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Wichtiges Urteil für Handy-Besitzer |
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geschrieben am: 04.05.2002 um 23:41 Uhr
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Für die Stilllegung eines Mobilfunkanschlusses darf bei Vertragsende KEINE Gebühr verlangt werden!
Das entschied der Bundesgerichtshof jetzt in einem Urteil
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In Anbetracht der NUB poste ich das Aktenzeichen nicht.... wer es evtl. benötigt, kann mir gerne cw-post hinterlassen
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| Warum richtest Du über mich, wenn Du doch keine Ahnung hast, wovon ich spreche, wie ich lebe, wie ich liebe? |
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