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von wegen "zu lasche gesetze"

Nutzer: Dan_Bon_Jovi
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geschrieben am: 16.12.2004    um 15:24 Uhr   
hier also die fortsetzung des beitrages aus dem thread "wie würdet ihr reagieren":

ständig höre ich leute, die fordern, die todesstrafe solle wieder eingeführt werden und wir sollten uns am amerikanischen justizverhalten orientieren!
darüber kann ich nur lachen und ich möchte diese aussage schon als ein wenig töricht bezeichnen!
jetzt fragen sich vielleicht einige "WARUM", aber ich kann das erklären:

falls ich in den USA einen mensch töten sollte, wovon ich in keinster weise ausgehe, könnte ich mir besseres vorstellen, als von einer jury zum tode verurteilt zu werden! diese JURYS sind absolut lächerlich! diese jurys werden aus juristischen laien gebildet, die absolut keine ahnung von juristerei haben! diese juroren entscheiden sich frei aus dem bauch, ob jemand einen mord begangen hat und dafür die todesstrafe erhält! und da sage mir noch einer, dieses system sei fair!
ich gehe jede wette ein, daß ein OJ SIMPSON in unserem rechtssystem nicht freigesprochen worden wäre! allein schon aus dem grund, weil an unseren deutschen gerichten keine laien irgendeine entscheidungskompetenz haben!
ich möchte mich dagegen wehren, daß ein straftäter aufgrund moralischer sichtweisen schuldig- oder freigesprochen wird!
und wenn ich mir dann noch die statistiken anschaue, wie oft diese sogenannten JYRYS fehlurteile gesprochewn haben, wird mir schlecht!

so viel dazu!
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Nutzer: Lay
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geschrieben am: 16.12.2004    um 15:46 Uhr   
Soweit volle Zustimmung meinerseits.

Den direkten Vergleich mit den USA halte ich auch für nicht zwingend gelungen, auch wenn er sich beim Thema "Todesstrafe" sicherlich anbietet.

Das generelle Rechtsverständnis in der BRD scheint aufgrund der komplexen Gesetzgebung einfach meist zuviel verlangt. Ich wundere mich selbst regelmäßig über die teils hahnebüschenen Annahmen, die Durchschnittsbürger bezüglich der Gesetzgebung an den Tag legen.

Von der stolpernden Überschneidung von Recht und Gerechtigkeitsempfinden gar nicht zu sprechen.

Vielleicht sollte das StGB, das BGB und womöglich das SGB Pflichtlektüre in deutschen Bücherregalen werden.
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Nutzer: hmtz
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geschrieben am: 16.12.2004    um 15:55 Uhr   
kann es sein da sich nun eine haare zerstreubende diskusion angefechtet habe Liebster Dan?

weisst du ich sagte ja net das man für alles gleich die Todesstrafe verrichten sollte.....aber sind wir mal ehrlich, was ist schlimmer? Mord oder Vergewaltigung? bedenke Mord = Ein Leben auslöschen = Das Opfer merkt nichts mehr, Vergewaltigung = Körperlicher schaden = Psychische paradoxen = Schädigung fürs Ganze Leben = Trauma bis zum Ende.....da frag ich mich was schlimmer ist ;-) klar vom Prinzip her is beides der Handlungswege her Schlimmer aber rein vom denkenswesen anders.

Und ich red ja nicht nur von der Todesstrafe ich rede im allgemeinen davon das Deutsche gesetze viel zu lasch sind. Nehmen wir mal, hm was kann man nehmen? gibt so viel....ach ja genau nehmen wir mal nen Kompletten familien Mord......wieviel jahre hat man dafür bekommen? weiss zwar netma wann das war aber einer hat seine komplette familie hingerichtet und lasche 5 jahre bekommen......nach 5 jahren lacht der sich doch ins fäustchen....

