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geschrieben am: 24.10.2005 um 09:40 Uhr
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Heute Morgen bekam ich von meinem Ausbildungsbetrieb die fristlose Kündigung in die Hand gereicht, auf Grund von drei Abmahnungen.
Hier jeweils Auszüge aus diesen:
Erste Abmahnung, 30.07.2005 (betrieblich)
„ Sie sind seit Anfang Ihrer Lehrzeit bestimmt schon achtmal nach ärztlichem Befund so krank gewesen, dass Sie nicht mehr arbeitsfähig waren. Nachdem sie es öfters versäumt haben, uns spätestens am zweiten Krankheitstag die Krankmeldung zukommen zu lassen, habe ich sie auch öfters darauf hingewiesen, dieses bitte zu tun. Sie halten es ja noch nicht einmal für nötig, uns wenigstens telefonisch über die Dauer der Krankmeldung zu benachrichtigen. ….“
Zweite Abmahnung, 30.07.2005 (betrieblich)
„Ich habe am Donnerstag, dem 28.07.2005 mit Schrecken feststellen müssen, dass Sie bei einer Arbeit, die ich Ihnen aufgetragen habe, wieder Stoff falsch abgemessen und verkehrt abgeschnitten haben. Das führt wieder zu einer Nachbestellung auf Kosten des Betriebes.
Â…
Das kann nicht im Sinne eines Betriebes sein, auch wenn dieser Lehrlinge ausbildet und dadurch ein höheres Fehlerrisiko trägt.
Ich glaube, dass es Ihnen an Verantwortung und Interesse an der Materie fehlt. Sie verstehen genau was ich erkläre, handeln aber nicht danach. Es kommt einem so vor, dass Sie nur die Lehrzeit überstehen wollen, ohne Interesse und großartige Lernbereitschaft zu zeigen.
…. „
Dritte Abmahnung, 20.10.2005 (schulisch)
„Laut Anwesenheitsliste haben sie folgende Tage seit Schuljahresbeginn ohne ausreichende Entschuldigung gefehlt:
17.10., 18.10., 19.10.2005.
… „
Nach den ersten beiden Abmahnungen habe ich direkt die HWK angerufen und mich darüber informiert, ob die Erste Abmahnung rechtskräftig sei. Mir, sowie auch meiner Mutter wurde versichert, dass es dies nicht sei. Zumal die Krankmeldung spätestens am zweiten Tag telefonisch durchgegeben wurde.
Die zweite Abmahnung sehe ich selbst ein. Dagegen habe ich nichts vorzuweisen.
Die dritte und schulische Abmahnung hingegen ist vollkommen unrealistisch. Am Morgen des 17.10.2005 schickte ich ein Fax an die Schulleitung. In diesem stand das Ich mich auf den Weg zum Arzt machen werde, aufgrund von Bauchschmerzen. Am darauf folgendem Tag bin ich zu meinem Hausarzt gegangen und habe mich hinsichtlich der Bauchschmerzen untersuchen und bis einschließlich 19.10.2005 Krankschreiben lassen. Nach dieser Untersuchung am Dienstag bin ich auf direktem Wege zu meinem Ausbildungsbetrieb gegangen und habe das ärztliche Atest dort unterschreiben lassen. Anschließend habe ich dieses von zu Hause aus in die Berufsschule gefaxt. (Hierzu muss gesagt werden, dass es zwei zusammenhängende Schulen sind. Von der einen habe ich die Fax und Telefonnummer nicht gefunden und es somit an die andere Schule mit derselben Schulleitung gefaxt.)
Am Freitag, den 21.10.2005 kam dann diese Abmahnung.
Ich habe unverzüglich versucht meinen Klassenlehrer zu erreichen, der aber schon außer Hause war. In der Schule selbst konnte man mir nicht weiterhelfen.
Es sieht also so aus, als würde hier ein gewaltiges Missverständnis vorliegen, was ich meinem Chef erklären wollte. Jedoch lies er mich nicht einmal zu Wort kommen.
Jetzt die Frage an EuchÂ…
Habt Ihr diesbezüglich Erfahrungen gemacht? Kann mir einer weiter Helfen und/oder mir Ratschläge geben?
