Auf den Beitrag: (ID: 24199) sind "12" Antworten eingegangen (Gelesen: 742 Mal).
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ebay

Nutzer: timon
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geschrieben am: 22.09.2003    um 12:03 Uhr   
was tun wenn man schon 3 wochen auf die ware von ebay wartet ???
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Nutzer: CrimeTime
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geschrieben am: 22.09.2003    um 12:15 Uhr   
Gibts da nicht so ne Funktion, wo man Mahnungen schreiben kann oder so? Würd mal in der Hilfe von ebay nachsehen was man macht, wenn nicht geliefert wird. Nicht dass dann später eventuelle Ansprüche von dir abgeschmettert werden können, weil du dich nicht an die Prozedur gehalten hast ;-)
"If builders built buildings the way programmers wrote programs, then the first woodpecker that came along would destroy civilization." - Weinberg's Second Law
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Nutzer: timon
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geschrieben am: 22.09.2003    um 12:29 Uhr   
bin schon am überlegen ob ich mir über die auskunft die telefon nummer hole und da mal anrufe...

..wegen den mahnugen werde ich jetzt gloich ma guggen...

..tim
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Nutzer: timon
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geschrieben am: 22.09.2003    um 12:38 Uhr   
crime also ne mahnung gibt es da nicht man kann dem käuferschutz beantragen und dann bekommt man (wenn die richtlinien eingehlten sind) sein geld (minus 25€ zurück)
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Nutzer: CrimeTime
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geschrieben am: 22.09.2003    um 12:50 Uhr   
Hm, aber irgendwie hab ich doch da letztens was gelesen. Hm, versuchs doch auch mal mit ner Mail an ebay, die müssen ja wissen was zu tun is.
"If builders built buildings the way programmers wrote programs, then the first woodpecker that came along would destroy civilization." - Weinberg's Second Law
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"Autor"  
Nutzer: grmpf
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geschrieben am: 22.09.2003    um 14:46 Uhr   
die werden dir ne automatische mail schicken, daß du mal bitte in die hilfe gucken sollst...da steht alles drin, was du wissen mußt.
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Nutzer: timon
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geschrieben am: 22.09.2003    um 20:23 Uhr   
och ich hab die tele nummer und teste den mal zu erreichen die weiterren schritte habsch auch schon raus
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"Autor"  
Nutzer: OrioN
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geschrieben am: 24.09.2003    um 18:32 Uhr   
die dann wären, das würd mich nu mal interessieren..
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"Autor"  
Nutzer: Sonic_2
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geschrieben am: 29.09.2003    um 19:05 Uhr   
überweisungen kannste doch innerhalb von 2 wochen zurück ziehn oder??? dann darfste halt net über die zwei wochen hinaus warten, sonst is deine kohle weg und du hast nix bekommen.
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Nutzer: dreamy
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geschrieben am: 08.10.2003    um 00:00 Uhr   
Überweisungen kann man bis zu 6 wochen zurückziehen....
mal anmerken wollte...

so long
dat "kleene"
dreamy

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Nutzer: Gast_Juraviel
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geschrieben am: 09.10.2003    um 17:42 Uhr   

Desweiteren, wenn DU etwas ersteigert hast, hat der Anbieter alleine dadurch das er Ebay nutzt sich Verpflichtet deren Bedingungen zu akzeptieren. Lies dir mal durch was da steht, Schritte gibts genug, von der Mahnung bis zum Anwalt ;)

Allerdings gibts immer wieder schwarze Schafe wo selbst Ebay nix tun kann, sprich Spassbieter..grr wie ich sie hasse. Hab die Woche drei von denen grmpf.

Prinziepiel, Wertungen der Anbieter durchlesen (auch wenn das keine Garantie ist) und ansonsten gibts da ne Hübsche Hilfe über die man sehr schnell zu den Richtlinien von Ebay kommen kann. Erst lesen was man kann was nicht und dann Bieten
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Nutzer: Sideshow_Bob
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geschrieben am: 09.10.2003    um 20:33 Uhr   
warte mittlerweile auch schon 2 wochen auf eine adac-strassenkarte für dänemark, die ich für 3euro ersteigert habe.
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"Autor"  
Nutzer: r00ch3r
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geschrieben am: 09.10.2003    um 23:03 Uhr   
sowas ersteigert man ja auch nich bei ebay. sowas kauft man für 5 teuro im laden.
*kopfschüttel*
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