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geschrieben am: 23.11.1999 um 16:43 Uhr
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Die politische Polizei in Deutschland
Die politische Dimension des Staatsschutzes
Warum, so wird sich der eine oder andere Leser fragen, handelt dieser Artikel über "die politische Polizei in Deutschland" -
über eine Polizei also, die nicht Straftaten, sondern politische Einstellungen, nicht strafbares Handeln, sondern Gesinnung
verfolgt? Gehört ein Begriff wie "politische Polizei" nicht vielmehr in eine Zeit, die zu den düstersten Kapiteln deutscher
Geschichte zählt, der aber in unserer, wie es so schön heißt, "freiheitlich demokratischen Grundordnung" kein Bezugsobjekt
findet? Ist es nicht reichlich verwegen, eine bundesrepublikanische Institution, vorweggenommen den Staatsschutz, mit einem
Ausdruck wie "politische Polizei" zu belegen, und stellt es nicht einen höchst bedenklichen Versuch dar, den
Staatsschutzbeamten mit den Gestapospitzeln und Schnüfflern von damals in einen Topf zu werfen? Selbstverständlich ist ein
solcher Vergleich abwegig und auch gar nicht beabsichtigt. Im Laufe des Artikels soll "lediglich" auf die sehr bedenklichen, vom
Gesetzgeber fahrlässigerweise herbeigeführten Arbeitsbedingungen des Staatsschutzes hingewiesen werden.
Politische Polizei oder Staatsschutz?
Staatsschutzkommissariate sind nach offizieller Lesart gewöhnliche Polizeiabteilungen wie andere auch. Ihr
Zuständigkeitsbereich umfaßt grundsätzlich alle Straftaten, die sich gegen den Staat bzw. seine Institutionen richten. Dies klingt
zunächst recht unverdächtig und läßt politische Einflußnahme nicht erkennen. Doch hatte der Staatssicherheitsdienst der DDR,
kurz die Stasi, per legem und nach außen hin nicht eine ähnliche Zielsetzung? Manfred Ganschow, der langjährige Leiter der
Berliner Staatsschutzabteilung, läßt jedoch noch eine andere, aussagestärkere Sicht des staatsschutzlichen Aufgabenbereichs
durchblicken: "Für Diebstahl, Betrug oder Urkundenfälschung sind wir im Grunde genommen nicht zuständig. Und auch nicht
für Hausfriedensbruch. Aber, wenn dies aus politischer Überzeugung geschieht, dann sind wir für alle Delikte, die das
Strafgesetzbuch sanktioniert, zuständig. Auch für Diebstahl." Mit anderen Worten: Der Polizeiliche Staatsschutz ist zuständig für
die Verfolgung aller als "politisch motiviert" eingestuften Straftaten, also auch für die Verfolgung sogenannter Verfassungsfeinde.
(Wissen Sie, was ein Verfassungsfeind ist oder woran man ihn erkennt?) Konkret läßt sich Ganschows Differenzierung
insbesondere an der unterschiedlichen Behandlung bestimmter Demonstranten veranschaulichen: Landwirte, die gegen aus ihrer
Sicht unsinnige EU-Richtlinien demonstrieren und Blockadeaktionen durchführen, werden nicht polizeilich angegangen.
Hingegen werden demonstrierende Blockierer aus der "Friedensbewegung" mit verschiedentlichsten polizeilichen Maßnahmen
konfrontiert. Der polizeiliche Einsatz richtet sich also nicht nach einem bestimmten Straftatbestand, sondern nach der politischen
Einstellung der Aktivisten - ein höchst bedenklicher Bewertungsmaßstab, der einige Fragen aufwirft: Welche Straftat ist
"politisch motiviert", welche nicht, und wer stellt das fest? Welches Kriterium muß eine Gesinnung erfüllen, um eine strafbare
Handlung zu motivieren? Ist nicht Mißbrauch förmlich vorprogrammiert? Welche Auswirkungen ergeben sich für politische
Aktivisten?
Nun, die Zahl derjenigen, die im Bereich des Staatsschutzes beim BKA beschäftigt sind, stieg von 30 Beamten 1951 auf 1425
Beamte im Jahr 1991 an. Es liegt auf der Hand, daß dieser deutlichen personellen Zunahme der Staatsschutzdienststellen auch
eine größere Anzahl der erfaßten als politisch motiviert eingestuften Delikte auf den Fuß folgte. Es leuchtet weiter ein, daß ein
solcher Verfolgungsdruck, der nach einem politisch bewertenden Maßstab veranlaßt wird, nicht folgenlos für die politischen
Aktivisten, also etwa den Anti-AKW-Demonstranten, bleibt: Seine Entscheidungen für politische Aktivitäten |
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