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Wie kann ich meinen Internetverlauf löschen

Nutzer: LaFemme
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geschrieben am: 11.02.2004    um 12:14 Uhr   
Wisst ihr das zufällig? Also nicht nur auf Extras verlauf und dann löschen...sondern wie bekomm ich es hin, dass der AG das nicht nachvollziehen kann wann und wo ich war.
Danke
Beitrag wurde von Steven am 11.02.2004 um 13:00 Uhr aus dem Forum Mal ernsthaft ! verschoben.
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Nutzer: Chatmaster
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geschrieben am: 11.02.2004    um 12:42 Uhr   
du klickst wieder auf extras - internetoptionen.
dann gibt's unter dem punkt allgemein ein feld "temporäre internetdatein".
dort klickst du auf "cookies löschen" und auf "datein löschen", dann sind alle datein die gespeichert werden, um einen schnelleren zugriff auf die webseiten zu ermöglichen, auf denen du warst, gelöscht.
wenn dann noch der verlauf gelöscht ist, dürfte es keine probleme mehr geben..
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Nutzer: Steven
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geschrieben am: 11.02.2004    um 12:59 Uhr   
Träum weiter Chatmaster...
Ich bin selbst so ein kleiner AG (im übertragenen Sinne) und kann es immer nachweisen. Auch wenn vorher deine oben genannten Aktionen durchgeführt wurden. Die einfachste Möglichkeit ist nicht ins Internet zu gehen, wenn man nicht will, dass es nachweisbar ist.

Ich verschieb mal nebenbei ins Medien das Teil hier ;-)

Steven
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin.
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Nutzer: LaFemme
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geschrieben am: 11.02.2004    um 14:30 Uhr   
Steven ...na toll also sehen die wie lang und wo ich bin???
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Nutzer: Chatmaster
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geschrieben am: 11.02.2004    um 16:12 Uhr   
der meister hat gesprochen
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Nutzer: welpe
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geschrieben am: 11.02.2004    um 18:10 Uhr   
>Wie kann ich meinen Internetverlauf löschen

format c: :-)
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Nutzer: Gast_4711_
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geschrieben am: 11.02.2004    um 19:15 Uhr   
XPclean runterladen von ComputerBild (Freeware)

Dort dann die Cookies und temporäre Internetdateien mit 5 x überschreiben Löschen

dann kann auch kein Steven mehr spicken ;-)
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Nutzer: Steven
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geschrieben am: 11.02.2004    um 20:56 Uhr   
Sehr nettes Programm, muss man ja nun mal sagen :-))
Ich glaub ich hab mich verliebt...

Steven
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Nutzer: ZensiertTine
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geschrieben am: 11.02.2004    um 21:05 Uhr   
oh man,steven sagt was und es muss das einzig wahre und beste und aller richtigste sein.
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Nutzer: Steven
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geschrieben am: 11.02.2004    um 23:27 Uhr   
Grins... Hast nicht wirklich gelesen, was hier steht oder? Ich habe nämlich nicht gesagt, wie es funktioniert und habe auch nicht gesagt, dass es nicht geht. Aber das war wahrscheinlich wieder zuviel für dich :-)
Und nur weil sich Chatmaster auf den Sch... getreten fühlt, musst du nicht nachdackeln und genauso sabbern ;-)

Steven
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Nutzer: Azze
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geschrieben am: 11.02.2004    um 23:59 Uhr   
Da hat der Steven wohl recht. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Wenn man gegen jemanden hier etwas hat, sollte man sich schon die Mühe geben, das auf sachlicher Ebene kundzutun. Alles andere beleidigt den Intellekt. Gute N8...
Geändert am 12.02.2004 um 00:00 Uhr von Azze
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Nutzer: Brünette22
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geschrieben am: 12.02.2004    um 00:12 Uhr   
Steven hat insofern Recht, dass es ausserhalb des Dir zugänglichen Arbeitsplatz-PCs Stellen gibt, an denen Zugriffe ins Internet protokolliert werden oder zumindest protokolliert werden können. Daher "hilft" es Dir nichts, den Verlaufsordner zu leeren.

Was er jedoch nicht erwähnt hat -- eine solche Überwachung ist rechtlich sehr bedenklich. Ob sie im Falle einer Abmahnung (wegen Privatnutzung) überhaupt verwendet werden darf, würde ich mal in Zweifel stellen. Ich erinnere mich dunkel an Urteile aus dem Arbeitsrecht, in denen der Arbeitgeber als "Weiterleiter" von Kommunikation (eMail, Internet) an eine Art "Briefgeheimnis" gebunden wurde -- und derlei unrechtmäßig verschaffte Protokolle nicht zugelassen wurden.

Andererseits bist Du -- soweit mir bekannt -- in der Arbeitszeit gehalten, Dich um Deine Arbeit zu kümmern und nicht um irgendwelche privaten eMails, Briefe, Telefonate oder Internetseiten. Zuwiderhandeln rechtfertigt unetr Umständen auch eine Abmahnung.

