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Indizierung von Spielen

Nutzer: Darkelf9
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geschrieben am: 03.03.2003    um 22:32 Uhr   
Mich würde mal interessieren, was ihr davon haltet!

Nachdem jetzt zwei weitere Spiele von der BPjS indiziert worden sind ist ja jetzt eine Klage gegen die erhoben worden. Und so wie es aussieht, werden sie in der nächsten Zeit, wenn der Jugendschutz strenger und sie nicht mehr auf Anträge warten müssen, viel mehr Spiele indizieren, selbst, wenn diese Laut USK ab 12 freigegeben sind!
(zitat)Von der Seite www.bpjs-klage.de

USK-Einstufung unbedeutend für Indizierung
Obgleich die Alterseinstufungen der USK durch den neuen Staatsvertrag gesetzlich in den Jugendschutz eingebunden werden, hat dies keinerlei Einfluss auf eine Indizierung.
Während die USK hauptsächlich die audiovisuelle Erscheinung eines Spieles beurteilt (Art und Umfang von Gewaltdarstellungen und Erotik), urteilt die Prüfstelle nach ethisch-pädagogischen Kriterien.
Die USK kann ein Spiel also durchaus für geeignet ab 12 oder ab 16 Jahren einstufen - die Prüfstelle kann es aus moralischen oder pädagogischen Gründen jederzeit auf den Index setzen.
Die gesetzliche Zuständigkeit der USK für verbindliche und fachkompetente Alterseinstufungen, die ihr am 1. April 2003 durch den neuen Staatsvertrag zugesprochen wird, wird ihr auf diese Weise über die Hintertür wieder genommen. Einem Spiele-Publisher fehlt so die Sicherheit, für den deutschen Markt zu produzieren, da selbst eine ständige Rücksprache mit der USK nicht verhindern kann, dass ein Spiel durch die Bundesprüfstelle indiziert wird.(/zitat)

Was meint ihr zu der Klage oder zu der Indizierung von den Spielen?
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