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darf man menschen verurteilen, ...

Nutzer: Gast_destiny
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geschrieben am: 13.12.2002    um 18:22 Uhr   
...wenn das opfer sich zu der tat einverstanden erklärte?

darauf kam ich, als ich eben den thread hier über den mann, der einen anderen verspeiste, las.

in diesem fall bin ich natürlich für eine strafe, eine harte. einsperren bis zum letzten atemhauch, ganz klar.

was mich aber interessiert:

wie ist das eigentlich, wenn jemand etwas tut, dass vor dem gesetz strafbar ist, das opfer aber um diese tat bat?

ich möchte keine diskussion über sterbehilfe, ich meine das ganz anders.
wenn mich jemand bittet, ihm die hand abzuhacken und ich tue es. warum soll ich dann bestraft werden?

desti xxx

n.o.m.
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Nutzer: MacDeath
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geschrieben am: 13.12.2002    um 22:10 Uhr   
strafmildernd, aber strafbar.
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Nutzer: METUSALIX
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geschrieben am: 13.12.2002    um 23:09 Uhr   
huhu desti,#knuddel#.........

um eben diese frage zu vermeiden hat der gesetzgeber den status des sogenannten "offizialdelikts" etabliert.

was soviel heißt wie, daß der saatsanwalt auf jeden fall tätig wird und ich denke das ist auch gut so!

METU
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Nutzer: tiroxxx
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geschrieben am: 14.12.2002    um 00:55 Uhr   
die vorschreiber sagten es schon:es gäbe möglichkeiten, sich nachher herauszureden: er/sie/es wollte es ja so, oder zumindest habe ich es so verstanden! häufig ists bei gewalt in der ehe benutzt worden und gerade deshalb ist ja auch da jetzt (meines wissens nach) die staatsanwaltschaft berechtigt, selbst klage zu erheben, wenn es sonst keine(r) tut.
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Nutzer: Romeo7
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geschrieben am: 14.12.2002    um 11:46 Uhr   
Dass schon das Gesetz bestimmt, dass man (mit einigen Ausnahmen) in keine schwere Körperverletzung einwilligen kann, und erst recht nicht in den eigenen Tod, finde ich soweit ganz gut.
Dass demnach solche Täter auch nicht milder bestraft werden, darüber lässt sich streiten.

Warum diese Gesetze? Ist doch jedem selber überlassen, ob er sich die Hand selber abhacken will, oder ob es ein Kumpel tun soll ?
Der Hauptgrund dafür wurde schon genannt: Wie willst du einem Mörder beweisen, dass sein Opfer eben NICHT darum gebeten hat, getötet zu werden?
Die Billigung dieser Taten würde geradezu abstrakte Folgen mit sich ziehen: Stell dir mal vor, wieviele einsitzende Mörder dann ein Wiederaufnahmeverfahren anstreben würden, und wieviele danach mangels Gegenbeweisen freikämen....

Wenn jemand einen anderen umbringt, nur weil man das eben mal kurz am Stammtisch vereinbart hat, oder man sonst jemanden "einfach mal so" umbringt, dann soll dieser nicht weniger hart bestraft werden als jeder andere Mörder auch. Meine Meinung.
Ich mag Signaturen nicht
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Nutzer: Gast_destiny
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geschrieben am: 14.12.2002    um 12:27 Uhr   
ich finde - wie gesagt - auch, dass solche taten bestraft werden sollen.
mich hat halt einfach nur interessiert, ob es da gesetzliche lücken gibt, oder möglichkeiten, dass gesetz "auszutricksen".

wie ist das denn, wenn der täter nicht nur behauptet, er hätte das einverständnis des opfers gehabt, sonder das ganz klar beweisen kann, mit einer videoaufzeichnung oder ähnlichem?

desti xxx

n.o.m.
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Nutzer: crazymiss
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geschrieben am: 14.12.2002    um 14:05 Uhr   
hey ho!
mh na ich weiß nicht...mit einem video??es ist dochauch nicht eindeutig...vielleicht wurde man ja vorher auch schon bedroht um es zusagen,mh?
und wenn dich jemand bitten würde ihm die hand ab zuhacken,würde er dich sicherlich nciht vors Gericht bringen ;-)

missy *bussi*
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Nutzer: Gast_Paccy
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geschrieben am: 14.12.2002    um 14:57 Uhr   
Straftaten sind Verbrechen gegen den Staat, nicht gegen die Opfer. Man muß die Täter konsequent bestrafen, weil sonst Rechtbeugung bis hin zur Anarchie die Folge wäre.

;-) Paccy
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Nutzer: Gast_destiny
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geschrieben am: 14.12.2002    um 15:18 Uhr   
okay...ich glaub, meine fragen sind dann so weit beantwortet.

kann geschlossen werden :-))
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