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Nutzer: Gast_Rammsteiner
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geschrieben am: 14.08.2003    um 23:11 Uhr   
Was in der Juristensprache hinter 'offensichtlich' steckt, kann ich nur ahnen. Aber wissen tu ich, dass das von mir zitierte, und nicht nur das, offen genug ist.
Und wenn du mich eines besseren belehren willst, steh zu dem, was du schreibst. Denn anscheinend beobachtest du immer noch von rechts um deine unschuldige Objektivität zu steigern.

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Geändert am 14.08.2003 um 23:12 Uhr von Rammsteiner
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