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Geld verleihen in Beziehungen? |
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geschrieben am: 29.02.2004 um 16:58 Uhr
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Vor ungefähr drei Jahren habe ich meinem damaligen Freund Geld geliehen. Um es genau zu sagen, er konnte seine T-Online-Rechnung nicht bezahlen. Damals waren es noch D-Mark, in Euro gerechnet sind es 197 Tacken.
Als die Beziehung dann zu Ende ging, habe ich ihn immer wieder Mails geschrieben, wann ich denn mit meinem Geld rechnen kann. Entweder kam keine Reaktion oder fadenscheinige Ausreden.
Das letzte, was ich hörte: Ich sollte um die Weihnachtszeit 2003 "ganz bestimmt" mein Geld bekommen. Aber nichts. Seither wieder keine Reaktion.
Aus Schaden wird man klug. Falls ich noch einmal etwas verleihe, dann nur gegen Schuldschein.
Aber eine Frage an die Experten hier: Reichen der Mail-Verkehr, der Kontoauszug von damals und Auszüge aus ICQ aus, rechtlich gegen ihn vorzugehen?
Die Beziehung habe ich zwar mitterweile vergessen, aber mein Geld hätte ich doch schon noch gern. Beitrag wurde von funkeln am 29.02.2004 um 18:37 Uhr aus dem Forum Operator / Moderatoren verschoben. |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 29.02.2004 um 16:58 Uhr
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| Falsches Forum! Bitte ins "Mal ernsthaft !" verschieben. Sorry für die Umstände! |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 29.02.2004 um 20:08 Uhr
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nein, es reicht nicht aus und zweitens dürfte es eh verjährt sein.
mfg rommel |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 29.02.2004 um 22:19 Uhr
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rechtlich ist wie rommelchen sagt nix zu machen - aber als ehemaliger freund wird er hoffentlich begleichen. wenn nicht,, bleibt nur die gewissheit, dass du letzten endes noch recht billig davongekommen bist.
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| "Autor" |
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geschrieben am: 29.02.2004 um 22:41 Uhr
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kleiner tipp<.
mit rechtsschritten drohen reicht oft aus (drohe ruhig auch mit den beweisen) er wird die rechnung schneller als du denkst begleichen ;) |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 29.02.2004 um 23:55 Uhr
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ich hab mal bei google folgendes eingegeben:
e-mail als beweis vor gericht
es gibt ein paar Seiten,die Dir da gute Antworten geben,aber ich muß Dir ehrlich sagen das Du in Deinem Fall schlechte Karten hast.
Hier mal ein Auszug aus dem was ich gefunden habe:
Der Beweis vor Gericht:
Vor Gericht stehen dem Kläger fünf Arten von Beweismitteln zur Verfügung:
Zeugenvernehmung,
Parteivernehmung (Kläger/Beklagter selbst),
Sachverständigengutachten,
Augenschein (der Richter schaut sich etwas an),
Urkunden.
Der Beweiswert elektronischer Dokumente
Die Funktionen einer Urkunde sind bei einfachen elektronischen Dokumenten nicht gewährleistet. Elektronische Nachrichten können verfälscht werden, ohne dass man es ihnen hinterher ansehen könnte. Die Absenderangabe einer E-Mail kann verändert oder eine E-Mail mit einem falschen Absender verschickt werden, ohne dass dies für den Adressaten feststellbar wäre. Der Name, der im Absenderfeld angezeigt wird, wird vom Absender selbst willkürlich eingetragen. Damit fehlt es an Authentizität. Der Adressat hat keine Sicherheit hinsichtlich des wahren Absenders. Dies gilt erst recht für das Gericht, da auch der Adressat die Nachricht manipulieren kann.
Elektronische Urkunden sind zudem nicht auf Papier verkörpert, sondern in Dateien, die ebenfalls verändert werden können, ohne dass dies dem Außenstehenden deutlich wird.
Damit fehlt es an der Integrität. Der Empfänger kann nicht sicher sein, ob die ihm vorliegende Nachricht auch in dieser Form vom Absender stammt. Darüber hinaus kann er sie selbst verändern und vor Gericht behaupten, er habe sie in der geänderten Variante erhalten.
