizeibeamte kehrten am 16. April 2000 kurz vor Mitternacht in einem »Gruppenkraftwagen« von einem Einsatz zurück. Sie fuhren in Berlin-Neukölln die Herrmannstraße in Richtung Herrmannplatz. Den Polizisten rollte aus einer Seitenstraße ein 7,5-Tonnen-Lkw vor die Räder. Der Schrippentransporter soll Schlangenlinien gefahren sein. Die Ordnungshüter sollen den vermeintlich alkoholisierten Kraftfahrer nach eigenen Angaben per Außenlautsprecher zum Halten aufgefordert haben. Gruppenführer Dirk K. will den vorausfahrenden Lkw fünfmal angesprochen haben. Als das nichts bewirkte, wollen die Polizisten Martinshorn und Blaulicht gesetzt haben. Auch darauf soll der Verfolgte nicht reagiert haben. An der Kreuzung Flughafenstraße zeigte die Ampel Rot.

Der Schrippentransporter hielt, um kurz darauf wieder anzufahren. Der türmt, vermuteten die Verfolger, setzten nach. Nach einer leichten Linkskurve zur Kreuzungsmitte kam der Lkw zum Stehen, der Polizeiwagen schnitt ihn von links. Fünf Polizisten stürmten aus ihrem Wagen, sprangen an die Türen des Lasters. Sie rissen die Türen auf, die beiden Beamten auf der Fahrerseite mit gezogenen Pistolen. Als weder Fahrer noch Beifahrer aus dem Wagen stiegen, sondern »bedrohlich« zur Mittelkonsole griffen, wurden sie aus dem Wagen gezerrt. Der Fahrer wurde auf den Boden geworfen und gefesselt. Wie sich später herausstellte, galt der Griff zur Mittelkonsole keineswegs einer Waffe, die Handbremse sollte gezogen werden. Da diese nun nicht gezogen war, begann der Lkw auf der abschüssigen Straße zu rollen. Ein Polizist, der Angeklagte Thorsten B., stemmte sich daraufhin von vorn gegen das Fahrerhaus - der Wagen rollte unbeeindruckt weiter. Durch die Rufe der Kollegen alarmiert, sprang ein im Fahrerhaus befindlicher Kollege hinter das Lenkrad, betätigte aber das Gaspedal, dann das Bremspedal, später sogar die Handbremse. Zuvor wollte die Fahrerin des Polizeiwagens, Daniela Sch., dem rollenden Schrippenlaster ausweichen. Die Beamtin setzte ganz langsam zurück, wie sie versicherte. Dabei hatte sie keine Zeit zu schauen, ob da jemand hinter oder unter ihrem Wagen lag.


Gewalttätige Posse

Was den Ordnungshütern hier an Sachverstand gefehlt hatte, glichen sie mit völlig grundloser Härte gegen ihre Opfer aus. Die waren Türken. Der Lkw-Lenker Mustafa M. wurde besonders brutal behandelt. Schon als er dessen Hände auf dem Rücken fesselte, drückte ihn der Beamte Christian Kl. heftig auf den Boden. Eine Thoraxprellung war die Folge. Ganz zu schweigen vom Polizeiwagen, der ihn überrollt hätte, wenn er sich nicht beiseite gerollt hätte. Dabei zog er sich eine Wunde am Knie zu. Sein Peiniger Christian Kl. warf ihn darauf derart in den Gruppenwagen, daß Mustafa M. zu Boden stürzte und sich weitere Blessuren zuzog. Auch dem Beifahrer, Mehmet K., fesselten zwei Beamte die Hände auf dem Rücken. Der Beamte Thorsten B. brachte auch ihn zum Gruppenwagen. Dort mußte er sich auf Mustafa M. legen. Neue Schmerzen für den Verletzten.

