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Hilfe!! Ich brauche dringend Hilfe zum Thema Krankenversicherung!

Nutzer: Gast_Hilfe
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geschrieben am: 12.09.2004    um 02:38 Uhr   
Ich habe ein riesiges Problem!
Mein Freund ist seit nun gut 12 Jahren nicht krankenversichert, er braucht aber dringend Hilfe, wir sind bei vielen Kassen gewesen, keine will ihn nehmen, das Arbeitsamt und das Sozialamt fühlen sich auch nicht mehr zuständig für ihn, weil er zu lange keinen Job hatte, aber er wird ohne medizinische Hilfe keinen Job bekommen können und genau da liegt das Problem.
Er braucht Hilfe, er will arbeiten, keiner stellt ihn so ein, ohne medizinischen Eingriff zuvor, doch er kann sich den Eingriff nicht leisten und bräuchte eine Krankenversicherung, die ihm hilft. Seine Mutter wäre sogar bereit die Beiträge regelmäßig zu zahlen, aber niemand scheint zu wissen, wie man ihm noch helfen kann.
Es scheint als ob er aus der Kacke nicht mehr rauskommt..

Habt ihr einen Rat was man tun kann?
Gibt es eine Kasse, die ihn nehmen muß?
Gibt es eine Kasse, die sich darauf einläßt, wenn die Mutter von ihm die Beträge zahlt?

Bitte ich brauche dringend Hilfe, in dieser Sache, bitte helft mir!!
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Nutzer: Choclate
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geschrieben am: 12.09.2004    um 16:57 Uhr   
im indirketem antwortet hier grad meine mom (die is ärtztin)
dein freund muss arbeiten dann wird er automatisch versichert ohne arbeit ist es nicht möglich
es dürfte eigentlich nich sein das er von niemand deshalb genommen wird
sry mehr kann ich dazu nich sagen ..tut mir echt leid
viel glück
choc
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Nutzer: Gast_Ella_30
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geschrieben am: 12.09.2004    um 17:53 Uhr   
Rufe unbedingt mal diesen Nummer an: Berlin Nummer entfernt - Crime
und verlange Herrn Schwarz !!! Sage Daniela hat Dir die Nummer gegeben !!!
Ich habe leider nicht so viel Fachwissen.
Er kennt sich unheimlich gut aus in solchen Dingen und braucht bestimmt noch mehr Informationen um euch einen Rat geben zu können.

Hab keine Angst das ist eine "normale" Telefonnummer und arbeitet im Versicherungswesen.

Gruß Ella

EDIT: Hab die Nummer mal rausgenommen, nur für alle Fälle. Ich denk mal du hast sie dir mitllerweile notiert. Wenn nicht, ich hab sie notiert, wenn du sie brauchst, meld dich bei mir - Crime
Geändert am 13.09.2004 um 22:36 Uhr von CrimeTime
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Nutzer: Gast_Ella_30
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geschrieben am: 12.09.2004    um 18:02 Uhr   
Hatte noch was vergessen:

Du erreichst ihn von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Montag bis Freitag.
Sollte er nicht da sein hinterlasse Deine Telefonnummer,
er ruft euch dann auf jeden Fall zurück !!!

Ella
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Nutzer: Gast_Hilfe
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geschrieben am: 12.09.2004    um 19:35 Uhr   
Ich danke euch :) Ich werde mein Glück mal versuchen, mein Freund hat schon so gut wie aufgegeben, er sagte neulich, er habe sich damit langsam abgefunden, dass er keine Zukunft mehr habe, er sagte, er habe damals Scheiße gebaut und dafür muß er nun eben seine Zukunft sterben sehen, weil er als Jugendlicher Fehler gemacht hat und sich nicht im Klaren darüber war, was es bedeutet nicht krankenversichert zu sein..

Vielen Dank, gute Ratschläge werden immer gern genommen :)
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Nutzer: starchaser
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geschrieben am: 13.09.2004    um 20:35 Uhr   

einstellen für 500 euro für einen monat - und der versicherungspflicht nachkommen ..;-)
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Nutzer: Menolly
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geschrieben am: 13.09.2004    um 20:54 Uhr   
(zitat)
einstellen für 500 euro für einen monat - und der versicherungspflicht nachkommen ..;-)(/zitat)
Starchaser, auf diese Idee werden die beiden schon gekommen sein, ABER ein Monat ist nicht ausreichend, wenn ich mich da nicht irre musst du mindestens 3 - 6 Monate "Zwangsversichert" sein um wieder fest in eine KK zu sein.
Ausserdem wenn der Freund AU ist dürfte, er auch für einen Kleinverdienst Job AU sein.

