| "Autor" |
-Online - Jagd auf Raubkopierer! |
|
|
|
geschrieben am: 03.05.2002 um 16:32 Uhr
|
|
Das Internet, eine Welt der Illusion, und eine Welt in der jeder anonym sein kann? Nein, denn wie jetzt Briefe von T-Online an Kunden zeigen, ist vor allem eines eine Illusion im Internet, die Sicherheit der Anonymität!
Denn in der letzten Woche bewahrheitete sich, was bisher nur als dunkler Schatten über allen Nutzern von Morpheus, EDonkey, Kazaa und all den anderen Peer 2 Peer Tauschbörsen hing, auch hier ist niemand wirklich anonym!
So tauchte bei onlinekosten.de ein Brief von T-Online an einen Kunden auf. Dieser Brief enthielt eine noch freundliche, aber durchaus nachdrückliche Ermahnung keine Dateien im Internet zu verbreiten, die einem Copyright unterliegen.
So wurden in dem Brief von T-Online an den Kunden die Spiele Flight Simulator, Midtown Maddness 2 und Zoo Tycoon genannt, zusammen mit der genauen Uhrzeit und dem Datum, an dem diese Raubkopien angeboten wurden. Das Copyright dieser Spiele liegt bei Microsoft.
T-Online mahnt nun den Kunden ab, in Zukunft keine weiteren Dateien die dem Copyright unterliegen zu verbreiten. Die Verbreitung soll hierbei über die Tauschbörse Morpheus stattgefunden haben.
Wie kommt es nun dazu?
Software Unternehmen gehen schon seit längerem gezielt gegen die sogenannte Warez Szene vor. Dafür werden oft Firmen eingesetzt, die im Netz nach diesen raubkopierten Versionen suchen. Wird die "Jagdhund" Firma fündig, so wird die IP des Anbieters der Raubkopien protokolliert und an den entsprechenden Provider weitergegeben, in diesem Fall T-Online.
Nun ist T-Online Deutschlands größter Provider, und muss auch laut Gesetz solchen Fällen nachgehen. Hierbei wird aber nicht, wie man zuerst vermuten könnte, das Datenschutzgesetz verletzt. Denn T-Online gibt an keine dritte Partei die Daten des Kunden heraus, sondern ermahnt diesen Kunden selbst.
Auch wenn in dem Brief T-Online auch schreibt, dass sie die Firma davon überzeugen konnten erstmal keine Anklage zu erheben, ist dies kein Freibrief für das weitere verbreiten von Raubkopien. Denn zum einen heißt es in dem T-Online Brief auch noch "Ein weiterer Verstoß würde auch in dieser Hinsicht folgen nach sich ziehen".
Eine der möglichen Folgen wäre, neben dem sehr wahrscheinlichem Verlust des T-Online Zugangs, eine Klage. Diese würde möglich werden, wenn eine der geschädigten Firmen erfolgreich auf "berechtigte Interessen" klagt. Dann müsste die T-Online die Daten des Kunden herausgeben.
Diese Ermahnung sollte man also durchaus ernst nehmen!
Nun liegt die Vermutung nahe, dass T-Online selbst Spürhunde losschickt. T-Online versicherte aber, dass sie nicht selbst aktiv werden. Erst wenn ein Copyright Inhaber auf sie zutritt, wird T-Online sich mit dem Kunden in Verbindung setzen.
Und das dieses passieren wird kann sich jeder selbst ausmalen. Denn T-Online, Deutschlands größter Provider, muss schon deshalb gegen diese schwarzen Schafe vorgehen, um den eigenen Ruf zu schützen.
|
|
|
|
|
|
|
Top
|
| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 03.05.2002 um 17:23 Uhr
|
|
die "spürhunde" sind sowieso schon im netz unterwegs, dafür sorgen die grossen softwarefirmen, film- und musikindustrie schon selbst.
das funktioniert ganz einfach:
der "spürhund" sucht gezielt nach software und notiert die ip-adresse des rechners auf dem die software zum download bereitsteht. Ein kurzer ip-check liefert den provider zurück und mit einem entsprechenden hinweis an diesen steht einer abmahnung nichts mehr im weg.
der provider darf jedoch zunächst keine benutzerdaten weitergeben, diese daten dürfen in deutschland nur die ermittlungsbehörden erfragen. allerdings kann der provider dem benutzer künftig den netzzugang verweigern, da dieser i. d. r. gegen die agb verstösst wenn er illegal daten und software verbreitet.
|
| 1, 2, 3 und wieder mal vorbei... |
|
|
|
|
|
|
Top
|
| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 03.05.2002 um 18:24 Uhr
|
|
nach meinem wissen unterhielt der besagte t-online kunde einen eigenen ftp server, auf dem innerhalb weniger monate terrabyteweise daten rauf-und runter geladen wurden.
ich denke, die gefahr für sauger, die sich mal hier nen film und da ein album (oder zwei) ziehen, ist relativ gering. |
|
|
|
|
|
|
Top
|
| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 03.05.2002 um 21:23 Uhr
|
|
Wer anonym surfen will, sollte einen sogeanannten rewebber benutzen. Dieser schaltet sich zwischen IP "A" und "B". Wenn man mehrere rewebber hintereinander schaltet, läßt sich die Spur nur sehr aufwendig zurückverfolgen. Doch Vorsicht: die Spürhunde können bei Verdacht auf Straftaten auch die Anbieter der rewebber auf Herausgabe der Ursprungs-IPs verklagen.
Besser: man benutzt "öffentliche" Computer, beispielsweise in Internetcafes, Büchereien oder Unis.
ACHTUNG: Dies ist kein Aufruf von mir Straftaten zu begehen! Er soll nur dazu dienen seine Privatspähre zu wahren. Serialz, Warez, Crackz etc. sind verboten. Wer sie downloaded macht sich strafbar! Also Finger weg ;-), Paccy |
|
|
|
|
|
|
Top
|
| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 03.05.2002 um 22:31 Uhr
|
|
| nicht wer sie downloaded - wer sie anbietet. ich kann mir ganz legal eine Seriennummer für ein Programm irgendwo herunterladen, für das ich eine gültige Lizenz besitze (aber für das ich z.B. meinen Key verloren habe). |
|
|
|
|
|
|
Top
|
| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 03.05.2002 um 22:49 Uhr
|
|
was bei diesem thema legal ist und was nicht erschliesst sich einem leider nicht immer. selbst die experten sind sich da nicht immer einig, allerdings zeichnen sich zwei dinge deutlich ab:
1. wer urheberrechtlich geschützte daten via tauschsoftware à la morheus & co. anderen benutzern zugänglich macht, macht sich strafbar
2. wer urheberrechtlich geschützte daten lediglich downloaded und nicht weiterverbreitet bewegt sich zumindest in einer rechtlichen grauzone.
in diversen juristischen datenbanken finden sich jede menge urteile und interpretationen. in der jüngeren vergangenheit haben sich auch nahezu alle internet-magazine mehr oder weniger ausführlich mit der thematik beschäftigt.
|
| 1, 2, 3 und wieder mal vorbei... |
|
|
|
|
|
|
Top
|