Oder ne Vergewaltigung an seine eigene Tochter......1 Jahr und 7 Monate auf Bewährung......wow echt klasse und was hat das Mödel davon? nen Trauma für ihr Lebenlang und ne gestörte Psyche.....Denkst du das sind richtige Gesetze?
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Nutzer: Dan_Bon_Jovi
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geschrieben am: 16.12.2004    um 16:17 Uhr   
(zitat)kann es sein da sich nun eine haare zerstreubende diskusion angefechtet habe Liebster Dan?

weisst du ich sagte ja net das man für alles gleich die Todesstrafe verrichten sollte.....aber sind wir mal ehrlich, was ist schlimmer? Mord oder Vergewaltigung? bedenke Mord = Ein Leben auslöschen = Das Opfer merkt nichts mehr, Vergewaltigung = Körperlicher schaden = Psychische paradoxen = Schädigung fürs Ganze Leben = Trauma bis zum Ende.....da frag ich mich was schlimmer ist ;-) klar vom Prinzip her is beides der Handlungswege her Schlimmer aber rein vom denkenswesen anders.

Und ich red ja nicht nur von der Todesstrafe ich rede im allgemeinen davon das Deutsche gesetze viel zu lasch sind. Nehmen wir mal, hm was kann man nehmen? gibt so viel....ach ja genau nehmen wir mal nen Kompletten familien Mord......wieviel jahre hat man dafür bekommen? weiss zwar netma wann das war aber einer hat seine komplette familie hingerichtet und lasche 5 jahre bekommen......nach 5 jahren lacht der sich doch ins fäustchen....

Oder ne Vergewaltigung an seine eigene Tochter......1 Jahr und 7 Monate auf Bewährung......wow echt klasse und was hat das Mödel davon? nen Trauma für ihr Lebenlang und ne gestörte Psyche.....Denkst du das sind richtige Gesetze?(/zitat)


hmtz,
du scheinst nur die in der presse aufgeführten paradefälle für fehlurteile zu kennen!
sorry, aber wenn du nicht mal in der lage bist, die gerechten von den ungerechten urteilen zu unterscheiden und nicht mal weißt, daß solche fehlurteile, die durch die presse gehen die statistik nur zu einem bruchteil beeinflussen, scheinst du meine intension an diesem thread nicht verstanden zu haben!
warum sollte ein mörder, wenn er wriklich mörder ist und kein totschläger, was 99% der leute nicht unterscheiden können, denn 5mal lebenslänglich bekommen??? labenslänglich ist lebenslänglich! da brauch ich keine 768jahre dauerarrest, wie in anderen ländern!!!

hmtz, wenn du sagst, die deutschen gesetze seien zu lasch, dann erkläre mir doch mal bitte, welches gesetz dir genau zu lasch ist und warum!
zitiere mir nur einen § aus dem StGB und begründe, warum die der § zu lasch ist! vielleicht kann ich dich dann etwas besser verstehen!!!
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Nutzer: hmtz
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geschrieben am: 16.12.2004    um 16:28 Uhr   
(zitat)§ 177
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer eine andere Person

1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,


nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.


(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.


(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.


(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.(/zitat)

10 Jahre? Mindestens? für einen Psychischen schaden der einem sein leben lang verfolgt? Dafür würd ich höchstens direckt zelle geben und den schlüssel wegschmeissen....

Um mal ein beispiel zu nennen.

(zitat)§ 211
Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.(/zitat)

Hier steht zwar Lebenslänglisch aber in vielen fällen wird meist nur 7 jahre verhängt in wenigen ausnahmen sogar 10 jahre.....

(zitat)StGB § 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die

1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,2. seinem Hausstand angehört,
3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr

1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklungbringt.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.(/zitat)

Hm Kinder werden damit Psychisch gestört leben müssen und später kein evrnünftiges Leben mehr führen können weiss net wie du dichd abei fühlen würdest. und der Straftäter lacht sich nach seiner zeit wieder ins Fäustschen

Geändert am 16.12.2004 um 16:29 Uhr von hmtz
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Nutzer: Lay
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geschrieben am: 16.12.2004    um 16:52 Uhr   
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass sich ein wegen Kindesmißbrauch veruteilter bei ein paar Jahren Zuchthaus ins Fäustchen lacht. Grade bei solchen Delikten ist es ohnehin abzuwarten, ob er den Gefängnisaufenthalt überlebt. Die sind da nämlich nicht sehr nett zu Kinderschändern.

