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Nutzer: tasty
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geschrieben am: 19.08.2004    um 13:30 Uhr   
Hi Ihrs!!!

Ist euch das nicht auch schonmal passiert? Eine eigentlich ganz simple Frage kommt auf, aber man weiß einfach die Antwort nicht! Einfach weil man sich noch nie wirklich damit beschäftigt hat oder weil's einem einfach grad nicht einfallen will! Wie z. B.:

Wie kann ich errechnen wie weit ein Gewitter ungefähr entfernt ist?

Hmm okey, es gibt bestimmt interessantere Fragen, aber ich z. B. weiß halt nur das man die Sekunden zwischen Blitz und Donner zählen muß. Ob aber eine Sekunde jetzt 100 m oder was auch immer sind, weiß ich auch nicht!

Oder Du hörst grad (oder hast gehört) nen Lied und willst unbedingt wissen wie das heißt. Weißt aber nur noch ne kleine Textstelle. Schreibs hier rein, vielleicht weiß es jemand und antwortet Dir! Okey, ich mach dann einfach mal den Anfang:

1. Sitzt der Blinddarm nun rechts oder links?

Was besseres ist mir jetzt grad nicht eingefallen... Und die Fragen bitte nummerieren, damit man die (bitte auch nummerierten!) Antworten besser zuordnen kann!!!

Würde mich freuen wenn Ihr mitmacht, wird bestimmt interessant!

greetz, dat tasty
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Nutzer: odysseus
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geschrieben am: 19.08.2004    um 15:21 Uhr   
also das mit dem Gewitter ist eigentlich recht einfach, denn der Donner bewegt sich logischerweise mit Schallgeschwindigkeit.
Die beträgt ca 1200 km/h.....umgerechnet auf Meter/sek sind das 333.
Du musst das deswegen umrechnen, weil du ja Sekunden zählst.
333 ist ziemlich genau ein drittel von 1000, also 1 km.
Wenn du also die Sekunden zählst, und diese dann durch 3 teilst bekommst du die km der Entfernung des Blitzes, von dem der Donner ausgeht.
Dies ist aber nicht die Längenentfernung auf der Erde, weil der Blitz ja in einer bestimmten Höhe stattfindet, also der Schall vom Blitz bis zu deinem Ohr eine diagonale durch die Luft durchdringt.
Aber so Auge mal Pi, alle 3 sek ein km.

Zum Blinddarm: der sitzt normalerweise rechts, aber keine Regel ohne Ausnahme, es gibt seltene Fälle, bei denen er auch links liegen kann, kommt aber wirklich nur sehr selten vor.

mfg odysseus
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Nutzer: Sandria
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geschrieben am: 19.08.2004    um 16:36 Uhr   
2. Dürfen die Angestellten vom Kino in meine Umhängetasche/Handtasche schauen?

Okay, ist zwar keine weltbewegende Frage, aber mich würde es doch mal interessieren.
Meine Schwester meinte nämlich, die dürfen das gar nicht, aber bei manchen Leuten tun sie's trotzdem...

Grüße

Sandria
Geändert am 19.08.2004 um 16:36 Uhr von Sandria
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Nutzer: Gast_Lunachild
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geschrieben am: 19.08.2004    um 17:54 Uhr   
Die Liebe, ist doch klar... Die Religion wurde von Menschen gemacht, die Liebe ist eine Chemische Reaktion im Körper und mit Urinstinkten vergleichbar. Deshalb ist sie wichtiger.
Götter oder ähnliches haben die Menschen im übrigen schon seit Urzeiten
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Nutzer: BlackShot
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geschrieben am: 19.08.2004    um 18:31 Uhr   
Ich glaub das ist nicht die Art von Fragen, die in diesem Thread beantwortet werden sollen. Es geht wohl um alltäglicheres. ;-) Für derart philosophisches solltet ihr euch vielleicht einen eigenen Thread aufmachen...

