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Dunkelziffer... soll sie noch höher werden???

Nutzer: Gast_Kroeti
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geschrieben am: 04.11.2002    um 01:08 Uhr   
Ich rede mal ein thema an das man oft hört und bestimmt auch schon hier drin stand aber mir geht das imm sehr nahe, weil einer meiner Bekannten das selbst zugestossen ist. Es geht um Sexuellen Missbrauch in den eigenen vier Wänden. Meine Bekannte offenbarte sich mir vor kurzem, dass sie und ihr Bruder früher von ihrem Stiefvater immer wieder missbraucht wurden und die Mutter nichts dagegen unternahm. Fazit: Keine Polizei oder Sonstiges und nun ist die Sache verjährt.
Was ich damit sagen will das ich es absolut nicht Recht finde das Mütter ihre Männer noch decken und nichts gegen solche Sachen unternehmen. Ich finde das mehr Mütter und Kinder denen dies wiederfahren ist den Mut haben sollten es bei der Polizei zu sagen oder sich zumindest jemanden anvertrauen sollten der sagt: "ok komm wir melden das und du brauchst keine Angst haben" Die Dunkelziffer dieser Straftat steigt von Jahr zu Jahr und ich kann es mir einfach nicht mehr mit ansehen. Was haltet ihr davon???


Froschige Grüsse, Kroeti aus dem Tümpel
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Nutzer: Annabell33
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Registriert seit: 21.08.2001
Anzahl Nachrichten: 265

geschrieben am: 04.11.2002    um 08:49 Uhr   
Habe dazu etwas gefunden.


Nun berechnen wir die Verjährung für die Sexualstraftaten.
Hier ist zu beachten, daß der Gesetzgeber den Umstand berücksichtigt hat, daß viele Taten in der Familie geschehen und von anderen Vewandten aus falscher familiärer Rücksichtnahme nicht angezeigt werden. Bei zehn oder gar nur fünfjährigen Verjährungsfristen führte dieses mitunter dazu, daß Taten verjährten, bevor das Opfer Anzeige erstatten konnte.
Durch §78b StGB wurde daher gesetzlich festgelegt, daß die Verjährung bei Taten nach §176-179 ruht, bis das Opfer achtzehn geworden ist.
Was passiert nun, wenn unser Beispielsopfer erst am dreißigsten Geburtstag den Vorgang zur Anzeige bringt? Die Staatsanwaltschaft wird ermitteln, kommt sie zum Schluß, daß ein hinreichender Tatverdacht wegen Vergewaltigung besteht, wird sie anklagen. Angenommen, es kommt zum Prozeß, und das Gericht kommt zu einer Verurteilung wegen Vergewaltigung. Was ist mit den verjährten Taten? Nun, die sind nicht vergessen. Das Gericht darf das Unrecht der verjährten Taten bei der Strafzumessung für die Vergewaltigung berücksichtigen, indem es z.B. strafschärfend das jugendliche Alter des Opfers, die verwandschaftliche Beziehung und die vorangegangene Mißhandlung berücksichtigt.


Vieleicht hilft das Deiner Bekannten weiter.


Anna
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