Auf den Beitrag: (ID: 5347) sind "3" Antworten eingegangen (Gelesen: 329 Mal).
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Für Arbeitnehmer

Nutzer: Mezzo24m
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Registriert seit: 21.10.2001
Anzahl Nachrichten: 340

geschrieben am: 16.11.2001    um 19:04 Uhr   
Krankheitsfall

Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis. Denn wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können!

Todesfall in der Familie

Wird auch nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie ohnehin nichts mehr tun und ein anderer kann genau so gut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde früher frei, vorrausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit fertig!

Eigener Todesfall

Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn...

1. Sie uns zwei Wochen vorher über ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können.

2. Sie spätestens bis 8.00 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können.

3. Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorliegen, dass sie verstorben sind. Liegen beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen!

Operationen

Chirugische Eingriffe an unseren Mitarbeitern sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind.
Die Entfernung oder Verlängerung eines Teiles von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arveitsvertrag!

Silberne oder Goldene Hochzeit

Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewahrt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen!

Geburtstag

Das Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Wir sehen daher keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren!

Geburt eines Kindes

Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja Ihren Spass!!!!!

da kannsch nua sagen. die arbeiter sind doch die dummen. ich kündige *looool*

mezzo
Geändert am 16.11.2001 um 19:07 Uhr von Mezzo24m
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Nutzer: missss
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Registriert seit: 31.10.2001
Anzahl Nachrichten: 1

geschrieben am: 16.11.2001    um 23:02 Uhr   
*looooooooooooooooooooooooool* (so, mein held, das fetteste *lol* der welt, und nur für dich ganz allein ;o) ... viel spaß damit *fg*)
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Nutzer: Azraelevangel
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Registriert seit: 27.10.2005
Anzahl Nachrichten: 2914

geschrieben am: 16.11.2001    um 23:42 Uhr   
Das reale Leben ist fast besser ;-) :

Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet. Die Kosten der Überführung der Leiche oder Urne vom Sterbeort an den Familienwohnsitz sind reisekostenrechtlich nicht erstattbar.

(Auszug aus dem Bundesreisekostengesetz vom 13.11.1973)
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Nutzer: May
Status: Profiuser
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Registriert seit: 17.05.2001
Anzahl Nachrichten: 174

geschrieben am: 17.11.2001    um 00:12 Uhr   
Man sollte erst gar net Leben um so etwas im Gang setzten zu können ....... meine Meinung !!!

Bis denn dann
schusellige May
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