BlackShot
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Nutzer: BlackShot
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geschrieben am: 19.08.2004    um 18:41 Uhr   
oh mann. ok. ist ein sehr alltägliches thema. ich dachte zwar es ginge hier um fragen, die direkt beantwortet werden können, von jemand der die antwort weiß und nicht um fragen, die nicht endgültig zu beantworten sind, aber bitte, tob dich aus.
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Nutzer: NetSpy
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geschrieben am: 20.08.2004    um 07:08 Uhr   
Next Karneval habe ich vor, als Damenbinde zu gehen.
Ist das verfassungskonform, oder in irgendeiner Form anstößig?
Nicht das meine zarte Visage durch Fausthiebe erzürnter Emanzen in ähnliche Blutklumpen verwandelt wird, wie sie oftmals bei eben der Verkleidung, die ich...

Guten Tag:
SpY
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Nutzer: OrioN
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geschrieben am: 20.08.2004    um 08:34 Uhr   
(zitat)Next Karneval habe ich vor, als Damenbinde zu gehen.
Ist das verfassungskonform, oder in irgendeiner Form anstößig?
Nicht das meine zarte Visage durch Fausthiebe erzürnter Emanzen in ähnliche Blutklumpen verwandelt wird, wie sie oftmals bei eben der Verkleidung, die ich...

Guten Tag:
SpY(/zitat)

BAH!

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Nutzer: Motte07
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geschrieben am: 20.08.2004    um 08:41 Uhr   
(zitat)Next Karneval habe ich vor, als Damenbinde zu gehen.
Ist das verfassungskonform, oder in irgendeiner Form anstößig?
Nicht das meine zarte Visage durch Fausthiebe erzürnter Emanzen in ähnliche Blutklumpen verwandelt wird, wie sie oftmals bei eben der Verkleidung, die ich...

Guten Tag:
SpY(/zitat)
_________________

... dann darfst du dich nicht wundern, wenn eine Lady dich im Bedarfsfall auch als solche benutzt...
geh doch lieber als Tampon...ggg
Stell dir vor es geht.. und keiner kriegts hin!
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Nutzer: tasty
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geschrieben am: 23.08.2004    um 12:32 Uhr   
Hihi!

Also ich persönlich fänd jetzt Tampon auch irgendwie angebrachter als Binde! grins

Ach ja, odysseus, vielen Dank für die ausführlichen Antworten!!!

Weitere Fragen???

greetz, tasty



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Nutzer: Gast_Paccy
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geschrieben am: 23.08.2004    um 22:28 Uhr   
Ich habe auch einige "blöde Fragen", die vielleicht jemand beantworten kann. Kommen mir immer so beim Wocheneinkauf...

1. Was ist der Unterschied zwischen Salami und Cervelat? Sieht gleich aus und schmeckt fast gleich...

2. Was ist "Mortadella"? Eine Wurstsorte, klar, aber was ist da genau drin, um so und nicht anders bezeichnet zu werden?

3. Wieso heißen kleine Gewürzgurken "Cornichons"?

Das soll es erst mal sein...

;-) Paccy
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Nutzer: BlackDevil
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geschrieben am: 23.08.2004    um 22:57 Uhr   
(zitat)1. Was ist der Unterschied zwischen Salami und Cervelat? Sieht gleich aus und schmeckt fast gleich...(/zitat)
Die Salami (ital.) ist eine aus Italien stammende, in vielfältigen Varianten hergestellte gesäuerte Fleischwurst (nachfolgend Dauerwurst). Die ursprüngliche italienische Salami enthielt dabei immer Esel- oder Maultierfleisch.
Sie enthalten einen Zusatz aus Knoblauch, sind eher grob gehackt - aber fester gestopft als die deutsche Cervelatwurst - und dicht mit einem Bindfaden umwickelt oder mit einer festen Haut umgeben. Klassischerweise hat Salami einen grauweissen Naturschimmelbelag. Es gibt mindestens 40 Salamisorten in Italien. Sie unterscheiden sich in der Körnung, im Gehalt an Schweine- und Rindfleisch, in der Dauer der Trocknung und in der Würzung.

