| "Autor" |
Verharmlosung |
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geschrieben am: 04.11.2002 um 15:16 Uhr
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Da es mir zuwider wäre, den Text einer Person nach oben zu schieben, die hier wiederholt durch besonders dumme und einfältige, den Holocaust betreffende Beiträge geglänzt hat, möchte ich hier nur kurz etwas zur deutschen Rechtsprechung anbringen:
Strafgesetzbuch (StGB) § 130
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
Celestine
Wenn du es für besser hältst gleich wieder abzuschließen, Tinkerbell :-), nur zu....eine Diskussion zu einem solchen Gesetzestext ist sowieso überflüssig. Danke
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| "Autor" |
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geschrieben am: 04.11.2002 um 15:48 Uhr
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danke celeste
war mir selber zu faul den paragraph rauszusuchen. uebrigens gilt der ort wo man das "verbrechen" ausuebt und nicht wo man lebt. in diesem fall also der sitz des chat betreibers.
chaos
PS: wenn man in deutschland wen ermordet kann man ja auch nciht sagen, ich komme aus xy dort ist das erlaubt. |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 04.11.2002 um 20:39 Uhr
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kinners ihr habt probleme..
freut euch des lebens und spielt hier nicht mit paragraohen rum die ihr abgelesen habt.
"wo kein kläger, da kein angeklagter"
lasst ihn doch! er wird schon von alleine auf die schnauze fallen. |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 04.11.2002 um 20:44 Uhr
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Sorry, mit mir nicht zu machen. Diese Einstellung hat schon mal entsetzliche Folgen gehabt.
Celestine
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| "Autor" |
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geschrieben am: 04.11.2002 um 20:56 Uhr
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| ich denke auch, es ist wichtig, zu wissen, womit man argumentiert....danke für den Paragraphen :-) |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 04.11.2002 um 21:35 Uhr
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Darum ging es mir
Könntest du bitte dicht machen, tinkerbell.
Celestine |
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