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geschrieben am: 16.01.2003 um 18:32 Uhr
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In zwölf amerikanischen Bundesstaaten ist die Todesstrafe abgeschafft worden, und in keinem dieser Staaten ist
die Zahl der Morde gestiegen. Hier eine Zahl, die Ihnen zu denken geben sollte: Im vergangenen Jahr hatten wir in
Illinois etwa 1000 Morde, und nur in zwei Prozent der Fälle ist die Todesstrafe verhängt worden. Ich wüßte gerne,
was daran fair und gerecht sein soll. Die Todesstrafe wird deshalb nicht fair und gerecht verhängt, weil es für die
102 Counties des Staates keine einheitlichen Richtlinien gibt. Die Staatsanwälte entscheiden, ob sie die
Todesstrafe beantragen. Darf die Geographie bestimmen, wer zum Tode verurteilt wird? Ich meine nein, aber in
Illinois gibt es solche Unterschiede. In den ländlichen Regionen besteht eine fünffach höhere Wahrscheinlichkeit,
daß man zum Tode verurteilt wird, als etwa hier in Cook County. Eine fünffach höhere Wahrscheinlichkeit. Wo ist
da die Fairneß, wo das rechte Verhältnis?
Ich brauche nicht zu betonen, daß ich nie die Absicht hatte, mich in dieser Frage als Aktivist hervorzutun. Schon
bald nach meiner Amtsübernahme erlebte ich aber mit Verwunderung und Bestürzung, wie der Todeskandidat
Anthony Porter aus dem Gefängnis entlassen wurde. Als freier Mann trat er Professor Dave Protess von der
Northwestern University gegenüber. Ist Dave im Saal? Ich werde nie vergessen, wie der kleine Anthony Porter dir
als freier Mann um den Hals fiel, denn du hattest zusammen mit deinen Publizistikstudenten seine Unschuld
bewiesen.
Anthony Porter trennten nur 48 Stunden von der Hinrichtungszelle, wo der Staat ihn töten wollte. Alles wäre sehr
aseptisch abgelaufen, und die meisten von uns hätten nicht einmal Notiz davon genommen. Nur daß Porter
unschuldig war. Er hatte den Doppelmord, für den man ihn zum Tode verurteilte, nicht begangen. Es ist
unvorstellbar: Bei der Hälfte der nahezu 300 Todesurteile in Illinois wurde ein neues Verfahren oder eine Revision
des Urteils angeordnet. Wer von Ihnen kann in seinem Beruf mit einer Genauigkeit von fünfzig Prozent leben?
Dreiunddreißig Insassen der Todeszellen wurden bei ihrem Prozeß von einem Anwalt vertreten, dem man später die
Zulassung entzog oder dem schon einmal zeitweilig die Zulassung entzogen worden war. Unter den 160
Todeskandidaten befanden sich fünfunddreißig Afroamerikaner, die nicht von ihresgleichen, sondern von rein
weißen Jurys verurteilt worden waren. Mehr als zwei Drittel aller Todeskandidaten waren Afroamerikaner. Ich
erinnere mich, wie ich mir diese Fälle ansah und mich selbst wie auch meine Leute fragte: Wie kann so etwas in
Amerika geschehen? Diese Frage stelle ich nun seit drei Jahren, und bisher hat noch niemand sie beantwortet.
Wenn Sie wirklich wissen wollen, was schändlich und unerträglich ist, dann meine ich, daß siebzehn in Illinois zum
Tode Verurteilte, die später freigesprochen werden mußten, nichts anderes als ein katastrophales Versagen
darstellen. Unser Todesstrafensystem ist mit unerträglichen Fehlern behaftet, bei der Feststellung der Schuld wie
auch des Strafmaßes.
Je näher meine Entscheidung rückte, desto mehr fragte ich mich, ob ich auch Daniel Edwards begnadigen würde -
der Mann, der Steve Small, den Freund meiner Familie, getötet hat. Als ich mit meiner Frau darüber diskutierte,
war sie erzürnt und enttäuscht über meine Entscheidung, wie so viele Angehörige von Opfern es sein werden. Der
Zorn der Familien von Mordopfern hat mich beeindruckt. Sie appellierten an mich, die Todesstrafe beizubehalten,
damit sie Frieden finden. Aber ist das der Zweck der Todesstrafe?
Ich kann mir nicht vorstellen, ein Familienmitglied durch Mord zu verlieren. Aber ebensowenig kann ich mir
vorstellen, zwanzig Jahre lang in jeder wachen Stunde darauf zu warten, daß der Mörder hingerichtet wird. Das
System der Todesstrafe in Illinois ist so unsicher, daß es gar nicht ungewöhnlich ist, wenn ein Fall zwanzig Jahre
bis zu seinem Abschluß benötigt. Und wir können von Glück sagen, daß es so ist. Denn wenn ich auf Eile
gedrungen hätte, wären Anthony Porter, Ronald Jones, Madison Hobley und andere unschuldig zum Tode
Verurteilte möglicherweise längst tot und begraben.
Aus all diesen Gründen wandle ich alle ausgesprochenen Todesstrafen in Freiheitsstrafen um. Diese Umwandlung
erfolgt pauschal. Ich habe selbst nicht geglaubt, daß ich es tun würde. Es ist mir klar, daß ich mir damit den Zorn
und die Verachtung vieler Menschen zuziehen werde. Aber die Menschen unseres Staates haben mich gewählt,
damit ich für Gerechtigkeit sorge. Meine Mitarbeiter und ich haben viele Tage und schlaflose Nächte mit der
Überprüfung des Systems verbracht. Heute nacht werde ich gut schlafen, weil ich weiß, daß ich die richtige
Entscheidung getroffen habe."
Michael Bischoff hat die Rede des Gouverneurs übersetzt. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.01.2003, Nr. 12,
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