Zervelatwurst, auch Servelat- oder Cervelatwurst, schweizerisch Servela (von italienisch cervellata, aus lateinisch cerebellum, "Gehirn") ist ursprünglich eine aus Schweinefleisch und Hirn bestehende Wurst.
Heute wird darunter Schlackwurst verstanden, eine Rohwurst aus meist fein gemahlenem Schweinefleisch, Rindfleisch und Speck. Die Wurstmasse wird mit Pfeffer und Brannwein gewürzt, mit Pökelsalz versetzt und in Schlackdärme (oder Kunstdärme) gefüllt. Schließlich werden die Würste für einen Tag kaltgeräuchert.
Die Schweizer Cervelat ist eine Brühwurst und unterscheidet sich von der in Deutschland bekannten Zervelatwurst. Die Wurstmasse besteht aus je zehn Teilen Rindfleisch, Rückenspeck und gemahlener Schweineschwarte sowie acht Teilen Eis. Sie wird in Rindsdärme abgefüllt, leicht geräuchert und anschließend gebrüht. Im süddeutschen Raum ist sie als Stadtwurst bekannt.

Quelle:google

(zitat)2. Was ist "Mortadella"? Eine Wurstsorte, klar, aber was ist da genau drin, um so und nicht anders bezeichnet zu werden?(/zitat)
Mor|ta|del|la die; -, -s <aus gleichbed. it. mortadella, dies aus lat. murtatum (farcimen), eigtl. "mit Myrte(nbeeren) gewürzt(e Wurst)", [ital. mortadella, zu lat. murtatum (farcimen) = mit Myrte gewürzte Wurst]: vgl. Myrte>: eine ital. Zervelatwurst; eine Brühwurst aus Schweine- u. Kalbfleisch, Speckwürfeln u. Zunge
Quelle: DUDEN - Das große Fremdwörterbuch

Die Mortadella ist ein Produkt aus einheimischem Schweinefleisch - Schulter- und Rückenstücke zu 60%, Speck von der Scheinebacke zu 40%. Obwohl die Mortadella mit dieser Mischung bekannt wurde, existieren auch Sorten aus gemischten Fleischzutaten - Schwein, Rindfleisch und sogar Pferdefleisch. Für den unmissverständlichen Geschmack sorgen die Aromen, die auch eine lange Konservierung garantieren: Salz, Pistazien und Pfeffer. Um eine gute Mortadella herzustellen, sollte sie nicht nur mit Qualitätszutaten zubereitet werden, sondern auch in besonderen Dampfkesseln gekocht werden.

Solo dio e il maccellaio sanno cosa c’é dentro! -
Nur Gott und der Metzger wissen was drin ist!

Die Herstellung
Mortadella ist weder eine Brüh- noch eine Rohwurst, wird auch nicht gebraten oder gekocht. Obwohl im Fachjargon unüblich, aber sie wird gebacken.
Für die Herstellung von Mortadella wird mageres Schweinefleisch fein gehackt und mit gebrühten Speckwürfeln und Pistazien gemischt. Meist in einem Kunstfaserdarm abgefüllt, wird die Mortadella während mehrerer Stunden bei einem klar definierten Temperaturverlauf schonend gebacken. Hier entsteht das einzigartige Aroma, welches sich noch mehr entfaltet, wenn die Mortadella hauchdünn geschnitten wird. Ein Charcuterie-Klassiker, der gegenwärtig seine Renaissance feiert.

Quelle:google

(zitat)3. Wieso heißen kleine Gewürzgurken "Cornichons"?(/zitat)
Cor|ni|chon das; -s, -s <aus gleichbed. fr. cornichon, eigtl. "Hörnchen", dies aus gleichbed. lat. corniculum, Verkleinerungsform von cornu, vgl. Cornu>: kleine, in Gewürzessig eingelegte Gurke; Pfeffergürkchen.
Quelle: DUDEN - Das große Fremdwörterbuch


Geändert am 23.08.2004 um 23:00 Uhr von BlackDevil
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"Autor"  
Nutzer: TomWelles
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geschrieben am: 23.08.2004    um 23:27 Uhr   
Warum schwitzt man so oft beim Scheißen?
"Anständigkeit ist die Verschwörung der Unanständigkeit mit dem Schweigen." George Bernard Shaw
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Nutzer: BlackDevil
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geschrieben am: 24.08.2004    um 00:15 Uhr   
(zitat)Warum schwitzt man so oft beim Scheißen?(/zitat)