Aber ich halte hier eine Diskussion für fruchtlos, denn hmtz legt derartiges Unverstehen der Gesetzgebung gegenüber an den Tag, dass man das kaum im Internet kompensieren könnte.

Mord/Totschlag/KVmTV - also das auslöschen eines Lebens - ist der größtmögliche physische Schaden, den ein Mensch erleiden kann.

Das Gesetzt kennt keinen Unterschied zwischen einem Kinderleben und dem Leben einer 70 jährigen. Justitia ist blind und das nicht nur im Bezug auf Angeklagte. Und das ist gut so. Ein Menschenleben darf nicht im Wert variieren, je nach Alter oder Herkunft, sonst ist der Grundsatz der Gleichheit nicht mehr haltbar. Jedes Leben muss vor dem Gesetzt gleich sein.

Psychischer Schaden ist nicht meßbar. Nach der Logik "der psychische Schaden ist größer als beim Mord, deshalb müsste schwerer bestraft werden" müsste ein Vergewaltiger, dessen Opfer das ganze in einigen Jahren verarbeitet sagen wir mal 2 Jahre sitzen, ein Vergewaltiger, dessen Opfer lebenslang labil bleibt dageben 15 Jahre. So funktioniert Recht nicht !
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Nutzer: Dan_Bon_Jovi
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geschrieben am: 16.12.2004    um 19:41 Uhr   
LAY, danke für die ausführung!!!

@ hmtz:
wenn du schon §211 StGB zitierst, und dann noch behauptest, ein mörder kommt nach 7 jahren aus dem knast, hast du noch nie was von §212 StGB gehört! lesen sollte man können!
all deine andere ausführung von wegen psychichen bleibenden schäden, sind hier völlig fehl am platz! es gibt leider kein patentrezwpt, wie eine frau eine vergewaltigung verarbeitet und wie lange sie dazu brauch! so leid es mir auch für die betroffene frau tut!
hmtz, schalte endlich dein "gewissen" aus und denke nicht "der/die hat einen umgebracht und muß für immer weggeschlossen werden"! das passiert in viel mehr fällen, als du dir vorstellen kannst! nur in ganz wenigen fällen, wird dir ermöglicht bei einem begangenen mord (also wirklich mord und kein totschlag) nach frühestens 15 jahren gefängnisaufenthalt eine prüfung auf mögliche bewährung eingeräumt! nach 15 jahren!!! nud nicht nach 7 jahren!
im deutschen strafrecht bedeutet lebenslänglich in 99% der fälle auch lebenslänglich!
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Nutzer: tiroxxx
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geschrieben am: 16.12.2004    um 21:31 Uhr   
Ich möchte dir auch uneingeschränkt zustimmen, Dan. Ich denke allerdings, dass der Vorschlag, Gesetzestexte zu lesen, an der Sache vorbeigeht. Schließlich geht es den Befürwortern der Todesstrafe nicht um Recht und Gerechtigkeit und auch nicht um Argumentation, sondern um Rache.
Natürlich hab ich auch solche Gefühle, wenn ich von Vergewaltigern, Kinderschändern oder Mördern lese. Allerdings sollte auch der Kopf eingesetzt werden und da liegt dann wohl das wirkliche Problem dieser Racheengel. Ich nehme an, dass, wenn ich direkt betroffen wäre, ich auch für den Tod eines Verbrechers wäre - bin aber auch froh, dass ich darüber nicht zu befinden habe.
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Nutzer: starchaser
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geschrieben am: 17.12.2004    um 00:11 Uhr   

ach herrjeh - da hmtetz es schon wieder durchs forumsgebälk :-)

. wenn du schon zitierst, dann solltest vielleicht wenigstens das zitierte etwas aufmerksamer lesen. denn du hast ja auch die strafrechtlich relevante definition des mörders mitgepastet.
und die unterscheidet sich natürlich von deiner persönlichen einschätzung, was wohl ein mörder sein könnte.