Aus diesen Gründen sind elektronische Dokumente keine Urkunden im Sinne des § 416 ZPO, sondern lediglich Augenscheinsobjekte (§§ 371 ff. ZPO). Als solche aber kommt ihnen vor Gericht ein sehr geringer Beweiswert zu. Die Vorlage einer E-Mail mit der Bestellung eines Fitnessgerätes für 1.000 Mark wird nicht ausreichen, um den vermeintlichen Absender zur Zahlung zu verurteilen.
eine andere Seite sagt hierzu:
Eine Kette von sich aufeinander beziehenden E-Mails könnte eine starke Indizwirkung haben. Jedoch kommt der Absenderadresse zum Beweis der Identität des Erklärenden bei E-Mails nicht einmal Indizwirkung zu. Auch der Schutz einer E-Mail mit einem Passwort kann nicht beweisen, dass die E-Mail tatsächlich von demjenigen verschickt wurde, dessen Absenderadresse genannt ist. Als Grund für die fehlende Beweiswirkung von digital generierten Dokumenten werden stets dieselben Argumente aufgeführt. Die allgemein bekannte Unsicherheit des E-Mail-Verkehrs und die Möglichkeiten, E-Mails abzufangen oder zu manipulieren, Erklärungen unter einer fremden E-Mail-Adresse abzugeben oder Passwörter auszuspionieren seien Gründe genug, um digitalen Dokumenten nicht denselben Beweiswert vor Gericht zuzubilligen wie Briefen oder Faxen mit handschriftlicher Unterschrift. Elektronisch übertragene oder gespeicherte Daten können verändert werden, ohne dass dies Spuren hinterlässt. Ihnen fehlt somit die urkundentypische dauerhafte Verkörperung auf einem festen Medium, die Manipulationen in der Regel erkennen lässt.
Versuch es so,wie Desinformation gesagt hat,aber wenn dein Ex schlau genug ist und sich über die rechtliche seite informiert,dann siehst Du dein Geld sicher nicht wieder....
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| "Autor" |
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geschrieben am: 01.03.2004 um 00:49 Uhr
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zpo,bgb .. leute .. das ist doch nicht der erste schritt - ist doch keine geschäfts-beziehung
wo kämen wir denn hin wenn vor der klärung, stundung, ratenvereibarung schon der mahnbescheid ins haus flattert ? stimmt .. genau dahin wo wir heute stehen :-) |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 01.03.2004 um 07:23 Uhr
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Die Frage nach dem Beweisnutzen der Mails, Kontoauszüge etc. brauchst du dir nicht zu stellen, weil deine Forderung nach 2 Jahren verjährt ist. Aber bissel bluffen und drohen, falls nix anderes hilft, kannste ja trotzdem.
Viel Glück, und lern was draus ;-) |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 01.03.2004 um 09:09 Uhr
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(zitat)Die Frage nach dem Beweisnutzen der Mails, Kontoauszüge etc. brauchst du dir nicht zu stellen, weil deine Forderung nach 2 Jahren verjährt ist. Aber bissel bluffen und drohen, falls nix anderes hilft, kannste ja trotzdem.
Viel Glück, und lern was draus ;-)(/zitat)
Soweit mir bekannt ist, trifft das nur auf Rechnungen zu, nicht aber auf ein Darlehen, dass es ja nun mal ist.
Für Darlehen gilt, meines Wissens nach, immer noch eine Verjährung von 30 Jahren, die durch beständiges Nachfragen und Mahnen immer wieder unterbrochen wird.
Also, setz ihm jetzt eine angemessene Frist (14 Tage) mit der "Drohung" ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten und warte ab was passiert. Sollte er nicht reagieren "siehe folgenden Absatz". Wenn Du das durchziehst, wird er im Endeffekt sehr viel mehr zahlen müssen, als "nur" den von Dir geliehenen Betrag. Da Deine Forderung berechtigt ist, Du aber keinen Beweis dafür in Händen hältst, empfehle ich eine eidesstattliche Versicherung. Die macht Deine Forderung glaubhaft.