Grüße
Kathy
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geschrieben am: 24.10.2005 um 13:12 Uhr
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Sofort zu einem Advokat "Fachanwalt für Arbeitsrecht"
Sofort Handwerkskammer benachrichtigen!
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| "Autor" |
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geschrieben am: 24.10.2005 um 14:31 Uhr
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| wenn ein Aubsildungsbetrieb eine Abmahnung ausspricht, dann ist er sich im Klaren über die Folgen und auch über den Grund. Ich kann mir kaum vorstellen, daß sowas grundlos geschieht. Allein schon die Tatsache - achtmal krank - zeugt von schwerwiegenden Ursachen. ich würde an deiner Stelle erstmal mein Verhalten hinterfragen (2 Schulen und nicht die richtige Nummer us.w. das sind nur Ausreden). Ganz ehrlich - entweder willst du, oder willst du nicht...die Ausbildung erfolgreich beenden? Wenn ja, dann kann es nicht nur die Sache der Firma sein, dich dahin zu bringen. Sie geben dir die Chance, einen Beruf zu erlernen - tun mußt du es! |
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geschrieben am: 24.10.2005 um 15:03 Uhr
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Achtmal Krank, was seine gründe hat. Ich bin gesundheitlich nicht die beste, was auch in der ärztlichen Untersuchung stand, die man vor Ausbildungsbeginn beim Arbeitgeber abgeben soll. Er wusste also, dass ich immer mal wieder ins KH fahren muss, deswegen kann er mir keine Abmahnung in die Hand drücken.
Was die zwei Schulen angeht, war es keine Ausrede, tut Mir leid. Aber normalerweise kann man wohl erwarten das ein Schulbüro, welches für zwei Schulen tätig ist, das hinbekommt oder? Zumal der Lehrer den es betraf täglich in beiden ist.
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geschrieben am: 24.10.2005 um 16:49 Uhr
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Folgende anmerkung zum Thema abmahnung.
Nur Schriftlich haben sie gültigkeit. Ein Anruf oder ein Fax ist unrechtmässig.
Gültig nur im Original,nicht als zugesandte Kopie.
zur Mahnung Nr.2) Du hast falsch abgemessen?? Mensch wenn du Azubine bist dann darfst du fehler machen,wenn dich niemand überwacht ist esderen pech.Ausserdem ist der Betrieb gegen diese Fehler versichert.
zur Mahnung Nr.1) Krankmeldungen sind unverzüglich mitzuteilen (z.B. vie Telefonno).Ist normalerweise ab dem 3 Tage via Arztmeldung einzureichen.Jedoch bekommt der Arbeitgeber nur die Krankschreibung.Was du hast oder ein Befund geht den Arbeitgeber nix an (fällt unter Schweigeplicht und dasPersonlichkeitsrecht und den Datenschutz.
zur Mahnung Nr.3) ohne "ausreichende" entschuldigung???
bitte werde da mal genauer denn die einzige Entschuldigung die zählt ist ne Krankmeldung oder aber ein Notfall wie Unfall,Todesfall,Wohnungsbrand oder Einbruch. Sollte jedoch unverzüglich der Schule und dem Betrieb mitgeteilt werden.
UNVERZÜGLICH heisst SOFORT !!!
Wende dich doch am besten weiter an die IHK oder auch an den Vertrauenslehrer der Schule,oder Obmann des Betriebes,den Betriebsrat oder die GEWERKSCHAFT. Sie braten und helfen dir am besten weiter.
Und wenn du Minderjährig bist dann nimm für allesMama oder Papa mit,denn sie sind dieverantwortlichen die Mitspracherecht haben
Wenn du Fragen hast lass mir bitte deine Mailaddy zukommen denn ich war selber im Betriebsrat eines grossen Stahlkonzerns im Ruhrpott und kenne die die fiesen Tricks der Chefs nur zu gut.
Ich helfe dir gerne denn ich hasse ungerechtigkeiten,Hookerle. |
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geschrieben am: 24.10.2005 um 18:40 Uhr
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Das Attest vor Ausbildungsbeginn ist kein Freibrief zur häufigen Arbeitsunfähigkeit.
(zitat)Aber normalerweise kann man wohl erwarten das ein Schulbüro, welches für zwei Schulen tätig ist, das hinbekommt oder? Zumal der Lehrer den es betraf täglich in beiden ist. (/zitat)
Du wirst dich noch wundern was Schulen, Ämter, Arbeitgeber etc. alles nicht hinbekommen.