und genau diese lücke zwischen der volksmeinung und der anwendung von paragraphen versucht auch hierzulande das schöffenamt zu schliessen. nämlich mit laienrichtern volksnähe zu finden. das gründet auf artikel 20 (?) grundgesetz : die macht geht vom volke aus.
so etwas als "lächerlich" durch den schmutz zu ziehen, ist ohnehin grund genug, die haltung des verlautbarenden kräftigst zu hinterfragen.

ebenso isses auch überm grossen teich : hier haben wir die geschworenen (jurie), welche mit allen richterlichen kompetenzen ausgestattet ist und über einen fall urteilen darf. das urteil benötigt nicht mal eine begründung.
das geschworenengericht bestimmt nicht von sich aus die zugeteilten fälle, sondern es ist ein *recht* des angeklagten, die geschworenen anzurufen und ihnen die entscheidung seines falles aufzuerlegen. dabei muß er jedoch bezüglich der auswahl der mitglieder der jury mit dem kläger übereinkommen.
weil hier keine professionellen richter abwägen sondern das volk, finden wir meist spektakuläre fälle aus (konsumenten)wirtschaft vertreten. das liegt daran, daß die geschworenen ja selbst verbraucher sind und priveligiert, auch geltendes recht zu ignorieren. (bei uns ist das nicht so)

wer über das strafmass oberhalb von stammtischniveau diskutieren will, der sollte ne menge theorie und praxis nachweisen können. ersteres kann sich jeder erwerben durch philosophisches studium. letzteres ist schon schwerer, da lebenserfahrungen eine gewisse reife (ist nicht nur das alter) voraussetzen. ein schönes bild dazu sind nathan und salomon.

diejenigen, die härteres durchgreifen fordern, treten sich letzten endes ohnehin nur selbst in den allerwertesten. es könnte sich ja ein verfassungsorgan durch so ne aussage verunglimpft sehen, gelle ? würden die es so eng sehen wie du es gerne hättest, wärst schon längst beim verfassungsschutz auf nen kaffee eingeladen. thema : verhetzung oder hasspredigt ....

und wem das system nicht gefällt, der wende sich dahin, wo papi staat noch so richtig derb und unvermittelt mit den kinners umgeht. ab nach china. oder wie wäre es mit nem praktikum bei yukos ? *g

-----------------------------------------------------------

vielleicht sollten wir uns darauf besinnen, erstmal nachzusehen, was eben nicht in den dollen abendfüllenden filmen gezeigt wird, weil die filmemacher davon ausgehen, daß der zuschauer das entsprechende rechtsverständnis mitbringt.
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Nutzer: Dan_Bon_Jovi
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geschrieben am: 17.12.2004    um 09:03 Uhr   
ich will dir, HMTZ, einfach nur deutlich machen, daß die gesetze nicht zu lasch sind!
durch aufmerksames lesen, müßte das eigentlich schon zu sehen sein!
auf ne vergewaltigung, in welcher weise auch immer, gibt's auch lange gefängnisstrafen!
wobei hier anzumerken ist, daß ein großer unterschied zwischen vergewaltigung ung sexueller nötigung besteht! (merkt man auch beim lesen)!
das is genau so wie der unterschied zwischen §211 StGB und §212 StGb!

zu den schöffen:
mit den schöffen kann ich mich im vergleich zur amerikanischen jury aber anfreunden! denn, wenn ein schöffe eine juristische frage hat, die den fall betrifft, hat er immer noch richter und staatsawalt, den er befragen kann, um juristisches unverständnis zu klären! außerdem muß ein schöffenurteil nicht, wie ein jury-"urteil" 3:0 ausfallen!
das ist der nächste punkt, der einen wichtigen und meines erachtens nach guten unterschied zu einer amerikanischen jury darstellt!
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Nutzer: DatMissy
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geschrieben am: 17.12.2004    um 12:48 Uhr   
Ich habe diesen Thread mit großem Interesse gelesen und finde den Ansatz, das Thema juristisch anzugehen sehr gelungen.

