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Wichtiges Urteil für Handy-Besitzer

Nutzer: xeena
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geschrieben am: 04.05.2002    um 23:41 Uhr   

Für die Stilllegung eines Mobilfunkanschlusses darf bei Vertragsende KEINE Gebühr verlangt werden!

Das entschied der Bundesgerichtshof jetzt in einem Urteil


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In Anbetracht der NUB poste ich das Aktenzeichen nicht.... wer es evtl. benötigt, kann mir gerne cw-post hinterlassen


Warum richtest Du über mich, wenn Du doch keine Ahnung hast, wovon ich spreche, wie ich lebe, wie ich liebe?
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