griez
Meno
Wir sind der Stoff, aus dem die Träume gemacht sind. Shakespeare
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Nutzer: Gast_Hilfe
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geschrieben am: 13.09.2004    um 22:32 Uhr   
Genau das ist ja das Porblem, ohne medizinische Hilfe wird er keinen Job bekommen können und nicht arbeiten können, ihn wird niemand, wirklich niemand einstellen bevor er nicht operiert wurde, und das alles zu Teilen abgeheilt ist..
Sonst hätte er diesen Weg längst gewählt, wirklich.
Aber dennoch danke für die Vorschläge :)
Ruft morgen mal diese Nummer an, vielleicht kann uns Ellas
Bekannter ja weiterhelfen.

Ich danke euch.
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Nutzer: grmpf
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geschrieben am: 14.09.2004    um 00:12 Uhr   
ist man über das sozi nicht automatisch über die aok versichert?
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Nutzer: BlackDevil
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geschrieben am: 14.09.2004    um 00:43 Uhr   
Dass Sozialhilfeempfänger in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden ist erst mit dem neuen Sozialhilferecht der Fall, das zum 01.01.2005 in Kraft tritt.
Bislang stehen sich Sozialhilfeempfänger in vielen Fällen besser, als z.B. Arbeitslose, da sie wie Privatversicherte behandelt werden.

Quelle: 123recht.net
Geändert am 14.09.2004 um 00:49 Uhr von BlackDevil
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Nutzer: BlackDevil
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geschrieben am: 14.09.2004    um 00:45 Uhr   
Rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland sind weder gesetzlich noch privat krankenversichert. Das Bundesgesundheitsministerium spricht zwar nur von 164.000 Bundesbürgern, doch mehr als 1,1 Millionen weitere sind auch nicht versichert. Ihre Behandlung bezahlt das Sozialamt – aber nur solange sie Anspruch auf Sozialhilfe haben.
Der Schutz geht schneller verloren, als viele glauben – etwa durch eine finanzielle Krise oder Unachtsamkeit. Viele sind nach einer Kündigung, der Rückkehr aus dem Ausland oder nach einer versäumten Frist durch das soziale Netz gerutscht. Die Folgen sind hart. Wer einmal aus dem gesetzlichen oder privaten System gefallen ist, schafft es vor allem als Kranker oft nicht wieder zurück.
Die gesetzlichen Kassen dürfen keine Kunden aufnehmen, die die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Hin und wieder lassen sie zwar Gnade vor Recht ergehen, nach Erfahrung von Verbraucherschützern haben Alte und Kranke aber kaum Chancen, am Gesetz vorbei in einer Kasse unterzuschlüpfen.
Die privaten Krankenversicherer lehnen solche "schlechten Risiken", wie sie im Branchenjargon heißen, seit jeher ab. Das ist bitter. Menschen ohne Krankenschutz müssen alle Kosten – von der Zahnbehandlung bis zum Notfalleinsatz – aus eigener Tasche bezahlen. Die Ausgaben zehren vor allem bei schweren oder chronischen Leiden selbst größere Vermögen schnell auf. Als letzter Weg bleibt dann nur noch der zum Sozialamt.
So weit muss es nach dem Rausschmiss aber nicht kommen. Über Kulanzlösungen oder wegen formaler juristischer Fehler kommen Ex-Kassenmitglieder nach Erfahrung der Verbraucherzentralen in einigen Fällen durchaus wieder zurück in die Krankenversicherung. Der Königsweg ins gesetzliche System führt allerdings über die so genannte Versicherungspflicht. Wer es schafft, einen sozialversicherungspflichtigen Job zu ergattern, hat das Gröbste überstanden. Wird die Versicherungspflicht ein Jahr lang aufrecht erhalten, kann man sich laut Sozialgesetzbuch danach auch wieder freiwillig gesetzlich versichern.
Doch für manche führt auch so kein Weg zurück. Beitragsrückstände bei der Krankenversicherung sind vor allem für freiwillig versicherte Selbständige sehr gefährlich. Wer mit dem Beitrag für zwei Monate in Verzug gerät, riskiert den Versicherungsschutz – auch wenn nur Teilbeträge fehlen. Die Kasse muss nach Mahnung und Verweis auf die Folgen kündigen. Auch keine andere gesetzliche Kasse darf einen gefeuerten Kunden dann aufnehmen. Vorbeugend hilft in manchen Fällen das Sozialamt. Es kann einmalig oder zur Überbrückung einspringen, wenn der Verlust des Versicherungsschutzes droht. Hat die Kasse aber gekündigt, ist es dafür zu spät. Dann kann man nur noch auf Formfehler pochen. Auf Kulanz dürfen vor allem Kranke kaum hoffen.
Private Krankenversicherer dürfen ihre Kunden bereits rauswerfen, wenn nur ein Beitrag aussteht und die Zahlungsfrist verstrichen ist. Wer in Geldnöten steckt und rechtzeitig verhandelt oder das Sozialamt einschaltet, kann seinen Versicherungsschutz erhalten. Nach einer Kündigung ist es allerdings fast unmöglich, einen neuen privaten Schutz zu ergattern.
Mit erbarmungslosen Fristen regelt das Gesetz, wer in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen wird und wer nicht. Für Menschen ab 55 Jahren ist der Verlust des Versicherungsschutzes vertrackt wie für keine andere Gruppe. Selbst wenn sie nach den Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung eigentlich versicherungspflichtig würden, bleibt ihnen der Weg in die Kasse meist versperrt. Die 55-Jahre-Grenze ist fatal für Menschen, die in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren.
Wenn sie außerdem mehr als die Hälfte dieser Zeit selbständig oder versicherungsfrei waren oder sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen, darf keine Kasse sie aufnehmen.
TIPPS:
Wenn Sie nicht krankenversichert sind, versuchen Sie, versicherungspflichtig zu werden: Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von höchstens 3.862,50 Euro im Monat sind versicherungspflichtig. Achtung: Das gilt nicht für 400-Euro-Mini-Jobs (geringfügige Beschäftigung). Wenn die Beschäftigung mindestens zwölf Monate am Stück besteht oder wenn Sie in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate gesetzlich versichert waren, dürfen Sie sich im Anschluss freiwillig weiterversichern.
Wenn Sie eine gesetzliche Rente beantragen oder beziehen, sind Sie versicherungspflichtig, vorausgesetzt, Sie waren in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens 9/10 der Zeit gesetzlich versichert.
Haben Sie kein eigenes Einkommen über 345 Euro im Monat (Minijobber: 400 Euro), können Sie sich bei ihrem gesetzlich versicherten Ehepartner beitragsfrei mitversi-chern. Das funktioniert auch bei über 55-Jährigen problemlos.