Hinter dem "nicht hinbekommen" steckt System.
Faxen ist niemals eine sichere Lösung bei solch wichtigen Angelegenheiten. Immmer nur via Einschreiben senden!
(zitat)Am Morgen des 17.10.2005 schickte ich ein Fax an die Schulleitung. In diesem stand das Ich mich auf den Weg zum Arzt machen werde, aufgrund von Bauchschmerzen. Am darauf folgendem Tag bin ich zu meinem Hausarzt gegangen...(/zitat)
Am darauf folgenden Tag?
1.Du hast die Schulleitung angelogen!
2.Man geht immer am selben Tag zum Arzt!
(zitat)Es sieht also so aus, als würde hier ein gewaltiges Missverständnis vorliegen, was ich meinem Chef erklären wollte. Jedoch lies er mich nicht einmal zu Wort kommen.
(/zitat)
Missverständnis? Chefs kennen dieses Wort nicht. Für sie ist ihr Wort Gesetz.
Ansonsten kann ich mich im grossen und ganzen nur T.J.Hooker anschliessen.
P.S.: Warst du noch in der Probezeit?
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geschrieben am: 24.10.2005 um 20:29 Uhr
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>Erste Abmahnung, 30.07.2005 (betrieblich)
„ Sie sind seit Anfang Ihrer Lehrzeit bestimmt schon achtmal nach ärztlichem Befund so krank gewesen, dass Sie nicht mehr arbeitsfähig waren. Nachdem sie es öfters versäumt haben, uns spätestens am zweiten Krankheitstag die Krankmeldung zukommen zu lassen, habe ich sie auch öfters darauf hingewiesen, dieses bitte zu tun. Sie halten es ja noch nicht einmal für nötig, uns wenigstens telefonisch über die Dauer der Krankmeldung zu benachrichtigen. ….“
es geht nicht um die krankheit im einzelnen, es geht darum das du nicht am selben tag wenigstens bescheid gegeben hastest, das und wie lange du voraussichtlich krank bist. ein personalfuzzy muss ja auch planen. ich halte die abmahnung für 100 pro richtig.
>„Ich habe am Donnerstag, dem 28.07.2005 mit Schrecken feststellen müssen, dass Sie bei einer Arbeit, die ich Ihnen aufgetragen habe, wieder Stoff falsch abgemessen und verkehrt abgeschnitten haben. Das führt wieder zu einer Nachbestellung auf Kosten des Betriebes.
auch hier, es ist zwar nur ein kleines wort, aber es heißt wieder. alle und jeder macht fehler, aber nicht wieder und wieder, um bei dem wort zu bleiben.
auch hier, die abmahnung halte ich für in ordnung
>„Laut Anwesenheitsliste haben sie folgende Tage seit Schuljahresbeginn ohne ausreichende Entschuldigung gefehlt: 17.10., 18.10., 19.10.2005.
spricht für sich
Ganz ehrlich - entweder willst du, oder willst du nicht...die Ausbildung erfolgreich beenden? Wenn ja, dann kann es nicht nur die Sache der Firma sein, dich dahin zu bringen. Sie geben dir die Chance, einen Beruf zu erlernen - tun mußt du es!
Besser hätte ich es auch net sagen können :-))
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geschrieben am: 24.10.2005 um 22:49 Uhr
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*welpe recht gibt ..
versuch es also dreifach
a) will ich den job wirklich machen ?
b) lote beim arbeitgeber aus, ob er noch eine chance gibt ? (nichts wird so heiß gegessen, wie es serviert wird)
c) stimme dich gleichzeitig mit einem anwalt ab ( notfalls gewerkschaft oder via PKH / verbraucherschutz ) |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 24.10.2005 um 22:52 Uhr
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(zitat)Folgende anmerkung zum Thema abmahnung.
Nur Schriftlich haben sie gültigkeit. Ein Anruf oder ein Fax ist unrechtmässig.
Gültig nur im Original,nicht als zugesandte Kopie.
(/zitat)
Das stimmt nicht, es gibt auch mündliche Abmahnungen.
