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Geänderte User-Bedingungen wegen Wechsel?? Fragen hierzu |
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geschrieben am: 21.10.2015 um 19:26 Uhr
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Liebe Mitnutzer bzw. Programmierer....etc.
ich habe eine Frage..
Da ich unregelmäßig hier verkehre, bekam ich kürzlich vor Anmeldung die Info, ich müsse neue Bedingungen akzeptieren oder aber müsse andernfalls meinen Nick löschen.
In diesen Bedingungen, die ich notgedrungen akzeptierte, da ich auch hier Gedichte schreibe, stand, daß sich Chatworld das Recht vorbehält, einen zu löschen, wenn man 6 Monate nicht anwesend war. Meine Frage hierzu<
Bezieht sich dieser Zeitraum aufs Anmeldedatum beim Chat.... oder insgesamt auf die Anwesenheit in Chatworld..
Da ich eher hier im Forum schreibe, wo ich mich dann auch anmelde, wäre es sehr ärgerlich, wenn ich automatisch gelöscht werde, weil ich z.B. im Chat nicht war... Außerdem interessiert mich in diesem Zusammenhang, wie es bei Leuten ist, die ihre ID-Card (so wie ich) nicht aktiviert haben, damit sie kein "gläserner Mensch" sind und somit auch kein letztes Anmeldedatum ersichtlich ist.
Ist es in diesem Zusammenhang auch im Interesse der Chatter möglich, vor Löschung eine Rückfrage zumindest per Email an denjenigen zu machen bzw. kann man darum bitten, eine Rückfrage zu starten, statt einfach zu löschen? Ich finde diese Fremdbestimmung in meinem Fall recht frustrierend, wenn nicht schon ärgerlich.
Grad meine Einträge hier möchte ich eigentlich wenn, dann selbst löschen dürfen.
Bitte gebt mir doch Bescheid, auf was sich dies bezieht, ob man damit wirklich rechnen muss bzw. ob man es -wie hier bei mir- evtl. auch einrichten kann, vorher wie in anderen Anwendungen zumindest per email anzufragen bzw. um Rückmeldung zu bitten.
Danke im voraus
Marie-Katrin |
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geschrieben am: 22.10.2015 um 10:51 Uhr
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Zitat von: diemariekatrin
Liebe Mitnutzer bzw. Programmierer....etc.
ich habe eine Frage..
Da ich unregelmäßig hier verkehre, bekam ich kürzlich vor Anmeldung die Info, ich müsse neue Bedingungen akzeptieren oder aber müsse andernfalls meinen Nick löschen.
In diesen Bedingungen, die ich notgedrungen akzeptierte, da ich auch hier Gedichte schreibe, stand, daß sich Chatworld das Recht vorbehält, einen zu löschen, wenn man 6 Monate nicht anwesend war. Meine Frage hierzu<
Bezieht sich dieser Zeitraum aufs Anmeldedatum beim Chat.... oder insgesamt auf die Anwesenheit in Chatworld..
Da ich eher hier im Forum schreibe, wo ich mich dann auch anmelde, wäre es sehr ärgerlich, wenn ich automatisch gelöscht werde, weil ich z.B. im Chat nicht war... Außerdem interessiert mich in diesem Zusammenhang, wie es bei Leuten ist, die ihre ID-Card (so wie ich) nicht aktiviert haben, damit sie kein "gläserner Mensch" sind und somit auch kein letztes Anmeldedatum ersichtlich ist.
Ist es in diesem Zusammenhang auch im Interesse der Chatter möglich, vor Löschung eine Rückfrage zumindest per Email an denjenigen zu machen bzw. kann man darum bitten, eine Rückfrage zu starten, statt einfach zu löschen? Ich finde diese Fremdbestimmung in meinem Fall recht frustrierend, wenn nicht schon ärgerlich.
Grad meine Einträge hier möchte ich eigentlich wenn, dann selbst löschen dürfen.
Bitte gebt mir doch Bescheid, auf was sich dies bezieht, ob man damit wirklich rechnen muss bzw. ob man es -wie hier bei mir- evtl. auch einrichten kann, vorher wie in anderen Anwendungen zumindest per email anzufragen bzw. um Rückmeldung zu bitten.
Danke im voraus
Marie-Katrin |
Du musst keine Angst haben, die NUBs sind in allen unseren Chats gleich - und zur Zeit hat CW eher nicht das Problem, dass es keine freien Nicks mehr gibt. Im Übrigen ist diese Regelung nicht ganz neu, ein Nick konnte (vor dem Wechsel waren es lediglich 12 Monate statt deren 6) auch vorher schon bei längerer Inaktivität gelöscht werden. Wie in den News aber bereits geschrieben, dienen die für manche etwas unverständlich gewordenen NUBs in erster Linie der rechtlichen Absicherung - und für den gemeinen Nutzer ändert sich hierdurch kaum etwas.
Es gibt also keinen Grund in Panik zu verfallen ,-)
Um auf Deine Frage bzgl Möglichkeiten der Rückfrage zu antworten: Leider haben sehr viele - das ist ein Erfahrungswert - eine ungültige Emailadresse angeben - diese verfallen von Zeit zu Zeit ebenfalls - und dann wäre so etwas auch nicht möglich. |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 24.10.2015 um 19:22 Uhr
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Hallo Baltar,
vielen Dank für Deine beruhigenden Worte. :-)
Manchmal ist es doch gut, wenn man mal nachfragt ;-). Es ist schön, zu wissen, daß diese Floskel
(6-Monatsfrist bzw. Abmeldung) nicht wirklich in jedem Fall umgesetzt wird.
Danke für die prompte Antwort /danke/ und noch viel Spaß ....bzw. ein schönes Weekend
Marie-Katrin :-) |
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