^^Quelle: das Erste.de
Geändert am 14.09.2004 um 00:48 Uhr von BlackDevil
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Nutzer: BlackDevil
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geschrieben am: 14.09.2004    um 00:46 Uhr   
ruf am besten so schnell wie möglich die von Ella genannte Nr.an,vielleicht kann Dir da ja wirklich jemand weiterhelfen.....Viel Glück ;-)
Geändert am 14.09.2004 um 00:47 Uhr von BlackDevil
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Nutzer: starchaser
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geschrieben am: 15.09.2004    um 01:10 Uhr   

dann soll er eine feststellungsklage einreichen auf feststellung der AU unter nutzung der pkh. gleichzeitig sollte er auch antrag auf frührente stellen bei der lva.. @menolly


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Nutzer: starchaser
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geschrieben am: 15.09.2004    um 02:03 Uhr   

der begriff 'arbeitsunfähig' wird hierzulande meist nicht ordentlich gehandhabt - die wahre bedeutung erschließt sich in der regel nur dem sachkundigen fachmann. ( i bin kaana *g )

falls jemand arbeitsunfähig ist, dann kann er nicht mehr im *selben job* arbeiten. dagegen kann man sich versichern.
ist er jedoch erwerbsunfähig, dann kann er in *keinem job* mehr arbeiten.

gilt ersteres ist die lösung mit der anstellung auf jeden fall gegeben.
ach ja, wenn kein geld da ist - dann ab zur verbraucherzentrale. dort sind in der regel recht ordentliche fachanwälte fürs sozialrecht zugange, der sich auch gewissenhaft mit der hier nur umrissenen sachlage auseinandersetzen kann. ne beratung würde dann nix kosten.

allein gegen nen versicherungsfrachter zu laufen ist selbstmord auf raten .. die angestellten der rechtsabteilungen der versicherungen und ärtztekammern müssen ja auch ihre satten gehälter rechtfertigen. ist doch logo - oder ?

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