Jedoch fehlt mir bei dieser Diskussion der ethische Aspekt ein bisschen. Ich weiß natürlich, daß solche Diskussionen eher aus dem Ruder laufen, als rein auf Fakten beruhende.
Dieses Risiko gehe ich jedoch ein, immerhin haben wir ja fähige Moderatoren, oder? ;)

Wie ich bereits in Anonyyym's Thread schrieb, bin ich gegen die "Auge um Auge, Zahn um Zahn"-Mentalität. Warum sollte sich der Staat auf eine Ebene mit Kapitalverbrechern herablassen?
Das nur als neue Anregung für diesen Thread!

missy
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Nutzer: Dan_Bon_Jovi
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geschrieben am: 17.12.2004    um 14:54 Uhr   
(zitat)Ich habe diesen Thread mit großem Interesse gelesen und finde den Ansatz, das Thema juristisch anzugehen sehr gelungen.

Jedoch fehlt mir bei dieser Diskussion der ethische Aspekt ein bisschen. Ich weiß natürlich, daß solche Diskussionen eher aus dem Ruder laufen, als rein auf Fakten beruhende.
Dieses Risiko gehe ich jedoch ein, immerhin haben wir ja fähige Moderatoren, oder? ;)

Wie ich bereits in Anonyyym's Thread schrieb, bin ich gegen die "Auge um Auge, Zahn um Zahn"-Mentalität. Warum sollte sich der Staat auf eine Ebene mit Kapitalverbrechern herablassen?
Das nur als neue Anregung für diesen Thread!

missy(/zitat)


da stimme ich dir zu!
in dem moment, indem der staat ein todesurteil fällt, wird er selbst zum mörder!!!
und das sollte einem staat nicht würdig sein!
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Nutzer: Gast_destiny
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geschrieben am: 17.12.2004    um 15:29 Uhr   
vielleicht wurd's ja erwähnt & ich hab es nur überlesen.
ich persönlich fände es schon ganz nett, wenn lebenslänglich wirklich lebenslänglich wäre & sexualstraftäter mit mördern (nicht totschlägern) gleichgesetzt werden würden.
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Nutzer: Lay
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geschrieben am: 17.12.2004    um 18:45 Uhr   
Okay, spinnen wir doch einfach mal rum.

Es werden also Sexualstraftäter mit Mördern gleichgesetzt in Sachen Strafmaß.

Folge ?

Richtig.

Die Anzahl von Morden in Zusammenhang mit Sexualstraftaten schnelt in die Höhe, weil der Täter ohnehin dasselbe Strafmaß zu erwarten hat, also versucht er zumindest noch, den vermutlich einzigen Zeugen aus dem Weg zu räumen.

So einfach funktioniert all das nicht !

Es hat sich doch nicht durch Jahrhunderte und -tausende hinweg die heute geltende deutsche Gesetzgebung entwickelt, weil irgendwer langeweile hatte !

Das sind gesammelte Erfahrungswerte, die sicherlich kein Einzelner mal eben grundliegend positiv Revolutionieren könnte !
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Nutzer: starchaser
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geschrieben am: 18.12.2004    um 00:34 Uhr   


@dan

das einstimmige urteil ist nur bei kapitalverbrechen und entsprechendem strafmass gefordert. was ist daran falsch, wenn es lediglich um die verhängung einer todesstrafe geht ?

ansonsten sind meines wissens nur beim militärgericht bestimmte mehrheiten nötig.
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Nutzer: Menolly
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geschrieben am: 18.12.2004    um 00:50 Uhr   
also wenn hmtz was gegen unsere Gesetze etwas hat sollte er sich den Fall aus NRW anguggen, leider weiss ich die Namen usw. nicht mehr. Das ging um einen Mörder/Vergewaltiger der vor 1970 eine?mehrere? Frauen bestialisch ermordet hat.
Der hat als Strafmass mehrmals (glaub ich) Lebenslänglich bekommen. Der gute Mann ist jetzt über und es gibt Leute die ihn rausholen wollen....das ganze ging vor nicht allzulanger Zeit durch die Presse...

Wobei mir da grad auch einige Fälle von z.b. Kindsmissbrauch einfallen, wo der Täter eine relativ Kurze Gefängnisstrafe erhalten hat, aber danach in eine Lebenslange Verwahrrung muss. Da gab es auch vor kurzem einen Fall der durch die Presse ging.