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geschrieben am: 24.10.2005 um 23:07 Uhr
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vor gericht kaum beweisgültig..
aber das gericht sollte ja nicht die erste instanz sein, - die parteien sollten in der lage sein, sich untereinander zu einigen. ansonsten ist das alles doch ohnehin aussichtslos. |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 25.10.2005 um 15:03 Uhr
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in diesen angelegenheiten nur schriftlich...gugg mal bitte in gültige geltende gesetzestexte.Eine Mündliche Abmahnung hat vor gericht keine ,nicht die geringste change weil dann aussage gegen aussage steht und dann der ehrenwerte Herr Vorsitzende,auch Richter genannt dann nach geltendem Recht entscheidem MUSS..Im Zweifel für den angeklagten,in diesem fall auch Beschuldigter genannt.Ein Wort ist schwebend im Raume..ein Papier,in diesem Falle eine schriftliche Abmahnung ist ein verwertbarer Gegenstand.Und dann entscheiden Gerichte leider viel zu oft für den Arbeitgeber was sich bald aber ändern wird durch neue Regelungen.
Aber das mit der Probezeit ist natürlich interessant.
Solltest du in der Probezeit sein dann ginge ein Rauswurf auch ohne jede Abmahnung.Dies liegt im ermessen des Arbeitgebers wenn er mit dir nicht zufrieden ist.
Bitte wende dich an die IHK,den Betriebsrat,oder die Gewerkschaft.Denn an Abmahnung Nr.2 habe ich persönlich erhebliche zweifel der Rechtmässigkeit.
Und noch eine dringende Rat: Nimm bitte deine Eltern mit,erstens hast du Rückendeckung,und stütze,zweitens bist du nicht alleine,und drittens sollten sie als Erziehungsberechtige (Vormund) eh dabei sein.
---------> 1. und 2. Abmahnung am selben Tage???? dem 30.7.???????
Aber was sagt denn bitte dein Betriebsrat dazu???? das würd mich mal interessieren!!!
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| "Autor" |
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geschrieben am: 25.10.2005 um 16:42 Uhr
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| das ist wirklich bitter und hart, aber nach dem ganzen Vorfall willst du doch sicher nicht wieder in den Betrieb zurück? Aber auf alle Fälle würde ich rechtlich prüfen lassen. |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 25.10.2005 um 17:01 Uhr
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zurück zu deiner ausgangsfrage;
>Kann mir einer weiter Helfen und/oder mir Ratschläge geben?
dir ist nimmer zu helfen... :-)
und als ratschlag, - heirate reich. ansonsten richte dich auf ein leben mit 345 euro ein.
hooki?
>...Und dann entscheiden Gerichte leider viel zu oft für den Arbeitgeber was sich bald aber ändern wird durch neue Regelungen.
>...die fiesen Tricks der Chefs nur zu gut.
über was redest du eigentlich? :-)
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geschrieben am: 25.10.2005 um 18:32 Uhr
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| Das Problem an diesem Forum ist einfach, daß in den seltensten Fällen jemand etwas ganz genau und 100 %ig sicher weiß. Wie Dir schon geraten wurde, geh den Weg über Rechtsanwalt, Kammer, Gewerkschaft und lass Dich nicht auf durch den einen oder anderen Beitrag hier verunsichern. |
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geschrieben am: 26.10.2005 um 11:19 Uhr
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Katha, du bist ein faules Luder !! auf grund deiner leistungsschwäche sollte man sich sofort von dir trennen. falls es zum prozess kommt: pflichtverletzung, unterdurchschnittliche arbeitsleistung bzw. null mindestleistung usw. du hast die schlechteren karten!! du bist eine finanzielle last für jeden betrieb, und für jeden arbeitswilligen lehrling. mach eine weiterbildung in: wie erhalte ich meine eingebildeten- oder psychisch bedingten krankheiten.
in diesem sinne
bw :) |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 07.11.2005 um 13:42 Uhr
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und?.......was ist nun geworden aus deinem problem?
das wäre ja nun wirklich mal interessant. offensichtlich scheint es aber gar nicht sooo wichtig gewesen zu sein, denn von dir ist kein eintrag mehr zu lesen. der punkt geht dann wohl an busenwunder, wenn auch der beitrag etwas sehr "deftig" formuliert ist, mir aber dennoch gefällt;-) |
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