Schweiß, der; -es, (Med.:) -e [mhd., ahd. svei]:
1. wässrige, salzige Absonderung der Schweißdrüsen, die bes. bei körperlicher Anstrengung u. bei großer Hitze aus den Poren der Haut austritt:
der S. bricht jmdm. aus, läuft, rinnt jmdm. [in Strömen] übers Gesicht;
der kalte S. stand ihr [in dicken Tropfen] auf der Stirn;
sich den S. abwischen;
in S. gebadet sein (heftig, am ganzen Körper schwitzen);
nach S. riechen;
Übertragung: die Arbeit hat ihn viel S. gekostet (geh.; war sehr mühevoll); * im -e seines Angesichts (unter großer Anstrengung, mit viel Mühe; nach 1. Mos. 3, 19).
2. (Jägerspr.) aus dem Körper ausgetretenes Blut (von Wild u. vom Jagdhund).

Quelle: DUDEN - Deutsches Universalwörterbuch

Was ist denn das bitte für ein Zustand wenn man die Klobrille öfter wegen des Schweißes abwischen muss, als seinen Allerwertesten ?
"Dann flutscht es wenigstens schön", ja stimmt, aber der Schließmuskel hat dann keinen richtigen "Grip" mehr und man kann ihn somit vergessen...

Was die Klofrau bringt zum Schwitzen,
das erledigt man im sitzen.
Willst Du mal gemütlich kacken,
leg die Hände in den Nacken.
Ellenbogen auf die Knie,
so kannst Du kacken wie noch nie.
Scheisse an den Stiefelhacken zeugt von ungeschicktem Kacken.
Scheisse auf dem Autodach liegt bei 180 flach.
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Nutzer: starchaser
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geschrieben am: 24.08.2004    um 02:00 Uhr   

tztz, was sich im duden so alles findet - und dann noch so schön aufbereitet mit nem passenden gedicht. ich glaub, ich werf den brockhaus auf den müll *g
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Nutzer: tasty
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geschrieben am: 24.08.2004    um 16:23 Uhr   
Folgende Situation: Du fährst außerorts auf einer Straße mit 2 Spuren für jede Richtung. Die Höchstgeschwindigkeit ist Tempo 100. Du überholst einen rechts fahrenden PKW mit ca. 120 und plötzlich überholt Dich der überholte wieder und es stellt sich heraus das der rechts fahrende PKW ein ziviler Polizeiwagen mit 2 Polizisten drin ist! Du wirst angehalten und Dir wird vorgeworfen, über 100 gefahren zu sein. Du sagst: Ja, ich bin ca. 105 bis 107 gefahren. Polizei meint aber du wärest schneller gewesen, hat aber kein Foto bzw. keinen Film oder ähnliches Beweismaterial.

Wie ist die Sachlage? Ich sage ich war nicht zu schnell, die sagen, ich wars.

Es ist mir bisher gott sei dank noch nicht passiert, aber ich hab jedesmal, wenn ich wen mit 120 überhole, Schiss das das evtl. Polizei in Zivil ist! Und wenn die das wären, wüßt ich gerne wie ich mich verhalten soll und wie die rechtliche Lage so ist! grins

greetz, tasty
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Nutzer: NetSpy
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geschrieben am: 24.08.2004    um 17:05 Uhr   
Du darfst im Überholvorgang deine Geschwindigkeit kurzfristig über die erlaubte Geschwindigkeit steigern. Nicht gerad 210km/h bei 100, aber 120km/h sind IMHO legal. Ich suche aber noch den passenden Text.
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Nutzer: cloud
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geschrieben am: 24.08.2004    um 17:50 Uhr   
(zitat)2. Dürfen die Angestellten vom Kino in meine Umhängetasche/Handtasche schauen?
(/zitat)

Nein dürfen sie nicht! Genauso wenig darf es das Personal im Supermarkt, selbst wenn ausdrückliche Hinweisschilder angebracht sind. Selbst die Polizei darf nur bei dringendem Strafverdacht die Tasche inspizieren. Der BGH hat entschieden, dass dies ein erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist.
Zwingt das Personal den Kunden/Besucher zur Duldung einer solchen Taschenkontrolle, macht es sich selbst wegen Nötigung strafbar.

