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Bußgelder im Straßenverkehr

Nutzer: Gilthanas
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geschrieben am: 22.09.2004    um 18:09 Uhr   
tagchen zusammen,

ich wüßte mal gerne ob sich hier jemand im verkehrsrecht auskennt.

folgender fall:

ich habe heute in meinen briefkasten geschaut und da fiel mir ein brief meiner stadt in die hände. darin enthalten...eine mahung über bußgeld für eine verkerhsordnungswidrigkeit. mahnung^^ da hab ich mir nur gedacht..seitdem ich in meiner neuen wohnung wohne..was fast ein jahr lang ist, habe ich keinen bußgeldbescheid bekommen. dann hab ich auf das datum des bescheides gesehn und meinen augen net getraut... bescheid vom: 13.08.03

ok...in der zeit bin ich umgezogen bzw war, habe mich aba sofort als ich in der neuen wohnung war umgemeldet. außerdem habe ich mich mit meinem nachmieter recht gut verstanden und der hätte mich bestimmt informiert wenn ein brief der stadt gekommen wäre. hätte, kann er aber auch gelassen haben. naja, des auto is noch auf die adresse meiner eltern gemeldet (da wohn ich zwar seit jahren nimmer, aber des is ne andere geschichte) normalerweise wird ein bescheid ja an die ady geschrieben die beim StVA angegeben ist. hab meine mum angerufen und die meinte nur das sie nichts bekommen hat. wäre post für mich da angekommen hätte sie große augen bekommen und mich angerufen.

auch egal...wie dem nun sei...

ist es überhaupt rechtens wenn die jetzt..13 monate nach dem angeblichen bescheid auf einmal ankommen und geld von mir haben wollen??? hatte mal gegooglet aber nix passendes gefunden. da der bescheid über 68.10€ ist, hätte ich folglich auch einen punkt in flensburg bekommen müssen und hätte dazu nicht mal stellung nehmen können ^^

weiß jeamand wie da die gesetzliche lage ausschaut ???

Thx
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Nutzer: _Odin_m19
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geschrieben am: 22.09.2004    um 18:22 Uhr   
was genau ist denn das delikt?
Ich entnehme..Punkte usw...
soweit ich weiß,wenn man zu schnell ist und
geblitzt wird und das schreiben,bzw die Anschuldigung
nach 3 Monaten noch nicht im briefkasten landet,
dann ist die Strafe nicht mehr einforderbar.
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Nutzer: Maxie
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geschrieben am: 22.09.2004    um 18:27 Uhr   
guggug :o)

Bist im Rechtschutz?

Hatte mal sowas ähnliches. Es gibt nämlich Verjährungsfristen für sowas.Wenn des schon über ein Jahr her ist, fällt denen das aber früh auf.
Erkundige Dich da mal, also ruf mal einen Anwalt an.
Weil Punkte verfallen nach zwei Jahren, sprech da aus Erfahrung g


Maxie
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Nutzer: Maxie
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geschrieben am: 22.09.2004    um 18:27 Uhr   
muss ich Odi zustimmen des stimmt ;o)
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Nutzer: Menolly
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geschrieben am: 22.09.2004    um 18:37 Uhr   
Erst lesen dann posten ;o))

Der Kollege schrieb das er ein Schreiben von seiner Stadt bekommen hat, dann geht es eher um Falschparken...bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt meist die Bullerei direkt nach Hause, wenn du nicht zahlst in der Frist....

Ich würde hier auch meinen Anwalt einschalten, denn 13 Monate sind etwas sehr lang, vor allem wenn es die erste Mahnung ist....

griez
Meno
Wir sind der Stoff, aus dem die Träume gemacht sind. Shakespeare
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Nutzer: Gast_enfantterrible
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geschrieben am: 22.09.2004    um 18:39 Uhr   
muss auf alle fälle verjährt sein!!
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Nutzer: _Odin_m19
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geschrieben am: 22.09.2004    um 18:48 Uhr   
(zitat)Erst lesen dann posten ;o))

Der Kollege schrieb das er ein Schreiben von seiner Stadt bekommen hat, dann geht es eher um Falschparken...bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt meist die Bullerei direkt nach Hause, wenn du nicht zahlst in der Frist....