Ansonsten halte ich unsere Gesetzgebung für ganz vernünftig, wobei ich zeitweilig bei manchen Urteilen der Ansicht bin, dass das Strafmass etwas sehr niedrig ausgefallen ist.

gruss
Meno
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geschrieben am: 18.12.2004    um 01:23 Uhr   
wenn ich mich recht entsinne, sind in den usa allein im letzten jahr 17 zum tode verurteilte freigekommen, weil sich deren unschuld herausgestellt hat.
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Nutzer: Celeste_
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geschrieben am: 18.12.2004    um 08:29 Uhr   
Wenn über höheres Strafmaß gesprochen wird, vermisse ich immer den Ruf nach härteren Strafen für Alkoholsünder beim Autofahren. Es sterben definitiv mehr Menschen, weil sie von Besoffenen angefahren werden, als durch Massenmörder, Wiederholungstäter und andere Subjekte dieser Art.

Aber dann laufen ja eine Menge Leute Gefahr, nicht mehr nur "Hängt ihn auf" zu schreien, sondern plötzlich selbst unterm Baum zu stehen.

Clestine
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Nutzer: Dan_Bon_Jovi
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geschrieben am: 31.03.2005    um 11:17 Uhr   
schiebtz
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Nutzer: Menolly
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geschrieben am: 01.04.2005    um 00:11 Uhr   
was mir gerade noch so einfällt.
Die Richter hier haben die Möglichkeit bei einer besondere Schwere des Falles/Straftat eine Aufhebung der Möglichkeit zur vorzeitigen Entlassung auszusetzen und/oder ggfs nach der Verbüssung der Strafe eine Lebenslange Verwahrung anzuordnen.

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher ob ich dies so richtig zitiert habe, aber in einem der letzten Fälle die so heftig durch die Presse gegangen sind wegen Kindesmordes wurde so eine Aufhebung angeordnet....

griez
Meno, die keine Ahnung hat ob der rechtliche Teil so korrekt dargestellt wurde.
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geschrieben am: 01.04.2005    um 00:55 Uhr   
(zitat)ich möchte mich dagegen wehren, daß ein straftäter aufgrund moralischer sichtweisen schuldig- oder freigesprochen wird! (/zitat)

Nach dem lesen sowohl dieses, als auch des "in dubio pro reo"-threads ist mir eines aufgefallen. Es wird, von denen, die doch einigermaßen Ahnung von der Rechtssprechung haben, mehr oder weniger offensichtlich gefordert, Moral, Ethik und Emotionen aus der Diskussion herauszuhalten, einfach aufgrund der Tatsache, das vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind, und unsere Gesetze Fakt sind, während die, die das STGB nicht Seite für Seite zitieren können (wer kann das schon wirklich), eben mit Moral, Ethik etc. argumentieren.

(zitat)Es hat sich doch nicht durch Jahrhunderte und -tausende hinweg die heute geltende deutsche Gesetzgebung entwickelt, weil irgendwer langeweile hatte !

Das sind gesammelte Erfahrungswerte, die sicherlich kein Einzelner mal eben grundliegend positiv Revolutionieren könnte !(/zitat)

Und genau hier liegt der Hund begraben. Denn genau aus diesen Dingen sind Gesetze schlichtweg gemacht.

Moral, Ethik und Emotion auf der einen Seite, weil die Gesetze das verkörpern, wofür eine Gesellschaft steht. Ihre Wurzeln, ihre Ansichten.
Und schlussendlich auch davon den am wenigsten extremen Standpunkt, zumindest in unseren Breiten. Anderswo wird Mord vollkommen unterschiedlich bewertet, ebenso Diebstahl usw.

Fakten auf der anderen Seite, weil die über Jahre, Jahrhunderte und Jahrtausende gesammelten Erfahrungen, was Abschreckung von Strafen, Rückfallanfälligkeit von Straftätern usw. auch mit einfliessen, wenn Gesetze beschlossen werden. Und nicht einmal das ist Fakt, da sich einzelne Menschen schwer in Statistiken pressen lassen.

