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Kinderpornographie im Netz |
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geschrieben am: 04.01.2005 um 00:34 Uhr
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Hallo!
Auf der Suche nach erotischen Bildern im Netz stieß ich auf einige Seiten, wo die Mädchen auf den Bildern mir ziemlich jung vorkamen, trotz der unten stehenden Versicherungen das alle Modelle über 18 sind. Ich verfolgte die Links und musste mit immer mehr steigendem Entsetzen feststellen, dass die Mädchen immer junger wurden, bis es wirklich Kinder im kleinstalter waren.
Meine Frage ist gibt es eine Möglichkeit solche Seiten STILLLEGEN ZU LASSEN! GIBT ES ANLAUFSTELLEN, BEI DENEN MAN DIE GEFUNDENEN ADRESSEN MELDEN KANN!
VIELLEICHT KÖNNTE DER VERWALTER DES FORUMS EIN PAAR TIPPS GEBEN, da ich denke, dass er sich im Netz besser auskennt als ich.
Soll es einen Zentrum zur Abwehr von Pedophilie im Netz nicht geben, ist es sinnvoll einen zu errichten?
Ich glaube dieses Problem geht alle etwas an.
Mit freundlichen Grüßen
Falke |
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geschrieben am: 04.01.2005 um 00:44 Uhr
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Du fragst ernsthaft was Du tun sollst? Mensch, ruf die Polizei/Kripo an!
*Kopfschüttel* |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 04.01.2005 um 00:57 Uhr
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schreib Dir die Adressen mit Datum und Uhrzeit raus,speicher die Bilder nur auf einer Diskette ab...wende Dich mit den Beweismitteln direkt an die nächste Polizeidiensstelle (besser an's LKA) oder an eine der unten aufgeführten Adressen:
Link
Link
Link
Von der Polizei empfohlen wird folgende Vorgehensweise:
a) Wenn Sie kinderpornografische Bilder oder Angebote zur Kinderprostitution im World Wide Web oder in einer Newsgroup finden:
Notieren Sie die genaue Adresse im World Wide Web (URL), der Newsgroup (Namen des Diskussionsforum/News-Server: z.B. news.uni-duesseldorf.de). Notieren Sie auch die genaue Uhrzeit und geben Sie diese Angaben an die Meldestelle weiter.
b) Wenn Sie entsprechendes Material während eines Chat-Dialogs erhalten oder diese Ihnen in irgendeiner Weise zugänglich gemacht worden sind:
Notieren Sie den Namen des Chat-Forums und den genauen Ort (Online-Dienst, WWW, IRC-Server) des jeweiligen Chats. Notieren Sie darüber hinaus den Namen des Teilnehmers (Chat-Pseudonym, E-Mail, etc.), den genauen Wortlaut und die genaue Uhrzeit des Dialogs.
Die Meldung an die zuständigen Stellen sollte unverzüglich erfolgen. Als Faustregel kann hier eine 48-stündige Frist gelten.
>>>>Aber Achtung! Leider hat die anwaltliche Praxis gezeigt, dass die (blinde) Justizia in Einzelfällen auch gegen die Anzeigenden selbst vorgeht, wenn diese ihre Rechercheergebnisse auf Disketten abliefern. In solchen Fällen empfiehlt es sich dringend, sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Weniger problematisch dürfte dagegen die einfache Anzeige mit dem Hinweis auf eine bestimmte Adresse (URL) im Netz oder die Abgabe eines Ausdrucks einer E-Mail sein. Löschen Sie außerdem den Cache Ihres Internetbrowsers und die temporären Internetdateien, als auch das pornografische Material, wenn Sie es auch Ihrer Festplatte gespeichert haben sollten - auch aus dem Papierkorb löschen!!
Für eine Meldung spricht auch die Tatsache, dass einige User, die entsprechende Funde nicht gemeldet haben, wenig später dennoch Besuch von der Polizei erhielten, da ihr Name etwa auf einer Verteilerliste stand. Sich in diesem Fall damit herauszureden, entsprechende Funde seien nur zufällig gewesen, wirkt nicht gerade glaubhaft.
Geändert am 04.01.2005 um 01:03 Uhr von BlackDevil |
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geschrieben am: 04.01.2005 um 01:14 Uhr
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Das BKA sagt hierzu:
Wenn Sie eine Internetadresse festgestellt haben, auf der kinder-/tierpornografische Schriften zu finden sind, so teilen Sie die Adresse dieser Seite bitte der für Ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle, Staatsanwaltschaft oder dem Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes mit. Sollten Sie diese Seite mit Ihrem Internetbrowser aufgerufen haben, so löschen Sie bitte den Inhalt des Cachespeichers (beim Microsoft Internet Explorer ist dies standardmäßig der Inhalt des Ordners "Temporary Internet Files" im Windows-Verzeichnis; beim Netscape Navigator ist der Inhalt des Ordners "Cache" im Programmverzeichnis des Navigators zu löschen). Dort werden möglicherweise die Inhalte der aufgerufenen Internetseiten über das Ende der Internetsitzung hinaus gespeichert, so dass Sie sich rechtlich gesehen im Besitz von Kinderpornografie befinden.