Ich würde hier auch meinen Anwalt einschalten, denn 13 Monate sind etwas sehr lang, vor allem wenn es die erste Mahnung ist....

griez
Meno (/zitat)





bekommt man fürs Falschparken punkte?
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Nutzer: Gilthanas
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geschrieben am: 22.09.2004    um 18:50 Uhr   
sorry menolly, aber du bekommst auch ein schreiben von der stadt, wenn du von der stadt geblitzt wurdest :/ nicht nur die grünen männchen dürfen dich blitzen, nein nein...auch die stadt darf das um ihre kassen aufzubesser. is ja quasi nur ein mobiler blitzer.

im rechtsschutz bin ich net, aber morgen wird meine mum mal bei ihrem cheffe (anwalt) nachfragen ob das überhaupt noch gültig ist. wie schon gesagt, den bescheid habe ich net erhalten, und der muß eigentlich persönlich abgegeben werden, oder der postbote muß sich bei sowas die einwurfdaten vermerken. und ja, es ist die erste mahnung:

Mahnung über Bußgeld für eine Verkehrsordnungswidrigkeit

keine zahl dabei^^

was natürlich sein kann ist das es wirklich bei mir eingeworfen wurde, ich aber net mehr da gewohnt habe. nen nachsendeantrag hab ich net gestellt, aber da des schreiben ja von der stadt kam, und ich mich bei der stadt ummelden mußte, kann es ja gar net sein das die über (toleranz mal abgezogen) 10 monate brauchen um die kollegen beim einwohnermeldeamt anzurufen und sich nach meinen daten zu erkundigen ^^ was die mir natürlich noch vorwerfen können is das ich mein auto noch net umgemeldet habe..aber des is ja was anderes..aber so wie ich die kollegen kennen wollen se dafür auch noch ne strafgebühr haben..

bin mal gespannt was sich morgen ergibt..thx schon mal
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Nutzer: Steven
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geschrieben am: 22.09.2004    um 18:54 Uhr   
(zitat)(zitat)Erst lesen dann posten ;o))

Der Kollege schrieb das er ein Schreiben von seiner Stadt bekommen hat, dann geht es eher um Falschparken...bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt meist die Bullerei direkt nach Hause, wenn du nicht zahlst in der Frist. (/zitat)bekommt man fürs Falschparken punkte?(/zitat)Frauen scheinbar schon. Vorallem würde mich mal interessieren, wo und wie man so falsch parken kann, dass man nen Bußgeld über 68 € bekommt.

Unberechtigt auf nem Behinderten-Parkplatz stehen, macht 35 € und dürfte das Höchste fürs Falschparken sein, oder?!

lachend
Steven
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin.
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Nutzer: Maxie
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geschrieben am: 22.09.2004    um 18:54 Uhr   
Auto brauchst Du nicht umzumelden ;-)
Hatte mein Auto auch drei Jahre in einer anderen Stadt angemeldet und hatte einige Verstösse :/
Hat kein Hahn nach gekräht g
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Nutzer: _Odin_m19
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geschrieben am: 22.09.2004    um 19:00 Uhr   
Raserbraut maxie g
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Nutzer: Gilthanas
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geschrieben am: 22.09.2004    um 19:57 Uhr   
normalerweise hat man doch ne meldepflicht oder gilt die nur für den wohnsitz? wenn manŽs locker sieht können sich die ämter oder die polizei ja auch beim zuständigen einwohneramt erkundigen..aber hey..des sind beamte ^^ und die beamten haben früh feierabend..und wenn nachts was is und die poliŽs wollen einen vor der türe abfangen..kommt dumm wenn die vor der falschen türe stehn oder?

naja..ich hab keinen schimmer und warte mal ab... :o)

schatzl schnell ab :o)
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Nutzer: NetSpy
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geschrieben am: 22.09.2004    um 21:43 Uhr   
Owi- Punkte sind spätestens nach 2 Jahren weg, sofern du dir in dieser Zeit nicht erneut Punkte einhandelst.

