Auf den Beitrag: (ID: 23127) sind "3" Antworten eingegangen (Gelesen: 526 Mal).
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Traffic-Klau

Nutzer: King_JoyX
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geschrieben am: 23.04.2003    um 20:26 Uhr   
Was nun?

Ich wusste es nicht, wie soll ich mich verhalten?Wenn man es wirklich nicht gewusst hat, wovon hier jetzt mal ausgegangen wird, so teilt man dieses am besten per Mail dem irrtümlich Beklauten freundlich mit. In den meisten fällen genügt eine ehrlich gemeinte Entschuldigung beim Seitenbetreiber der direktgelinkten Seiten und die sofortige Entfernung der entsprechenden Daten. Bei Privatseiten kann man meistens mit der Kulanz des jeweiligen HP-Besitzers rechnen, bei kommerziellen Seiten kann das mitunter anders aussehen und im schlimmsten Fall mit einer Rechnung enden. Aber auch hier gilt: Einen freundlichen Ton wählen und versuchen mit dem Betreffenden zu kommunizieren.

Autor: JackyD
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Nutzer: King_JoyX
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geschrieben am: 23.04.2003    um 20:30 Uhr   
Eine Entschuldigung an den betroffenen Webmaster solltest du schon schreiben!

Sperre die betroffenen Seiten erst einmal von der Homepage aus.
Prüfe dann, ob die Bilder wirklich mitgenommen werden dürfen.
Sollte das Mitnehmen von Bildern erlaubt sein, speichere das Bild auf Deinem PC.
Dann kannst Du die Bilder auf Deinen Homepageserver laden und ordnungsgemäß auf Deinen Seiten einbauen.

Die meisten Webmaster erbitten einen Link zur Ursprungshomepage.

Hier ein Beispiel, wie der HTML-Code aussehen könnte:
<img src=" Link deinehomepageadresse.de/deinordner/tglogo.jpg">

Autor: Maika
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Nutzer: King_JoyX
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geschrieben am: 23.04.2003    um 20:33 Uhr   
Darf ich direktlinken, wenn ich gefragt habe?

Das kommt sehr darauf an, wie Du die Frage formuliert hast. Wenn Du eine allgemeine Erlaubnis zur Verlinkung hast, dann ist damit nur gemeint, dass Du einen Link von Dir zu einer anderen Seite setzen darfst.
Das bedeutet aber nicht, dass eine direkte Verlinkung genehmigt oder erwünscht ist. Um das tun zu dürfen, musst Du hierüber eine eindeutige und ausdrückliche Erlaubnis haben.

Autor: Jettie
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Nutzer: dbd_dhkp
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geschrieben am: 24.04.2003    um 08:29 Uhr   
Auch Bilder, Grafiken und Cliparts sind in aller Regel urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne weiteres kopiert werden, auch dann nicht, wenn kein Urheberrechtsvermerk angebracht ist. Eine Ausnahme gilt allenfalls für ganz einfache Piktogramme, die nicht die von der Rechtsprechung geforderte "Schöpfungshöhe" erreichen, um als eigenes Werk anerkannt zu werden. Die Kopie geschützter Cliparts ist deshalb nur für den privaten Gebrauch gestattet. Hierzu gehört nicht die Wiedergabe auf der eigenen Homepage, die ja von einer Vielzahl von Netsurfern erreicht werden kann und soll.

Anders sieht die Sache natürlich dann aus, wenn der Urheber der Grafik die Benutzung erlaubt oder sogar dazu ermuntert. Dies kann etwa dadurch geschehen, daß er sie in der "Softwaregalerie" eines Onlinedienstes zum Download für jedermann bereitstellt. Auch die von Softwareherstellern zusammen mit Grafikprogrammen – etwa Corel Draw – auf CD mitgelieferten Cliparts dürfen regelmäßig frei verwendet werden. Näheren Aufschluß geben die der Software beigefügten Lizenzbedingungen.

Programme, die vom Autor ausdrücklich als Public Domain bezeichnet wurden, sind dagegen urheberrechtlich nicht geschützt und dürfen deshalb beliebig kopiert und weitergegeben werden. Die Netzsoftware Linux, in Kooperation von Hobby- und Profiprogrammierern entwickelt, die allein übers Netz miteinander in Verbindung standen, ist bis heute übers Netz abrufbar. Auch Freeware darf frei verbreitet werden, nur muß hier immer auch der Urheberrechtsvermerk des Autors weitergereicht werden. Bei Shareware dagegen schreibt der Autor – etwa in einem Readme-File – oft den Verbreitungsweg genau vor.

Welche Rechte besitzt der Urheber?
Dem Urheber steht zunächst das Veröffentlichungsrecht zu. Ist das aber einmal passiert, etwa durch Einstellung eines Textes oder eines Bilds auf einer Homepage, ist dieses Recht verbraucht. Ein derart der Öffentlichkeit vorgestelltes Werk darf dann nicht einfach kopiert und in die eigene Seite eingebaut werden. Der umgekehrte Fall, nämlich ein Link von der eigenen Seite auf das Werk, ist dagegen möglich, da hier der Text ja nicht kopiert, sondern nur auf ihn hingewiesen wird.


Erst die Erlaubnis holen, dann ...
Um es erst gar nicht zu einem Verstoß kommen zu lassen, sollte der Nutzer im Zweifelsfall vorab die Zustimmung des Berechtigten einholen (oder die Finger davon lassen). Gerade für den privaten Bereich ist manch ein Urheber einverstanden, wenn seine Werke (teilweise) abgebildet werden, sofern auf seine Urheberschaft hingewiesen wird. Schließlich kann das durchaus eine Werbung für ihn sein. Manchmal wird es auch auf einen Lizenzvertrag hinauslaufen, dessen Inhalt und Konditionen frei aushandelbar sind.
Sie sollten sich also gut überlegen, ob Sie die Pornosite, die das Foto Ihrer Freundin auf die Titelseite gestellt hat, durch einen Anwalt abmahnen lassen, oder ob Sie nicht lieber einen fairen Preis für den Gebrauch des Bildes aushandeln.

Ein Kommentar zu diesem Artikel v. C. Gödecke
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