Quelle: Dr. jur. Ralf Höcker - Lexikon der Rechtsirrtümer

(zitat)Folgende Situation: Du fährst außerorts auf einer Straße mit 2 Spuren für jede Richtung. Die Höchstgeschwindigkeit ist Tempo 100. Du überholst einen rechts fahrenden PKW mit ca. 120 und plötzlich überholt Dich der überholte wieder und es stellt sich heraus das der rechts fahrende PKW ein ziviler Polizeiwagen mit 2 Polizisten drin ist! Du wirst angehalten und Dir wird vorgeworfen, über 100 gefahren zu sein. Du sagst: Ja, ich bin ca. 105 bis 107 gefahren. Polizei meint aber du wärest schneller gewesen, hat aber kein Foto bzw. keinen Film oder ähnliches Beweismaterial.(/zitat)

Soweit ich weiß muss die Polizei (egal ob zivil oder in Tracht) einen Beweis liefern, dass du so schnell gefahren bist. Sonst können sie dir ja auch vorwerfen, du bist 220 km/h gefahren, hast dabei mit dem Joint im Mund telefoniert, warst nicht angeschnallt usw...
Soweit ich weiß bedarf es bei so einem Fall der Bestätigung durch (ich glaube) 2 unabhängige Zeugen. Irgendsowas hab ich mal gehört...

der cloud
Und Gott sagte: "Lächle und sei froh - es könnte schlimmer kommen!" -
Und ich lächelte, und war froh - und es kam schlimmer...
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Nutzer: TysanNiskow
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geschrieben am: 24.08.2004    um 21:48 Uhr   
(zitat)2. Dürfen die Angestellten vom Kino in meine Umhängetasche/Handtasche schauen?

Nein dürfen sie nicht :O)
Das darf nur die Polizei :)


Begründung: Wenn sie das tun, und du zb, Pornoheftchen dadrin hast, der hinter dir, dein nachbar sagen wir mal, sieht das und shcon gibts ein heisses gerücht was deine Würde verletzt.

Glaub mir, das weiss man als Verkäuferin, wir dürfen dat auch nicht
Sandria(/zitat)
Es fällt nicht schwer, zu leiden, es fällt nicht schwer, zu sterben, wenn man einen Sinn darin sieht.
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Nutzer: starchaser
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geschrieben am: 24.08.2004    um 22:17 Uhr   

hmmm - welche würde bei der öffentlichen zurschaustellung solcher dummen dinge ? *g
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Nutzer: su.se
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geschrieben am: 25.08.2004    um 08:05 Uhr   
chaserle, du besitzt einen brockhaus? :-)

"Das Leben sollte keine Reise sein, mit dem Ziel, attraktiv und mit einem guterhaltenen Körper an unserem Grab anzukommen. Wir sollten lieber seitlich hineinrutschen, Schokolade in einer Hand, Martini in der anderen, unser Körper total verbraucht und schreiend "Wow, was für eine Fahrt!"
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Nutzer: tasty
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geschrieben am: 25.08.2004    um 09:55 Uhr   
Hmm, dann kann ich ja weiterhin mit 120 die annern überholen! freu

Hauptsache ich werd nich wieder geblitzt (letztes mal vor 1.5 Wochen mit knapp 130 bei 100 - hab aber noch keinen Bescheid...)!

Da fällt mir doch grad noch ne Frage ein:

Müssen die mir auf dem Bescheid den ich bekomme, mitteilen, ob bzw. wie viele Punkte ich dafür kriege? Oder muß ich dafür erst in Flensburg anrufen?

greetz, tasty

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Nutzer: BlackDevil
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geschrieben am: 25.08.2004    um 10:14 Uhr   
hier kannste ma guggen wieviel Strafe da auf Dich zukommt.....