Zudem sind 68€ sicher nicht der "Originalpreis" für die begangene Owi, sondern die Summe inkl. Mahngebühren, Bearbeitung blabla.

SpY
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Nutzer: BlueLady
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geschrieben am: 22.09.2004    um 21:43 Uhr   
hab dir mal ne mail geschickt..vielleicht kannst du damit was anfangen
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Nutzer: NetSpy
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geschrieben am: 22.09.2004    um 21:46 Uhr   
(zitat)bekommt man fürs Falschparken punkte?(/zitat)
Halten und Parken §24 StVG Nr.51a.3: Wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist-> 40€ und 1 Flensburger Punkt :-)
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Nutzer: BlueLady
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geschrieben am: 22.09.2004    um 22:17 Uhr   
ummeldepflicht besteht auch fürs auto ;-)

"Entscheidend ist nämlich nicht der Wohnort des Halters, sondern der Standort des Fahrzeugs", sagte Hannelore Wetzel von der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle in der Jüterboger Straße. Das Auto muss "unverzüglich" umgemeldet werden. Das heißt in der Behördensprache: innerhalb von sieben Tagen. Verstöße gegen diese Regelung, die für alle Autofahrer verbindlich ist, gelten als Ordnungswidrigkeit.

Zwangsentstempelung als Strafe

"Wer gegen die Ummeldepflicht verstößt, dem drohen Betriebsuntersagung und die Zwangsentstempelung", teilte die Berliner Kfz-Expertin mit. Im Zweifelsfall könne auch eine Fahndung nach einem Fahrzeug ausgeschrieben werden.

ist schon shize, wenn man einen polizisten als nachbarn hat... was mich der a..... schon gekostet hat
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Nutzer: Gilthanas
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geschrieben am: 22.09.2004    um 22:36 Uhr   
thx blue..hab deine mails gelesen und warte nun mal gespannt..

und nein..ich habe nicht falsch geparkt. ich achte immer sehr genau darauf wo ich parke. ich stelle mein auto nicht nah an einfahrten ab, achte auf abgesenkte bordsteine, kreuzungen und dergleichen. nach parkverbotsschildern oder ähnlichem sehe ich mich immer gewissenhaft um.

das einzige was diese summe zutage bringen könnte wäre überhöhte geschwindigkeit innerorts zwischen 21-25km/h (40€ + 1 pkt.). dazu die "bearbeitungsgebühr" von 18,10€ und da haben wir die summe. was nun aba nichts daran ändert bzw klärt ob diese mahnung bzw der bußgeldbescheid noch wirksam ist.

abwarten & ananassaft trinken
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Nutzer: NetSpy
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geschrieben am: 22.09.2004    um 22:53 Uhr   
(zitat)Ist erstmal ein Bussgeldbescheid erlassen, so verjährt die Angelegenheit nur, wenn 6 Monate lang nichts passiert.(/zitat)
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Nutzer: NetSpy
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geschrieben am: 22.09.2004    um 22:57 Uhr   
Wobei die Behörde natürlich argumentieren kann, man habe reagiert, nur sei die Zustellung aufgrund deines Versäumisses (Ummeldung) nicht möglich gewesen.

Whatever... das Bussgeldforum ist empfehlenswert. Ist mir als Rechtsüberholer, Beleidiger und Politessen-über-den-Fuss-Fahrer schon oft hilfreich gewesen ;-)
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Nutzer: BlueLady
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geschrieben am: 22.09.2004    um 23:16 Uhr   
(zitat)Wobei die Behörde natürlich argumentieren kann, man habe reagiert, nur sei die Zustellung aufgrund deines Versäumisses (Ummeldung) nicht möglich gewesen.

