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Info zu "indiziert/verboten"

Nutzer: bytemaster
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geschrieben am: 04.02.2002    um 01:34 Uhr   
> Der Film ist auf dem Index und in Deutschland verboten!

Also entweder ist ein Film indiziert oder verboten, aber nicht beides!
Die Indizierung ist 'nur' eine Verschärfung der FSK-Freigabe "ab 18", während "verboten" die höchste Form der Einschränkung darstellt: selbst der Besitz ist strafbar!

Zu dem geschlossenen Posting: da die Namensnennung in öffentlichen 'Räumen' ohne Zugangsbeschränkung als Werbung aufgefasst werden kann, ist die Löschung natürlich angebracht gewesen.
;]
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Nutzer: jutschin
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geschrieben am: 04.02.2002    um 03:07 Uhr   
wenigstens das seht ihr ein...

jut
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Nutzer: toa
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geschrieben am: 04.02.2002    um 14:10 Uhr   
ich meinte natürlich den Index der verbotenen Filme und nicht indiziert im Sinne von Altersfreigabe ;-)

Aber danke für den Hinweis :o)
1, 2, 3 und wieder mal vorbei...
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Nutzer: bytemaster
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geschrieben am: 04.02.2002    um 15:17 Uhr   
Ich hatte Langeweile und hab mich mal etwas genauer informiert. *gg*
Ursprünglich wollte ich ein bißchen zitieren, aber da einige Seiten ein ziemlich restriktives Copyright haben und Quellenangaben ja eh verboten sind - Google: 'tanz fsk freigabe 18 indiziert verboten'

Ich danke diesem Land, das so toll auf meinen armen gefährdeten Geist aufpaßt!
;]
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Nutzer: bytemaster
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geschrieben am: 04.02.2002    um 15:37 Uhr   
Nachtrag zum ersten Posting: der bloße Besitz ist nicht strafbar, man darf das Medium nur nicht veräußern oder anderweitig anderen Personen zugänglich machen.
Und, was sagt uns das? Genau, ohne Verkauf auch kein legaler Erwerb! Ziemlich genial.

Ich seh grad... das gleitet wieder in umstrittene rechtliche Gefilde ab, am besten ganz schnell dicht machen. *g*
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Nutzer: toa
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geschrieben am: 04.02.2002    um 17:46 Uhr   
(zitat)Ich seh grad... das gleitet wieder in umstrittene rechtliche Gefilde ab, am besten ganz schnell dicht machen. *g*(/zitat)

ohne die oberschlaumeier zu wort kommen zu lassen? *fg*
1, 2, 3 und wieder mal vorbei...
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