Was ich damit eigentlich sagen will, ist daß eine Diskussion über Gesetzgebung immer sowohl vom moralischen Standpunkt aus, als auch vom Standpunkt der Fakten aus geführt werden sollte, vielleicht auch werden muss, auch wenn kein einzelner mal schnell was revolutionieren kann ;)

Und was "in dubio pro reo" angeht. Wohl eines der wenigen Dinge, die man ohne es zu hinterfragen stehen lassen kann, da es einzig und allein dem Gesetz der Logik (und das ist wohl schon ein paar-tausend Jahre älter als das STGB) folgt. Was ich nicht beweißen kann, kann ich auch nicht verwenden...

in diesem Sinne

dat coki aka Don Coke
Geändert am 01.04.2005 um 00:56 Uhr von coke501(tm)
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geschrieben am: 01.04.2005    um 09:14 Uhr   
(zitat)(zitat)ich möchte mich dagegen wehren, daß ein straftäter aufgrund moralischer sichtweisen schuldig- oder freigesprochen wird! (/zitat)

Nach dem lesen sowohl dieses, als auch des "in dubio pro reo"-threads ist mir eines aufgefallen. Es wird, von denen, die doch einigermaßen Ahnung von der Rechtssprechung haben, mehr oder weniger offensichtlich gefordert, Moral, Ethik und Emotionen aus der Diskussion herauszuhalten, einfach aufgrund der Tatsache, das vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind, und unsere Gesetze Fakt sind, während die, die das STGB nicht Seite für Seite zitieren können (wer kann das schon wirklich), eben mit Moral, Ethik etc. argumentieren.

(zitat)Es hat sich doch nicht durch Jahrhunderte und -tausende hinweg die heute geltende deutsche Gesetzgebung entwickelt, weil irgendwer langeweile hatte !

Das sind gesammelte Erfahrungswerte, die sicherlich kein Einzelner mal eben grundliegend positiv Revolutionieren könnte !(/zitat)

Und genau hier liegt der Hund begraben. Denn genau aus diesen Dingen sind Gesetze schlichtweg gemacht.

Moral, Ethik und Emotion auf der einen Seite, weil die Gesetze das verkörpern, wofür eine Gesellschaft steht. Ihre Wurzeln, ihre Ansichten.
Und schlussendlich auch davon den am wenigsten extremen Standpunkt, zumindest in unseren Breiten. Anderswo wird Mord vollkommen unterschiedlich bewertet, ebenso Diebstahl usw. (/zitat)


nein, bei der gesetzgebung brauchst du moral und ethik!
jedoch bei der anwendung eines straftatbestandes des StGB mußt du in der lage sein moral, ethik, anstand, etc auszuschalten!
anders wirst du vor gericht null chancen haben, etwas zu gewinnen!
was machst du ansonsten, wenn du richter, staatsanwalt oder verteidiger bist und mußt einen fall verhandeln, in dem ein sehr armer mann mit waffengewalt eine bank überfällt und dabei einen bankangestellten erschießt und zur flucht geisel nimmt? willst du den evt nicht verurteilen, weil's ihm finanziell sehr schlecht geht? müßtest du eigentlich so machen, denn dein anstand, deine moral und deine ethik sagen dir, daß dies eine verzweiflungstat war!
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Nutzer: coke501(tm)
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geschrieben am: 01.04.2005    um 10:13 Uhr   
so weit schon klar, dan...
Die Anwendung von Gesetzen muss immer objektiv geschehen. Darum , geht es hier aber nicht, wir sind kein Gericht, und das ist, wie bereits ein paar mal festgestellt wurde, auch gut so. Deshalb gibt es wohl Gesetze, um das Feststellen eines Tatbestandes auf einer ebene geschehen zu lassen, die oberhalb dessen liegt, was hier diskutiert wird, und die (weil justitia ja blind ist) für alle gleich aussieht.

Mir geht es nur um die Diskussion an sich, die, würde sie objektiv geführt werden, nur das STGB als Meinung zulassen würde, weil wie gesagt, kleinster nenner.
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