Auf den Beitrag: (ID: 22848) sind "14" Antworten eingegangen (Gelesen: 956 Mal).
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***MiniJobs***

Nutzer: OrioN
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geschrieben am: 02.04.2003    um 01:15 Uhr   
ja, mal kein kriegsthread, hoffe es is richtig im Weltgeschehen.

Als gesetz ist nun seit gestern in Kraft getreten, das sog. MIniJobs bis 400 € steuerfrei sind.

D.H man braucht keine Steuerfreibescheinigung mehr für einen kleinen Job, die man als Fester Arbeitnehmer eh nicht bekommen hat, ergo: kein neben job für festArbeiter.

und das kommt zu meiner Frage: stimmt es das nuna uch normal arbeitende, durch dieses MiniJobgesetz nun auch nebenher ohne Probs arbeiten kann. Es wird mir von allen seiten bestätigt, was ich exxtrem toll finden würd, da könnt man sich dann was noch dazuverdienen :))
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Nutzer: Hoellisch
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geschrieben am: 02.04.2003    um 03:07 Uhr   
Ja Orion, es stimmt, gerade als "festangestellter Arbeitnehmer" ist dir somit die Mögichkeit gegeben mit diesen sogenannten Minijobs, was dazu zu verdienen.

Hoellisch
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Nutzer: Gast_enfantterrible
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geschrieben am: 02.04.2003    um 22:24 Uhr   
ich persönlich profitiere von dem neuen gesetz, aber ich hab vor wenigen tagen gelesen, daß man sau vorsichtig damit sein soll, weil da viele möglichkeiten vorhanden sind, daß der staat letztenendes mehr daran verdient als vorher. vor allem bei rentnern. würd mich da am besten mal mit deinem individuellen fall dich an nem fachmann wenden ori!!
aber mal schön, mal was hier lesen zu können, was mal nicht mit dem irak krieg zu tun hat.
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Nutzer: Menolly
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geschrieben am: 02.04.2003    um 22:44 Uhr   
(zitat)und das kommt zu meiner Frage: stimmt es das nuna uch normal arbeitende, durch dieses MiniJobgesetz nun auch nebenher ohne Probs arbeiten kann. Es wird mir von allen seiten bestätigt, was ich exxtrem toll finden würd, da könnt man sich dann was noch dazuverdienen :))(/zitat)
Was du noch dazu benötigst ist unter umständen die Genehmigung deines Arbeitgebers, kommt auf den Inhalt deines Arbeitsvertrages an. Wenn der AG vorschreibt, dass du keinen Job nebenher darfst, kannst du das nicht tun, denn sollte er dahinterkommen, dass du einen Nebenjob hast und das ohne Genehmigung, dann kann es dich den Job kosten.

griez
Meno, die von so etwas betroffen ist, aber wenn NJ haben wollte die schriftliche Genehmigung vom AG hat.
Wir sind der Stoff, aus dem die Träume gemacht sind. Shakespeare
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Nutzer: OrioN
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geschrieben am: 03.04.2003    um 12:56 Uhr   
ohh.....hmm meno....das muss im vertrag stehen?? *grübelsuchtz



*schommal vorab danke für die tips...aber weiss ejamnd wie den nun genau der gang der dinge ist bei dem teil?? ,uss ich mir da beim finanzamt was holen oder so?

ader macht das dann der minijob arbeitgeber?
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Nutzer: Oberschlaumeier
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geschrieben am: 03.04.2003    um 13:08 Uhr   
Du brauchst auf jeden Fall einen Freistellungsauftrag vom Finanzamt. Holen kannst dir den aber auch erst nach der Einstellung.
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Nutzer: OrioN
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geschrieben am: 03.04.2003    um 16:52 Uhr   
nö, freistellung kriegste als Vollzeitarbeitnehmernich, sonst hätt ich auch scho vorher nebenher arbeiten können.
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Nutzer: Oberschlaumeier
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geschrieben am: 03.04.2003    um 23:43 Uhr   
Ohne wird dich wohl kaum einer einstellen, denn das hiesse dann Schwarzarbeit.
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Nutzer: PandaOnDrugs
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geschrieben am: 04.04.2003    um 00:47 Uhr   
ne du schlaumi, dafür is ja nun das miniJob gesetz!
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Nutzer: Desinformation
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geschrieben am: 04.04.2003    um 11:13 Uhr   
(zitat)Um einen Anreiz für Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt zu schaffen und die Schwarzarbeit in diesem Bereich einzudämmen, wird die tarifliche Einkommensteuer bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse ab 1.4.2003 wie folgt gemindert:

- um 10 % der Aufwendungen, höchstens 510 € p.a., für einen geringfügig Beschäftigten im Privathaushalt (400-€-Mini-Job),

- 12 % der Kosten, höchstens 2.400 € p.a., bei anderen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, für die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung entrichtet werden und die keine geringfügige Beschäftigung darstellen.

Um eine Berücksichtigung im Lohnsteuer-Abzugs­ver­fahren zu erreichen, wird... vom Finanzamt als Freibetrag auf der Lohn­steuerkarte eingetragen(/zitat)

Deswegen wohl der Freistellungsauftrag. Ohne Freistellungsauftrag gilt jeder *bezahlte Job* als Schwarzarbeit. Die Minijobregelung soll ja gerade dem vorbeugen.

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Nutzer: Pollichen
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geschrieben am: 04.04.2003    um 12:27 Uhr   
hm also ich habe keine lust das alles zu lesen
schreibe nur mal hin was ich weiss

also für die 325 euro jobs mussten die chefs / arbeitgeber

25 prozent vom verdienst als steuern zahlen

das hat sich bei den jetzigen 400 euro jobs nicht geändert soweit ich weiss

und für den arbeitnehmer ob nun als erst verdienst
neben dem arbeitslosengeld oder dem des ehemannes
oder als zweitjob
muss dieser job gemeldet werden
und zwar nicht mehr wie bisher beim finanzamt sondern nun bei der bundesknappschaft
da wirst dein oder der job vom arbeitgeber angemeldet wie bisher , weg fällt durch die änderung nur das die arbeitnehmer immer jährlich diesen freistellungsantrag ausfüllen und abgeben mussten

dort wird dann der jahresverdienst zusammen gerechnet und wenn du über einen bestimmten betrag kommst musst auch auf den mini job steuern zahlen

soo soweit meine info dazu Polli
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Nutzer: PandaOnDrugs
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geschrieben am: 04.04.2003    um 14:17 Uhr   
jo ebens polli, der arbeitgeber muss den freistellungsantrag ausfüllen und die steuer abführen bei den minijobs, somit braucht der miniJob nehmer keinen eigenen freistellungsauftrag
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Nutzer: OrioN
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geschrieben am: 09.04.2003    um 15:12 Uhr   
nommal pusht weil immer noch nix genaueres weiss :(
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Nutzer: Alienbreed
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geschrieben am: 09.04.2003    um 15:30 Uhr   
Kurz und bündig:
Im prinzip braucht nur eine freistellung bzw. erlaubnis
deines "Hauptarbeitgebers" und schon kannste losbückeln :-)
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Nutzer: Sideshow_Bob
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geschrieben am: 11.04.2003    um 17:09 Uhr   
aber diese minijobs sind ja keine weltneuheit, ausser dass aus 325 euro 400 euro geworden sind
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