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Mieterhöhung |
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geschrieben am: 16.09.2006 um 23:01 Uhr
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Hallo,
ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.
Aufgrund Modernisierungsarbeiten in und am Haus, in dem ich zur Miete wohne, haben die Vermieter die Miete um 3,51 Euro pro m² erhöht. Bisher hatte ich monatlich eine Miete von 353,80 Euro ( + 78 Euro Betriebskosten) bei einer Wohnfläche von 60,49 m²
Nach dieser Mieterhöhung beträgt die Miete nun 566,12 Euro.
Folgende Maßnahmen wurden bei der Moderniesierung durchfgeführt:
- Austausch der Holzfenster gegen Iso-Kunststofffenster
- Dämmung der Fassaden mit Wärmedämmputz, zzgl Kämmung der Kellerdecken und Dächer
- Heizungsumstellung auf Gaszentralheizung
- Sanierung der Balkone
- Erneuerung der Wohneingangstüren
- Einbau von Sprechanlagen
- Treppenhausanstrich
Ich halte diese Mieterhöhung trotz der Umbauten (die meiner Meinung schon teilweise längst fällig waren, wie z. B. der Treppenhausanstrich) für sehr hoch. Kennt sich hier jemand im Mietrecht aus und könnte mir darüber Auskunft geben?
Vielen Dank im Voraus :-)
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| "Autor" |
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geschrieben am: 17.09.2006 um 00:47 Uhr
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Soweit ich weiß muss er Sanierungsarbeiten selbst bezahlen, das darf sich nicht in der Miete niederschlagen.
Was steht denn in deinem Mietvertrag?
Versuchs mal beim Deutschen Mieterbund: www.mieterbund.de |
| "Anständigkeit ist die Verschwörung der Unanständigkeit mit dem Schweigen." George Bernard Shaw |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 18.09.2006 um 15:43 Uhr
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Mieterhöhung zwecks Modernisierung
Werden die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert, Energieeinsparungsmassnahmen durchgeführt oder wird der Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöht, kann der Vermieter die für die Modernisierungsmassnahme aufgewendeten Mittel über eine Mieterhöhung mit 11% p.a.anteilmässig auf die Mieter umlegen.
Beispiele: Einbau von Isolierglas oder Verbundfenstern (unter Umständen anteilig Instandsetzung), Einbau eines Bades, Wärmedämmung an der Fassade oder des Daches, Anbau eines Balkones oder sogar Verstärkungen der elektrischen Leitungen.
Wichtig: Der Vermieter muss die Mieter mindestens 2 Monate vor Beginn der Arbeiten exakt über die bevorstehenden Maßnahmen schriftlich informieren (Berechnungen dem Mieterhöhungsverlangen beifügen).
soviel dazu /fg
kleiner tip meld dich trotzdem beim mieterschutzbund an kann nie schaden  |
"Titanic wurde von Profis gebaut , die Arche Noah von einem Amatuer."
~Bernd Stromberg~
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geschrieben am: 18.09.2006 um 16:54 Uhr
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Mieterhöhung nach Modernisierung (§ 559 BGB)
Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, so kann er pro Jahr 11 % der Kosten, außerhalb der Mieterhöhung nach den oben genannten Voraussetzungen der Vergleichsmiete, auf den Mieter umlegen. Diese Umlegung kann auch neben einer regulären Mieterhöhung erfolgen. Die Voraussetzung dafür regelt § 559 BGB:
Es muss sich um eine bauliche Maßnahme handeln, bloße Instandsetzung reicht nicht aus. Die Maßnahmen müssen sich nicht auf die Wohnung selbst beziehen, sondern können auch Gebäudeteile außerhalb der Wohnung umfassen. Durch die Baumaßnahme müssen:
entweder die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert
oder der Gebrauchswert nachhaltig erhöht werden
oder die Verbesserungen müssen auf Umständen beruhen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat
oder sie müssen zur nachhaltigen Einsparung von Heizenergie oder Wasser führen.
Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so besteht auch kein Recht des Vermieters, die Kosten umzulegen. Eine Mieterhöhung kann dann nur als "normale" Mieterhöhung nach § 558 BGB erfolgen.
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da es sich bei dir so anhört, würde ich empfehlen, dass du kopien der rechnungen anforderst und dann mitsamt dem erhöhungsschreiben zum mieterschutzbund trabst .. rechtlich geht es jedenfalls, was der vermieter von dir verlangt, jetzt gilt es nur noch festzustellen, ob die höhe in ordnung geht ..
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| ich bin verantwortlich für das, was ich sage, nicht für das, was DU verstehst! |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 18.09.2006 um 17:20 Uhr
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Vielen Dank für eure Mühe und Auskünfte. Habe am Freitag einen Termin beim Mieterschutzbund und werde dann mal berichten, wie es ausgegangen ist. |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 18.09.2006 um 17:28 Uhr
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Ohne jetzt meinen Taschenrechner zu quälen .. wenn er vorher 350,- € Miete hatte und eine 11% Kostenumlage möglich ist, dann müßte er irgendwo bei 390,- € landen. Selbst wenn zusätzlich noch eine Mieterhöhung ins Haus steht, kann er unmöglich bei jetzt 560,- € landen, da Mieterhöhungen meines Wissens nach auch nur max. 10% betragen dürfen.
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I hate how people compare Freddie Mercury to God, I mean, He's cool and good and everything.....But he's no Freddie Mercury.
(found at youtube) |
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TopZuletzt geändert am: 18.09.2006 um 17:31 Uhr von Brass
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geschrieben am: 18.09.2006 um 18:16 Uhr
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Hallo Brass,
deine Rechnung klingt plausibel. Ich hätte dich gern als Vermieter
Aber soweit ich das jetzt verstanden habe, dürfen 11% der Modernisierungskosten auf die Miete aufgerechnet werden.
Hat die Modernisierung z. B. 50.000 Euro (= Anteil jeder Mietpartei) gekostet, so darf die Jahresmiete um 5.500 Euro erhöht werden.
Oder habe ich das doch ganz falsch verstanden??:-i |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 19.09.2006 um 07:01 Uhr
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einmieter, das hast du richtig verstanden *smile .. aber wie gesagt, der mieterschutzbund wird dir sagen, was umgelegt werden kann und was nicht .. und es ist legitim, dass du kopien der rechnungen anfordern kannst ..
und brass, du irrst, denn reguläre mieterhönungen liegen bei 20% innerhalb drei jahren. |
| ich bin verantwortlich für das, was ich sage, nicht für das, was DU verstehst! |
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TopZuletzt geändert am: 19.09.2006 um 07:02 Uhr von Vulcania
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geschrieben am: 19.09.2006 um 10:50 Uhr
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Zitat von: einMieter
Vielen Dank für eure Mühe und Auskünfte. Habe am Freitag einen Termin beim Mieterschutzbund und werde dann mal berichten, wie es ausgegangen ist. |
brav :-)
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"Titanic wurde von Profis gebaut , die Arche Noah von einem Amatuer."
~Bernd Stromberg~
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| "Autor" |
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geschrieben am: 11.10.2006 um 08:07 Uhr
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Hallo,
Ich bin Bürokauffrau für Hausverwaltungen von Beruf und habe auch grad mit Mieterhöhungen zu tun.
Mieterhöhungen dürfen "nie" mehr als 20 % erhöht werden.
Da bist du aber drüber wenn ich das richtig gesehen habe.
Wenn du aus deiner Wohnung raus möchtest, hast du mit jeder Mieterhöhung ein aussergewöhnliches Kündigungsrecht.
Muss in jeder Mieterhöhung stehen, sowie im Mietvertrag festgehalten sein.
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| "Autor" |
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geschrieben am: 10.11.2006 um 20:24 Uhr
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| und was ist jetzt dabei rausgekommen? |
| ich bin verantwortlich für das, was ich sage, nicht für das, was DU verstehst! |
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