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Taschen durchsuchen im Kino? |
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geschrieben am: 19.12.2006 um 08:43 Uhr
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Hallo ihr Lieben.
Ich hatte hier mit meinen Kolleginnen gerade eine Diskussion und wir sind nicht ganz sicher. Vielleicht weiss ja einer von euch da bescheid.
Bei uns im Kino verlangen die Mitarbeiter vor allem von Kindern, dass sie ihre Taschen öffnen um zu sehen ob sie Essen oder Trinken dabei haben. Dürfen die das?!
Und meine Kollegin meinte noch etwas von Abtasten, aber das ginge wohl wirklich zu weit! Das ist doch, so denke ich mir das, wirklich nur Sicherheitspersonal, Polizei und Zoll erlaubt und nicht irgendwelchen 18jährigen Schülern die sich im Kino ihr Taschengeld verdienen.
Danke für eure Meinungen und euer Wissen.
L.G. Nami |
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geschrieben am: 19.12.2006 um 09:10 Uhr
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Sicher, dass es dabei um Süßigkeiten & Co. geht und nicht um elektronische Geräte, womit man den Kinofilm aufzeichnen kann? Quasi Raubkopien erstellen kann?
Ansonsten steht es jedem frei, dieser "Durchsuchung" zu widersprechen. Wie du schon sagst, hat nicht jeder x-beliebige das Recht, irgendjemanden zu durchsuchen. Solange das nicht in der Hausordnung oder in den AGBs des Kinos steht, muss es auch niemand mit sich machen lassen. Hinterher aufregen, ist definitiv fehl am Platz. |
| Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin. |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 19.12.2006 um 09:25 Uhr
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Also ich kenne die AGBs und die Hausordnung ehrlich gesagt nicht. Und ok zugegeben, auf die Idee mit den Raubkopien bin ich jetzt nicht gekommen, weil es früher eben hiess, sie müssen schauen wegen Süssigkeiten.
Aber mir geht es ja generell ums in die Tasche schauen. Dass das doch nicht jeder x-beliebige von einem verlangen kann.
Und was das Beschweren angeht, mir selber ist es ja noch nie passiert, wir kamen nur eben darauf weil die Kinder meiner Kollegin neulich im Kino waren und ihre Schultaschen leeren mussten. Und ich eigentlich der Meinung war, dass das doch nicht einfach verlangt werden kann oder? Aber ich werde mich mal mit der Hausordnung des Kinos befassen. ;-) |
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geschrieben am: 19.12.2006 um 22:49 Uhr
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Also ich kann mir nicht vorstellen, daß das rechtens ist. Schließlich darf auch kein möglicher Taschendieb in einem Kaufhaus oder Supermarkt durchsucht werden, es sei denn, er gestattet es. Ansonsten muß, glaube ich, die Polizei gerufen werden.
Eine Durchsuchung ist, glaube ich, eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Auf der anderen Seite hat das Kino natürlich das Hausrecht, d. h. es kann bestimmen, wer rein darf und wer nicht. Da ist eine Handtaschenkontrolle noch das kleinere Übel.
Es ist klar, daß das Kino daran interssiert ist, seine eigenen (überteuerten) Süßigkeiten zu verkaufen. Wenn die Mitarbeiter des Kinos es offensichtlich besonders auf Kinder abgesehen haben, finde ich das eine Sauerei. Die wissen genau, daß die Kids kein Geld haben. Aber mit der "Kontrolle" schüchtert man die Kleinen dann ein, damit sie beim nächsten Besuch die Eltern um Geld für Süßigkeiten anbetteln. (weil jemand, der am Stand kauft ja auch nicht durchsucht wird).Meiner Meinung nach ist das schon systematische Prägung (Kino,Geld, Popcorn vom Stand).
Hoffentlich hast Du in der Nähe noch ein weiteres Kino, das nicht so offensichtlich seinen Reibach machen will wie dieses.
Und hoffentlich schneidet sich der Kinobesitzer damit ins eigene Fleisch:Die Kinder von heute sind die Besucher und Kinozahler von morgen;-)
Stevens Einwand wegen Raubkopien ist berechtigt, aber dann würde man ja nicht hauptsächlich Kinder durchsuchen, oder? Auch ist es unwahrscheinlich, daß ein Kind, daß sich auf den Film freut und eine Anweisung eines Erwachsenen erhält (z.B. die Tasche zu öffnen), sich sofort dagegen wehrt. Wenn die Kinder vom Kino kommen und erzählen, was vorgefallen ist, kann man sich ja nur noch hinterher aufregen, weil man es ja erst hinterher erfahren hat.;-)
Ich persönlich würde eine Handtaschenkontrolle zähneknirschend akzeptieren. Würde es aber ein Mitarbeiter eines Kinos es wagen, mein Kind abzutasten, würde ich Anzeige erstatten.