Mache ich mich strafbar, wenn ich im Internet nach Kinderpornografie suche, um dies der Polizei mitzuteilen?
Wir raten Ihnen ab, unaufgefordert aktiv im Internet nach Kinderpornografie zu suchen, auch wenn Sie dies mit der Absicht tun, die Strafverfolgungsbehörden bei Ihrer Arbeit zu unterstützen.
Nach § 184 Abs. 5 Strafgesetzbuch (Unternehmensdelikt) wird derjenige bestraft, der es unternimmt, sich oder einem Dritten Besitz von kinderpornografischen Schriften zu verschaffen.
Auch wenn erst die Speicherung der Daten auf dem Computer und nicht bereits der Anblick des Materials auf dem Bildschirm den Tatbestand des § 184 Abs. 5 Strafgesetzbuch erfüllt (vg. Tröndle/Fischer aaO Rdnr. 42),kann es in jedem Fall für Sie zu Schwierigkeiten kommen,ihre ursprüngliche Absicht,die Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen,den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht darzulegen.
Wo kann ich Straftaten bezüglich Kinder-/ Tier-/ Pornografie im Internet melden?
Die Aufgaben des BKA sind auf dem Gebiet der Ermittlungen auf wenige, eng umrissene Bereiche beschränkt.
Im Bereich der Verfolgung von Sexualdelikten - und damit auch dem Teilbereich der Kinderpornografie im Internet - hat das BKA im Regelfall keine Ermittlungszuständigkeit, sondern leitet Mitteilungen von Privatpersonen an das zuständige Landeskriminalamt weiter.
Alle Behörden und Beamten des Polizeidienstes sind verpflichtet Strafanzeigen entgegenzunehmen. Wenngleich dies auch für das Bundeskriminalamt gilt, müssen wir die Strafanzeigen an die zuständige Polizeibehörde der Länder weiterleiten, da es eine ausdrückliche zentrale bzw. bundesweite Zuständigkeit für die Verfolgung der Kriminalität im Internet nicht gibt. Um dadurch entstehende Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle oder an das für Sie zuständige Landeskriminalamt zu wenden. Bei einer Mitteilung per E-Mail sollten Sie Ihre telefonische und postalische Erreichbarkeit angeben.
Bitte zeigen sie Ihren Verdacht nur bei einer Dienststelle an und verzichten sie darauf, über Mailinglisten andere User ebenfalls zur Anzeige aufzufordern. Durch die gleichzeitige Bearbeitung von identischen Sachverhalten bei mehreren Behörden werden ohnehin knappe Ressourcen unnötig belastet.
Von eigenen Recherchen raten wir Ihnen ab, da bei Seiten, die Kinderpornografie enthalten, bereits das "Downloaden" strafbar sein kann.
Der Besitz von Kinderpornografie ist gemäß § 184 Abs. 5 Strafgesetzbuch strafbar.
Das Verbreitungsverbot ist - wie bei der Tierpornografie/Gewaltpornografie auch - im § 184 Abs. 3 Strafgesetzbuch festgelegt. Allerdings mit dem Unterschied, dass die Strafandrohung hier höher liegt.
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geschrieben am: 04.01.2005 um 09:53 Uhr
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Nix gegen deine Hilfsbereitschaft Devil, aber immer alles was du findest zu kopieren und einfach einzufügen, nervt. Man könnte auch einfach mal die wichtigsten Punkte zusammenfassen ;-)
Was Kinderpornografie betrifft, ist das Wichtigste in Kurzform:
1. Sollte man auf solche Seiten stoßen, niemals immer weiter suchen und schauen und gucken und machen. Meistens sind es ja sowieso Seiten, die immer weiter auf solche Seiten verweisen und Archive haben. Einfach die Anfangs-URL aufschreiben und den Besuch so schnell wie möglich beenden.
2. Niemals Bilder in irgendeiner Form abspeichern, um sie der Kripo oder den Meldestellen mitzuteilen. Der Besitz von Kinderpornografie ist in jeglicher Form strafbar, selbst in diesem Fall. Um Ärger zu vermeiden, deshalb lassen.
3. Die Adresse/URL der Seite(n) einfach an eine Adresse der Meldestellen, die man auf Link findet, senden. Es wird empfohlen, ein paar persönliche Kontaktdaten anzugeben, da evtl. Rückfragen auftreten könnten. Dies ist allerdings kein Muss, da man auch anonym solche Sachen melden kann.
Steven |
| Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin. |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 04.01.2005 um 14:38 Uhr
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(zitat)Man könnte auch einfach mal die wichtigsten Punkte zusammenfassen ;-)
Steven(/zitat)
für mich waren das bereits die wichtigsten Punkte.aber egal,ich weiß inzwischen das Du es besser machst ;) |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 04.01.2005 um 18:31 Uhr
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| Vielen Dank für die Antworten und Hilfestellungen. Gut, dass es so gut informierte Leute gibt. :-) |
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