Link

stell Dich schonmal auf 50 € Strafe und 3 Punkte ein,wenn es außerhalb geschlossener Ortschaften und bis 30 km/h Überschreitung war....ab 31 km/h sind es sogar 75 €,3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot...

die Punkte die Du kriegen wirst stehen dann auf dem Bußgeldbescheid mit drauf.....
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"Autor"  
Nutzer: BlackDevil
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geschrieben am: 25.08.2004    um 10:19 Uhr   
(zitat)hab aber noch keinen Bescheid...)!(/zitat)


Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei der Mehrheit der verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten drei Monate, solange wegen der Handlung gegen den Betroffenen weder ein Bußgeldbescheid erlassen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bei einem Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze (§ 24a StVG) beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung hingegen sechs Monate (§ 31 Abs. 2 Nr. 4 OwiG) bzw. ein Jahr. Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt (§ 31 Abs. 3 OwiG).
Im Rahmen der behördlichen Ermittlungen wird dem Betroffenen in der Regel ein sog. Anhörungsbogen zugesandt ("Gewährung des rechtlichen Gehörs"). Dieser enthält den konkreten Tatvorwurf. Der Betroffene kann sich im Anhörungsbogen schriftlich zum Tatvorwurf äußern und diesen an die Behörde zurücksenden. Alternativ ist aber auch eine Vorladung zur Polizei zwecks fömlicher Vernehmung möglich. Einer Vorladung zur Polizei braucht der Betroffene - im Unterschied zu Vorladungen durch Verwaltungsbehörden oder Staatsanwaltschaften - nicht nachkommen. In Einzelfällen wird der Betroffene bereits am Tatort (Verkehrskontrolle, Unfallstelle) von der Polizei förmlich vernommen. In allen Fällen ist der Betroffene auf das Recht zur Aussageverweigerung hinzuweisen.
So wird z.B. die Verjährungsfrist mit dem Erlaß des Bußgeldbescheides unterbrochen, d.h. die Ausstellung des Bußgeldbescheides muß innerhalb der 3-monatigen Verjährungsfrist erfolgen. Die Zustellung kann dabei nach (!) der Verjährungsfrist erfolgen - wobei für den anschließenden Postweg normalerweise maximal zwei Wochen zu veranschlagen wären (... die Betonung liegt hier auf 'normalerweise'...). Weiter kann die Frist z.B. durch die Abschickung eines sog. Anhörungsbogens oder durch eine Vernehmung durch Polizeibeamte unterbrochen werden. Sofern die Verjährungsfrist unterbrochen wurde, beginnt sie von neuem. So verbleiben den Verfolgungsbehörden nach Erlaß eines Bußgeldbescheides dann sogar 6 Monate Zeit, bevor die Verjährungsfrist abläuft...


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"Autor"  
Nutzer: Rahmschnitzel
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geschrieben am: 25.08.2004    um 11:13 Uhr   
(zitat)hier kannste ma guggen wieviel Strafe da auf Dich zukommt.....

Link

stell Dich schonmal auf 50 € Strafe und 3 Punkte ein,wenn es außerhalb geschlossener Ortschaften und bis 30 km/h Überschreitung war....ab 31 km/h sind es sogar 75 €,3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot...

die Punkte die Du kriegen wirst stehen dann auf dem Bußgeldbescheid mit drauf.....
(/zitat)

Richtig richtig, nur rechnen wir ma mit einer geschwindigkeit von 130 Stundenkilometern bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
Abzüglich zehn Prozent toleranz der erlaubten geschwindigkeit liegt die überschreitung somit bei 20 km/h. die aussage von "knapp 130" lässt wohl aber eher den Schluss zu das du langsamer warst. Und bei einer Überschreitung von weniger als 20 km/h NACH Abzug der Toleranz gibts punktemäßig garnix. Schade schade aber ist leider so.
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Nutzer: Rahmschnitzel
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geschrieben am: 25.08.2004    um 11:14 Uhr   
doppel
Geändert am 25.08.2004 um 11:15 Uhr von Rahmschnitzel

Geändert am 25.08.2004 um 12:41 Uhr von Rahmschnitzel
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