Gruß Maka |
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geschrieben am: 19.12.2006 um 23:20 Uhr
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hey
also das mit den kinos ist ja so. ich hab hier direkt eins in "meiner" stadt und eins in der nachbarstadt, die aber dem selben betreiber gehören. nur die geschäftsleitung is von stadt zu stadt anders. ich weiss jetzt nicht wie es im anderen kino ist, ob genauso schlimm oder ob in unserem besonders eifrige mitarbeiter am werk sind. aber ich lenk glaub grad vom thema ab.
also kann ich davon ausgehen, abtasten ist definitiv unerlaubt, egal ob hausrecht oder nicht? und taschen durchsuchen, nun ja, muss man akzeptieren?
danke auf jeden fall schon mal ^^
l.g. nami |
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geschrieben am: 20.12.2006 um 01:23 Uhr
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mit sicherheit kann ichs nicht sagen, auf nem großen konzert wird ja auch abgetastet, aber da suchen die ja nach waffen oder ähnlichem, eben etwas, was der allgemeinheit schaden könnte. da treten die persölichkeitsrechte natürlich zurück. aber abtasten wegen süßigkeiten? das klingt für mich sehr übertrieben. ich würde das nicht dulden.Aber das ist jetzt reine spekulation oder gefühl.
in juristischen dingen kenne ich mich nicht aus.
liebe grüße
maka |
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geschrieben am: 20.12.2006 um 01:33 Uhr
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| naja auf konzerten ist das aber auch security personal, die einen da abtasten und das ist ja wieder was anderes, wie so quäkige stundenten oder schüler die ihren 400 euro job im kino machen. (nein ich habe nichts gegen studenten und leute die einen 400 euro-job machen! -.-) |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 21.12.2006 um 12:17 Uhr
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Ich habe mir die Diskussion nicht durchgelesen, aber Gesetze gelten in Kino's, genauso wie in Kaufhäusern. Die einzigen, die Deine Taschen durchsuchen dürfen, sind die Polizisten. Sicherheitspersonal, Kassiererinnen usw. dürfen Dich um Erlaubnis fragen, ob sie in Deine Tasche schauen dürfen. Das kannst Du jederzeit verweigern und darauf bestehen, daß dies nur die Polizei darf. Gilt übrigens auch, wenn Du bei einer Straftat erwischt wurdest. Festgehalten werden darfst Du bis zum eintreffen der Polizei und die übernimmt dann das durchsuchen.
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geschrieben am: 21.12.2006 um 21:45 Uhr
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| aha ok. und mal angenommen die wollen in meine tasche schauen, und ich sage nein, und gesetz sie rufen tatsächlich die polizei und die schaut in meine tasche und da is rein gar nix spektakuläres oder verbotenes drin.... wer zahlt den einsatz der polizei? weil ich muss sagen mir persönlich würde nicht mal im traum einfallen dafür auch nur einen cent hinzulegen. |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 22.12.2006 um 00:09 Uhr
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Der Kinobetreiber hat Hausrecht. Wenn er sagt, er lässt nur Leute mit roter Unterwäsche rein, ziehst du diese entweder an, oder du lässt es und kommst nicht rein.
Wenn du in das Kino willst, lässt du dir, falls gefordert, in die Tasche schauen. Sollte dir das zu blöd sein, lass es bleiben und schau dir den Film woanders an. Fertig!
Wo ist das Problem?
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geschrieben am: 22.12.2006 um 01:36 Uhr
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Das Problem ist: Du hast schon vorher bezahlt und die Eintrittskarte erhalten. (meiner Meinung nach ein Vertrag, der ohne vorherige Bedingungen abgeschlossen wurde).
So zumindest ist es in unserer Stadt üblich. Also wenn schon irgendwelche Kontrollen, dann bitte vor dem Bezahlen ;-) |
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geschrieben am: 22.12.2006 um 19:50 Uhr
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dürfen nur polizisten und ähnliche staatsdiener, sonst keiner...
aber naja ist mir auch noch net passiert und habe ich noch nie gesehen welches kino (kinokette) und wo? |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 22.12.2006 um 22:02 Uhr
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also wers genau wissen will, es ist das cineplex in singen (am hohentwiel). und dort kommt es in letzter zeit wohl öfter vor, wie gesagt hauptsächlich bei schülern, bzw kindern.
eben, darum fragte ich ja weil ich auch der meinung war, dass sie sowas nicht dürfen. und in der tat muss man ja zuerst die karte kaufen und wird dann erst "durchleuchtet".
und nunja, vielleicht lässt du, netspy, dir ja gern alles gefallen, aber ich persönlich wäre doch irgendwie angepisst wenn mir so ein jüngelchen in die tasche schauen will nur um mir zu zeigen wie toll er ist und welche "macht" er doch hat. oder was weiss ich. und ja, in der tat wäre ich dann am überlegen ob ich nicht auf dem absatz kehrt machen soll und die karte zurück bringen, oder es drauf ankommen lasse, dass sie die polizei rufen.
meine frage war nämlich lediglich ob sie das dürfen, und nicht welche probleme ich damit habe. aber das ist ja nun auch geklärt, ich hätte definitiv eins damit. ganz einfach weil meine handtasche, und ich denke so geht es jeder frau, meine privatsphäre ist.
l.g. nami |
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