Eine Alkoholkontrolle der »Schlangenlinienfahrer« wurde nun gar nicht mehr für nötig erachtet. Sie hätten ja nichts gerochen, brachten die Beamten später vor Gericht zu ihrer Verteidigung vor. Sie untersuchten lediglich den Laster auf Einbruchspuren und holten über Funk Informationen über Fahrzeug und Fahrer ein. Es ergab sich nichts Verwertbares, die beiden Türken wurden wieder freigelassen. Das Polizeichaos hätte hier sein vermutlich ungesühntes Ende gehabt. Doch der Lkw-Fahrer konnte wegen seiner Verletzungen nicht mehr weiterfahren, er mußte ins Urban-Krankenhaus gebracht werden. Zudem griff die Polizeibeamtin Susanne N. in das Geschehen ein. Sie und ihr Partner waren gerufen worden, weil durch den Zusammenstoß des Lkw mit dem Gruppenwagen der Polizei ein Verkehrsunfall eingetreten war. Die Streifenpolizistin suchte vergeblich nach einem Ansprechpartner unter den Beamten. Die hatten sich etwas abseits versammelt, redeten aufgeregt miteinander. Nach und nach sprach die couragierte Frau mit Zeugen und Beteiligten. Das Bild, das sich ergab, war nicht schlüssig. Susanne N. wurde mißtrauisch, fuhr ins Krankenhaus zu Mustafa M. Danach befand sie: Hier könnte eine brutale Straftat vorgelegen haben. Sie zeigte ihre Kollegen von Amts wegen an.
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Nutzer: Gast_Totengraeber
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geschrieben am: 04.07.2002    um 03:33 Uhr   
Milde Strafen

Im Juni hatten die sich nunmehr vor Strafrichterin Anke Moritz im Amtsgericht Tiergarten zu verantworten. Es gab bei diesem Prozeß Merkwürdiges zu erleben. Etwa die exakten - wie auswendig gelernten - Angaben der beschuldigten Beamten über den Ablauf bis zum Stopp an der roten Ampel. Da gab es keinerlei Widersprüche. Doch der Weg, den beide Fahrzeuge in der Herrmannstraße zurücklegten, betrug etwas mehr als einen Kilometer, die Fahrzeit eine reichliche Minute. In dieser Minute wollen die Beamten festgestellt haben, daß der Wagen Schlangenlinien fährt, ihn fünfmal aufgefordert haben anzuhalten, zudem eine Weile Martinshorn und Blaulicht gesetzt haben. Mustafa M. konnte sich auf nichts dergleichen besinnen. Erst an besagter Kreuzung habe er Blaulicht in den Scheiben der Schaufenster gesehen und sei deshalb trotz der roten Ampel vorgefahren, um dem Einsatzwagen Platz zu machen.

Merkwürdig in der Gerichtsverhandlung: Ohne nachvollziehbaren Grund nahm Staatsanwalt Matthias Rebentisch seinen Vorwurf der Freiheitsberaubung zurück und plädierte auf Verurteilungen wegen Nötigung und Körperverletzung im Amt. Das verwunderte sogar die Richterin, veranlaßte sie allerdings auch nicht, in ihrem Urteil dennoch von Freiheitsberaubung auszugehen.

Sonderbar ebenfalls, daß zwar die unmittelbar beteiligten Beamten angeklagt waren, ihr Zugführer Thomas K. aber nicht, obwohl er ja eigentlich die Verantwortung trug und auch an der Fesselung des Beifahrers beteiligt war.

Mustafa M. hat die Folgen der nächtlichen Tortur bis heute nicht verwunden. Psychisch nicht, was seinem ängstlichen Verhalten gegenüber den anwesenden Beamten zu entnehmen war. Auch nicht, was die Existenz anbelangt: Zwei Tage nach dem Vorfall wurde ihm fristlos gekündigt. Sein Arbeitgeber, die Schrippenback-GmbH, behauptet zwar, die Kündigung habe in keinem Zusammenhang mit den Ereignissen jener Nacht gestanden - einen Kündigungsgrund konnte sie allerdings auch nicht mehr angeben. Bis heute hat der 32jährige keinen neuen Job gefunden.

Was sollte angesichts dieses Schicksals das Jammern der Verteidiger, im Falle einer Verurteilung gehe es den Polizeibeamten an die Existenz? Die Richterin indes schien, zumindest im Falle des Hauptbeschuldigten Christian Kl., dem Argument nachzugeben: Statt zu der vom Staatsanwalt und Nebenklägervertreter beantragten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilte sie ihn nur zu sechs Monaten Haft, ausgesetzt auf Bewährung. Ein Jahr hätte zur Entlassung des Beamten aus dem Polizeidienst geführt. Der Polizist muß als Wiedergutmachung an den Lastwagenfahrer außerdem 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Drei Monate Haft auf Bewährung und zwei Geldstrafen waren die Quittung für die anderen drei Beamten.
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