| "Autor" |
Für Arbeitnehmer |
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geschrieben am: 16.11.2001 um 19:04 Uhr
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Krankheitsfall
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis. Denn wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können!
Todesfall in der Familie
Wird auch nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie ohnehin nichts mehr tun und ein anderer kann genau so gut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde früher frei, vorrausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit fertig!
Eigener Todesfall
Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn...
1. Sie uns zwei Wochen vorher über ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können.
2. Sie spätestens bis 8.00 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können.
3. Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorliegen, dass sie verstorben sind. Liegen beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen!
Operationen
Chirugische Eingriffe an unseren Mitarbeitern sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind.
Die Entfernung oder Verlängerung eines Teiles von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arveitsvertrag!
Silberne oder Goldene Hochzeit
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewahrt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen!
Geburtstag
Das Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Wir sehen daher keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren!
Geburt eines Kindes
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja Ihren Spass!!!!!
da kannsch nua sagen. die arbeiter sind doch die dummen. ich kündige *looool*
mezzo Geändert am 16.11.2001 um 19:07 Uhr von Mezzo24m |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 16.11.2001 um 23:02 Uhr
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| *looooooooooooooooooooooooool* (so, mein held, das fetteste *lol* der welt, und nur für dich ganz allein ;o) ... viel spaß damit *fg*) |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 16.11.2001 um 23:42 Uhr
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Das reale Leben ist fast besser ;-) :
Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet. Die Kosten der Überführung der Leiche oder Urne vom Sterbeort an den Familienwohnsitz sind reisekostenrechtlich nicht erstattbar.
(Auszug aus dem Bundesreisekostengesetz vom 13.11.1973) |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 17.11.2001 um 00:12 Uhr
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Man sollte erst gar net Leben um so etwas im Gang setzten zu können ....... meine Meinung !!!
Bis denn dann
schusellige May |
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