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Zum Kichern

Nutzer: Brass
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geschrieben am: 09.09.2001    um 13:09 Uhr   
Oder .. Warum Vorschriften lustig sind ..

Eine Vorschrift aus dem Jahre 1975 besagt, dass in allen Ruder- oder Paddelbooten, die auf öffentlichen Gewässern gewerbsmäßig verliehen werden, Auftriebshilfen in Form von Kenterschläuchen befestigt sein müssen. Auf diese Vorschrift wird sich berufen, und man muss tatsächlich einem Boot bevor es als "Mietfahrzeug" zugelassen wird diese Dinger verpassen. Was zunächst als vernünftig erscheinen mag wird aber spätestens dann zum Kicherer, wenn man weiß, dass 1975 die Boote, wenn sie vollgeschlagen oder gekentert sind, sang und klanglos sich schnur straks zum Grund bewegten. Die heutigen Boote aber (ausgenommen gfk-Rümpfe) bestehen aus drei Lagen. Einer inneren und einer äußeren Lage, die vom Material her schon nicht sinken würden, und zudem noch einer mittleren Lage, die ein aufgeschäumter Kunststoff ist. Die so gefertigten Boote sinken selbst dann nicht, wenn ich damit fahre ;-).
Aber .... die Kenterschläuche müssen sein, weil ... dass war schon immer so.

In diesem Sinne ein schönes WE
-Brass-
Geändert am 09.09.2001 um 13:11 Uhr von Brass
I hate how people compare Freddie Mercury to God, I mean, He's cool and good and everything.....But he's no Freddie Mercury.
(found at youtube)
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"Autor"  
Nutzer: Spezialmutter
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Registriert seit: 09.03.2006
Anzahl Nachrichten: 28

geschrieben am: 28.09.2001    um 07:29 Uhr   
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