Falls Du gerichtlich mahnen willst manya, dann hätte ich einen guten Link für Dich. Da hier Links ja nicht mehr eingebunden werden dürfen, schreib einfach eine Mail an tifatifa@gmx.de und Antwort kommt sofort... ;o)
Best regards
Tifa |
| Manche Menschen halten leichter 10 Reden als einmal Wort. |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 01.03.2004 um 09:33 Uhr
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(zitat)Für Darlehen gilt, meines Wissens nach, immer noch eine Verjährung von 30 Jahren, die durch beständiges Nachfragen und Mahnen immer wieder unterbrochen wird.(/zitat)
30 Jahre gelten nur in Verbindung mit dem gerichtlichen Mahnbescheid. (Hab genug davon bei mir rumliegen )
Setz Dich ruhig mal mit Tifa auseinander.So ein gerichtlicher Mahnbescheid kostet zwischen 7,- und 13,- €uro (die dem Schuldner auferlegt werden) und bewirkt manchmal Wunder.....
Hier dazu auch ein Link: Link
Antragsformular ausfüllen, danach per Mausklick an das zuständige Mahngericht versenden und fertig! Pro versandtem Mahnbescheid-Antrag müssen Sie 6,99 Euro zahlen. Wer es traditionell mag, kann auf den Druckservice von OptiMahn Office zurückgreifen: OptiMahn Office-Kunden können sich ihre Mahnbescheid-Anträge in das amtliche Formular ausdrucken und zuschicken lassen. Das erspart Ihnen die lästige Formular Beschaffung. Nach Erhalt müssen sie den Antrag nur noch unterschreiben und per Post an das Mahngericht versenden. Kostenpunkt: 13,00 Euro. Der große Vorteil: Die Gebühren für die Verwendung von OptiMahn Office können Sie als Verfahrenskosten Ihrem Schuldner aufbrummen - denn er und nicht Sie haben den Forderungsausfall zu verantworten.
vielleicht der gleiche Link den Tifa hat ?!
Ob der gerichtliche Mahnbescheid dann vor Gericht tatsächlich durchzusetzen ist,ist noch eine andere Frage.Aber versuchen würde ich es damit schon..... |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 01.03.2004 um 14:13 Uhr
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hallo Manja,
ja so ist das mit dem Verleihen von Geld...
Hab auch meine Erfahrungen in dieser Hinsicht gemacht und Le(e)hrgeld bezahlt. Seit her halte ich mich an den Spruch, "bei Geld hört die Freundschaft auf". Wünsche dir, dass du mit deinem Vorhaben Erfolg hast.
Insa |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 01.03.2004 um 14:53 Uhr
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also ich weiss, dass ich im studium nicht wirklich gut aufgepasst habe, aber ich hätte einen kleinen lösungsvorschlag, welcher vielleicht und nur bei eventueller naivität des schuldners funktioniert *gg:
normalerweise prüfen wir den anspruch aus darlehensschulden mit dem §488 Abs. 1 BGB, da dieser sich auf fixierte fälligkeiten, sprich rückzahlungsdatum, bezieht. du hättest jedoch die möglichkeit, den §488 abs. 3 in anspruch zu nehmen, der sich eben nicht an einem rückzahlungsdatum orientiert, sondern für darlehen gilt, die auf unbestimmte zeit gegeben wurden.
du solltest jetzt, sofern du noch kontakt zu ihm hast, eine schriftliche kündigung des darlehens vornehmen, womit wir zuerst einmal die lästige frage der eventuellen verjährung beseitigen würden, welche 3 jahre beträgt.
nachdem ihm die kündigung des darlehens zugegangen ist, hat er drei monate zeit es zurückzuzahlen. ich spekuliere darauf, dass er dir eventuell auch einen brief schreibt und ich hoffe, dass dort brauchbare sachen drinstehen werden.
wenn nun diese 3 monatige frist vorbei ist, machst du den gerichtlichen mahnbescheid fertig, aber auch wirklich, da mir ein weiterer trick wegen der verjährung nicht einfällt *lach
solltest du noch fragen haben, schreib ruhig eine e-mail: rommelschen@yahoo.com
mfg rommel
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| "Autor" |
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geschrieben am: 01.03.2004 um 21:28 Uhr
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freund1 zu freund2: hast du mal 100€ für mich?
freund2: nee
freund1: das, mein lieber, werde ich dir nie vergessen!
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| "Autor" |
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geschrieben am: 02.03.2004 um 11:02 Uhr
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(zitat)vielleicht der gleiche Link den Tifa hat ?!(/zitat)
Nein... www.mahnung-online.de
Best regards
Tifa |
| Manche Menschen halten leichter 10 Reden als einmal Wort. |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 02.03.2004 um 21:00 Uhr
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| Vielen Dank für die Ratschläge. Ich werde sehen, was davon umzusetzen ist. |
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