Zusammengefasst (nach meinem Stand): Dein Arbeitgeber kann Dir ohne Weiteres verbieten, den Zugang privat zu nutzen. Er darf Dich aber nicht kontrollieren, hat also ggf. ein Beweisproblem.


Steven -- ich hoffe mal stark, dass Deine Administratoren sich schon mal mit dem Arbeitsrecht und Datenschutzrecht auseinandergesetzt haben und Du nicht vor hast, derlei erlangte Daten zu nutzen. ;-)
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Nutzer: LaFemme
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geschrieben am: 12.02.2004    um 09:10 Uhr   
Was ist format c?
Brünette ich dank dir...soweit ist es gott sei dank nicht, aber ich machte mir halt mal Gedanken, denn wirklich viel Arbeite ich nicht im Moment, weils wenig zu tun gibt und dann geh ich aus Langeweile ins inet...Chatten ;-)
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Nutzer: sowasvonschlau
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geschrieben am: 12.02.2004    um 09:27 Uhr   
probiers doch mal *fg*
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"Autor"  
Nutzer: Steven
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geschrieben am: 12.02.2004    um 09:49 Uhr   
(zitat)Steven -- ich hoffe mal stark, dass Deine Administratoren sich schon mal mit dem Arbeitsrecht und Datenschutzrecht auseinandergesetzt haben und Du nicht vor hast, derlei erlangte Daten zu nutzen. ;-)
(/zitat)Ich bin der Administrator ;-) - deshalb sagte ich auch "AG im übertragenen Sinne".

Steven
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Nutzer: steinigerweg
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geschrieben am: 12.02.2004    um 11:17 Uhr   
Zur Info:
Der AG ist jederzeit dazu berechtigt seine Technik gegen Mißbrauch zu überwachen. Insbesondere dann, wenn er die private Nutzung expiziet verboten hat. Die macht er schriftlich, und jeder Verstoß ist ein Abmahnungsgrund, im Wiederholungsfall ein Kündigungsgrund ohne wenn und aber.
Er muss sogar private Nutzung protokollieren. Alles was über dienstliche Rechnersysteme läuft darf protokolliert werden. So auch private EMails, und da dieser Mißbrauch von Geschäftsmaterial überhand genommen hat, reagieren die Gerichte Arbeitgeberfreundlich.

Selbst solche Programme wie XPClean löschen nicht (!) alles. Rät mal Leute zu fragen die sich besser als ComputerBild auskennen. Zum Beispiel MCSE.

Da ich selbst Personalleiter bin weiss ich sehr gut von was ich rede und nach einigen Prozeßen zu genau diesen Thema ist mir nichts mehr fremd.

Und die Software zum Protokollieren wird von Microsoft auch mitgeliefert, Linux übrigends auch.

Immer zuerst mit AG reden, das erspart Ärger.

Wir haben Abkommen mit unserem Personal, daß private EMails nur dann empfangen werden können, sofern kein privater Internetzugang besteht. Privates surfen ist tabu, und bei der Menge der Arbeit auch nicht sinnvoll.

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Nutzer: LaFemme
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geschrieben am: 13.02.2004    um 12:56 Uhr   
Also ich hab nix zu tun desshalb surfe ich und die 200 anderen AN auch. Das weiß ich. Es wurde auch nciht untersagt, dass wir nicht privat surfen dürfen...also?
Meinte halt nur falls das protokolliert wird, ist das kein gutes Bild von mir.
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Nutzer: sweetDiavolina
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geschrieben am: 08.04.2004    um 17:00 Uhr   
(zitat)XPclean runterladen von ComputerBild (Freeware)

Dort dann die Cookies und temporäre Internetdateien mit 5 x überschreiben Löschen

dann kann auch kein Steven mehr spicken ;-)
(/zitat)

Aber der Arbeitgeber kann doch sicher auch sehen, dass dieses Programm heruntergeladen wurde, und dafür eine Ausrede zu finden, weshalb man dieses Programm auf dem Firmenrechner heruntergeladen hat, dürfte wohl eher schwierig sein, also ist das auch keine Lösung, selbst wenn es technisch funktioniert.
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"Autor"  
Nutzer: Angelheart.
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geschrieben am: 08.04.2004    um 22:30 Uhr   
Also in einer Firma laufen alle Verbindungen über nen Server. Und der protolkoliert alles. IP,DNA,Datentranfer...etc auch wenn man alles auf seinem Rechnergelöscht hat, kann der Chef immer noch in Serverlogs alles nachschauen.
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there is nothing either good or bad, but thinking makes it so.
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"Autor"  
Nutzer: Gast_Paccy
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geschrieben am: 09.04.2004    um 12:24 Uhr   
Am besten auf den Computern der Kollegen surfen, wenn die Pause machen. Dann wirkt man sogar noch superfleissig.

---> Das Dilbert Prinzip


;-) Paccy
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"Autor"  
Nutzer: starchaser
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geschrieben am: 11.04.2004    um 01:58 Uhr   


alternative zwei, - traditioneller ansatz : du tust was für dein geld, welches du von dem bösn AG bekommst ..
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