Auf den Beitrag: (ID: 41059) sind "10" Antworten eingegangen (Gelesen: 664 Mal).
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alleinerziehende väter

Nutzer: Vulcania
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geschrieben am: 14.09.2002    um 18:28 Uhr   
wer kennt das nicht? wenn eine ehe in die brüche ging, blieben die kinder bei muttern und die väter durften unterhalt zahlen.

in den letzten jahren kommt es immer häufiger vor, dass die rollen diesbezüglich vertauscht werden. aber auch richtig?

ich möchte ein beispiel eines bekannten nennen. es ist schon ein paar jahre her und, ich gebe zu, dass ich die aktuelle rechtslage nicht kenne.

jedenfalls blieben die beiden kinder nach der scheidung beim vater, da die mutter aufgrund beruflicher verpflichtungen keine zeit für sie hatte. und obwohl sie sehr gut verdiente, musste sie keinen unterhalt zahlen. da stellt sich für mich die frage nach der gerechtigkeit!

ich möchte dies hier zur diskussion stellen und den punkt der gleichberechtigung dabei besonders in den blickpunkt stellen.

V., abwartend ..

ich bin verantwortlich für das, was ich sage, nicht für das, was DU verstehst!
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Nutzer: Azze
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geschrieben am: 14.09.2002    um 18:42 Uhr   
Hi Vulcania,

vielleicht hat die Mutter ja ihr offizielles Gehalt bewusst niedrig gehalten und verdient "nebenbei" dazu. Für die Kindesunterhaltspflicht gibts Tabellen mit Bemessungsgrenzen. Rechtlich würde sie dann sauber dastehen - moralisch ist es allerdings in höchstem Maße verwerflich...

Gruss Azze
Geändert am 14.09.2002 um 18:44 Uhr von Azze

Geändert am 14.09.2002 um 18:50 Uhr von Azze
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Nutzer: Vulcania
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geschrieben am: 14.09.2002    um 18:49 Uhr   
tja, sie ist selbständig. da kann man wohl nur zu gut tricksen. und dabei hat madame eine riesen eigentumswohnung und ein dickes auto vor der tür. von markenklamotten ganz zu schweigen.

V., ebenfalls gummelnd
ich bin verantwortlich für das, was ich sage, nicht für das, was DU verstehst!
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Nutzer: Azze
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geschrieben am: 14.09.2002    um 18:52 Uhr   
Sorry... hatte zwischendurch geändert, weil ich nicht aufmerksam genug gelesen hatte... grins
Wir sind aber trotzdem derselben Meinung ;-)
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Nutzer: Azze
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geschrieben am: 14.09.2002    um 18:54 Uhr   
Genau das war mein Lesefehler Fratzi - es ging in erster Linie um Kindesunterhalt, nicht um Ehegattenunterhalt. Kindesunterhalt muss immer gezahlt werden, wenn eine bestimmte Gehaltsgrenze überschritten wird.

Gruss Azze
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Nutzer: Hoellisch
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geschrieben am: 14.09.2002    um 22:28 Uhr   
jeder kann sich in einem Schreibwarenladen und auch im netz die "Düsseldorfer Tabelle" besorgen!

Die Berechnungen sind unterschiedlich, also = Nichteheliche Kinder = Bemessungsgrundlage!

Eheliche Kinder = ander Bemessungsgrundlage!

Sowie es eine Vaterschaftsanerkennung und Unterhaltsverpflichtung gibt, gibt es auch, obwohl nicht besonders bekannt, eine Mutterschaftsanerkennung, plus Unterhaltsverpflichtung!

Bei Unterhalt sollte man immer rechtzeitig (gilt für beide)geänderte Einkommensverhältnisse angeben, da bei weniger Verdienst auch die Berechnung neu erfolgen muß, und bei späterer Angabe man nicht diese Einkommenseinbußen gelten machen kann! Also das heißt: Wenn hier jemand ein halbes Jahr wartet um dem zuständigen Amt mitzuteilen das man weniger verdient oder arbeitslos ist, ist man es selber Schuld wenn man nicht direkt dort vorstellig geworden ist und eine Neuberechnung machen lässt mit einer neuen Unterhaltsverpflichtung! Im umgekehrten Falle bitte auch angeben!

Des weiteren will ich mich hier nicht darüber auslassen, da ich hier kein Geld dafür bekomme! ggg

mit diabolischen Grinsen

Hoellisch

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Nutzer: tiroxxx
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geschrieben am: 15.09.2002    um 01:02 Uhr   
deine ausführungen sind auch ziemlich witzlos, hoellisch, wenn der unterhaltspflichtige selbständig ist....dem dessen einkommen/betriebsausgaben nachzuweisen, steht nämlich auf einem andern blatt, dass du leider nirgendwo im schreibwarenladen bekommen kannst
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Nutzer: Hoellisch
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geschrieben am: 15.09.2002    um 01:51 Uhr   
Es ist nicht witzlos! Du weißt nicht wo und als was ich arbeite! Für die Berechnungen der Selbständigen, so nennen wir das, haben wir eine zusätzliche Ausbildung und Weiterbildung gemacht! Das Problem ist nur, bei den Geschiedenen kann eine Beistandschaft beantragt werden, welche aber abgelehnt werden kann von uns!

Und somit sich diese einen Rechtsanwalt nehmen können/müssen! Nur die Frage ist, die meisten Rechtsanwälte kennen sich, obwohl sie auch dürfen, nicht in den "Finessen" dieser Einkommensberechnungen aus da dieses wieder ein "Spezialgebiet ist! Denn nicht alles was das Finanzamt als Minderung der Einkünfte anerkennt, wird auch beim Unterhalt anerkannt! Es ist nicht witzlos! Es ist nur so, das man sich da doch an die zuständigen Stellen wenden, und um Hilfe bitten, oder sich einen RAe nehmen soll! Da es oftmals nicht anders geht!

Und nicht jede Abteilung im öffentlichen Dienst hat darauf geachtet, das einer ihrer Mitarbeiter sich im Steuerrecht über das normale Maß hinaus weiterbildet, damit halt solche Berechnungen durchgeführt werden! Und man auch die Steuerberater kontrollieren kann!

(und nicht jeder Mitarbeiter war auch dazu bereit! Ist nämlich verdammt trocken!)

Die Schwierigkeiten wenn es um den Kampf um den Unterhalt geht, weiß ich sehr wohl! Nur, das hier ist für mich Freizeit!

Vielleicht sollte man sich mal überlegen, das manche leutz einen Beruf haben! Und dieses nicht unbedingt in ihrer Freizeit vertiefen noch wollen!

Hoellisch
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Nutzer: Luana
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geschrieben am: 15.09.2002    um 02:22 Uhr   
Ich denke,egal welcher Partner geht,sollte für die Kinder Unterhalt zahlen.Immerhin sind es ja auch seine Kinder......In diesem Sinne.Lu
die spinnen die Chatter....
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Nutzer: Vulcania
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geschrieben am: 15.09.2002    um 08:22 Uhr   
kann geschlossen oder gelöscht werden ..
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"Autor"  
Nutzer: Pollichen
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geschrieben am: 15.09.2002    um 09:34 Uhr   
hm
aber hier besteht doch auch kene posting pflicht in chatworld
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