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Bu$Hido und RA Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe

Nutzer: Shaki
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geschrieben am: 26.03.2008    um 15:47 Uhr   
Folgendes ist passiert:

Meine Tochter (18) hat für ihre Freundin (15) ein Bu$iDo T-Shirt bei ebay reingestellt, welches die Freundin ca 2 Jahre zuvor auf einem Weihnachtsmarkt gekauft hatte.

Kurze Zeit später bekommt meine Tochter eine Abmahnung von jener Kanzlei mit einer Verzichtserklärung.

Wortlaut:
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Verletzer verpflichtet sich rechtsverbindlich gegenüber Anis Mohamed Ferchichi (aka Bushido), D-12279 Berlin

1.) es bei Meidung einer Vertragstrafe in Höhe von € 5001,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter dem Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs zukünftig zu unterlassen, T-Shirts oder sonstige Artikel oder Produkte, welche nicht von Herrn Ferchichi stammen und die Bezeichung "Bushido" und / oder Das Bildnis und / oder das Logo von Herrn Ferchichi enthalten, herzustellen, zu vervielfältigen und / oder zu verbreiten, insbesondere "Bushido T-Shirts" beim Internet Auktionshaus E-Bay zum Kauf anzubieten oder zu verkaufen oder an entsprehcenden Handlungen mitzuwirken.

2.) Der Verletzer erkennt dem Grunde nach die Auskunfts- und Schadensersatzansprüche aus Verletzungen gemäß der erteilten Abmahungen an.

(fortsetzung folgt)
  TopZuletzt geändert am: 26.03.2008 um 15:54 Uhr von Shaki
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Nutzer: Shaki
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geschrieben am: 26.03.2008    um 15:48 Uhr   
3.) Der Verletzer verpflichtest sich die Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwaldes Stefan Fiedler (Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, Bindhardt Fiedler Rixen, Zerbe ....... usw.. Linden) aus einem Gegenstandswert von € 40.000,00 in Höhte einer 1,3 Gebühr gemäss Nr 2300 VV RVG zugüglich Auslagen zu erstatten.

4.) Die Ansrüuche aus Ziff.2 u 3 sind abgegolten und erledigt, wenn der Verletzer bis spätestens "DATUM" einen Abgeltungsbetrag von netto € 150,00 auf das Konto "KONTONUMMER UND BLZ" gezahlt hat.

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also leute, was lernen wir daraus ????? kauft von dem oben genannten frauenfeindlichen musiker keine T-Shirts.. und versucht sie bloss nie wieder zu verkaufen.....WENN IHR ES DOCH GETAN HABT, zieht euch bloss kein t-shirt von dem an es könnte teuer werden....ICH NENNE DAS ABZOCKE PUR

ICH HOFFE; ICH BEKOMME JETZT KEINEN ÄRGER; WEIL ICH DEN NAMEN DES MUSIKERS DORT HIN GESCHRIEBEN HABE UND DIESE NETTEN ANWÄLTE BENANNT HABE

LIEBE GRÜSSE VON SHAKI


ach ja, die herren RA sind im netz schon bekannt.. geht mal googeln ...
ausserdem freue ich mich über eure beiträge hier.... vielleicht habt ihr ja ähnliches erlebt.
  TopZuletzt geändert am: 26.03.2008 um 15:57 Uhr von Shaki
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Nutzer: sehrmaennlich42
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geschrieben am: 26.03.2008    um 17:51 Uhr   
gibt exakt 2 Möglichkeiten.
A. Das T shirt ist ein Original. Dann kannst es verkaufen wo, und an wen du willst .
B. Das T shirt ist ein Plagiat. Dann gibts nur eines. ganz still sein.. die 150 Euro überweisen
.. und froh sein das die sich mit dem für Ebayabmahnanwälte geringen Betrag von 150 euro zufrieden geben.
Es gibt bei ebay durchaus Fälle wo Markenrechts-, und Urheberrechtsverletzungen mit Beträgen von 1000- 4000 Euro abgemahnt werden.
150 euro sind da schon fast ein Freundschaftspreis.
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Nutzer: TomWelles
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geschrieben am: 02.04.2008    um 13:13 Uhr   
Bushido der alte Gangster hat die Hosen voll. Weit genug sind sie ja. Pussy.
"Anständigkeit ist die Verschwörung der Unanständigkeit mit dem Schweigen." George Bernard Shaw
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