Whatever... das Bussgeldforum ist empfehlenswert. Ist mir als Rechtsüberholer, Beleidiger und Politessen-über-den-Fuss-Fahrer schon oft hilfreich gewesen ;-)(/zitat) hallo zwillingsbruder
vor 14 tagen foto bekommen und erwate das nächste auch noch
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Nutzer: Gilthanas
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geschrieben am: 22.09.2004    um 23:57 Uhr   
@spy

der wagen ist ja noch auf die adresse meiner eltern zugelassen und an deren klingelschild steht nur unser nachname. theoretisch könnte ich also noch dort wohnen und der postbote hätte es dort einwerfen müssen.

straßenverkehrsamt: mein name & ady meiner eltern, erreichbar
einwohnermeldeamt: mein name & meine neue ady, auch erreichbar

also hätte das in der zwischenzeit ja bei meinen eltern landen müssen. wenn die wirklich an meine alte adresse geschrieben haben, dann fällt denen aber sehr spät ein sich nach meiner neuen ady zu erkundigen. ja, auch wenn ich mein auto ummelden muß...wenn nach dem ersten mal das schreiben zurückkommt..und vielleicht auch beim zweiten mal..dann prüfe ich doch nach ob der angeschriebene doch noch dort gemeldet ist...also..ich als normaler mensch würd des machen..wie beamte da handhaben is mir fremd.
Geändert am 22.09.2004 um 23:57 Uhr von Gilthanas
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Nutzer: Dan_Bon_Jovi
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geschrieben am: 23.09.2004    um 13:10 Uhr   
(zitat)was genau ist denn das delikt?
Ich entnehme..Punkte usw...
soweit ich weiß,wenn man zu schnell ist und
geblitzt wird und das schreiben,bzw die Anschuldigung
nach 3 Monaten noch nicht im briefkasten landet,
dann ist die Strafe nicht mehr einforderbar.(/zitat)


nein, das ^^ stimmt net ganz!
entscheidend ist das datum, an dem der brief bearbeitet wurde! dieses datum muß in einer 12wochenfrist nach dem "delikt" (OWI) erfolgen!
das du umgezogen bist und die dich rechtzeitig umgemeldet hast, spielt wahrscheinlich keine rolle, da der brief dann wahrscheinlich bei der post hängengeblieben ist!
Geändert am 23.09.2004 um 13:15 Uhr von Dan_Bon_Jovi
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"Autor"  
Nutzer: Gilthanas
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geschrieben am: 23.09.2004    um 13:26 Uhr   
dieses schreiben hätte dann aber als "unbekannt verzogen" oder "nicht zustellbar" oder wie auch immer an die stadt zurückgehen müssen.

da aber die adresse meiner ellis im kfz schein eingetragen ist, hätte dort dieses schreiben ankommen müssen. denn mein nachname, so wie er im straßenverkehrsamt für mein nummernschild(fahrzeugt) eingetragen ist steht ja auch am haus.

ich lasse grad feststellen wohin des schreiben des letzten jahres adressiert wurde.

was mich stört ist ja net das ich einen fahrfehler gemacht haben soll. geb ich ja auch wennŽs so ist.

ich frage mich halt nur wie die jetzt nach 13 monaten meine neue ady anschreiben und warum net früher? ich mein ich bin seit nov2003 umgemeldet..wäre direkt was gekommen oder auch im januar-märz..kein thema..aber sept ???

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"Autor"  
Nutzer: Gilthanas
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geschrieben am: 23.09.2004    um 15:10 Uhr   
so..anwalt sagt ich soll mich entspannen..wäre verjährt. eine prüfung wann was wohin geschickt wurde ist eingeleitet...relaxn angesagt...
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Nutzer: L_Damati
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geschrieben am: 30.09.2004    um 08:36 Uhr   
für falschparken auf behinderten parkpkplätze gibt es seid 1 punkt in flensburg...meiner erfahrung nach

wer das nicht glaubt bitte testen
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