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Wer haftet für Beiträge in Foren und Gästebüchern?

Nutzer: Gast_bluefish
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Anzahl Nachrichten: 6

geschrieben am: 30.10.1999    um 22:41 Uhr   
Anbieter, die auf ihrer Site Foren oder Gästebücher betreiben, [b]haften grundsätzlich[/b] für die dort veröffentlicheten Beiträge nach den allgemeinen Gesetzen, es sei denn, es besteht
Grund zu der Annahme, daß sie keine Kenntnis vom Inhalt der Beiträge haben. Das wird meistens dann der Fall sein, wenn es sich um unmoderierte Foren oder Gästebücher handelt.
Rechtswidrige Beiträge müssen aber auch entfernt werden, sobald der Anbieter per Abmahnung darauf aufmerksam gemacht wird. Allerdings haftet der Anbieter dann erst mit Zugang der Abmahnung, da er auch erst ab diesem Zeitpunkt Kenntnis vom Inhalt bestimmter Beisträge hat. [b]Der Autor eines rechtswidrigen Beitrags haftet ohnehin[/b].
Passend dazu noch ein Beschluß des Amtsgerichts Frankfurt/Main vom 28.01.99-931 Gs127/99:
Bei der Ermittlung von Straftätern können Dienstleister per gerichtlicher Anordnung dazu verpflichtet werden, die Idenditäten von eMail-Pseudonymen offenzulegen.
Hinweis für die Praxis:
Sofern es der Ermittlung von Straftaten dient, kann jeder Anbieter dazuverpflichtet werden die Idendität seiner Kunden (hier Chatter) preiszugeben. Die gilt auch für Fälle, in denen per eMail (Forenbeitrag) unschöne Äußerungen über Mitmenschen versendet werden. Sollte der Inhalt einer solchen eMail (Beitrags) beleidigenden oder verleumderischen Inhalt haben, kann der Versender nicht hoffen unentdeckt zu bleiben, nur weil er eine anonyme oder "Pseudonym-eMail-Adresse" verwendet hat (oder sich hinter einem Nickname verbirgt).
Allerdings werden die Anbieter immer erst auf eine gerichtliche Anordnung hin bereit sein, Informationen über ihre Kunden mitzuteilen. Denn sie dürfen die Daten nicht jedem Beliebigen auf Anfrage mitteilen, da sie dann selbst gegen die Bestimmungen des Datenschutzes verstoßen würden. Es wird in solchen Fällen dem Beleidigten zunächst nichts anderes übrig bleiben, als einen Strafantrag gegen Unbekannt zu stellen und die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu überlassen.
[i]Infos aus Internet World und Internet Professionell, Ausgaben 11/99[/i]
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Nutzer: tjane
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Anzahl Nachrichten: 1010

geschrieben am: 30.10.1999    um 22:51 Uhr   
als hinweis an alle, die hier auch kuenftig noch posten wollen, durchaus sinnvoll... :-)
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Nutzer: Gast_Aladin
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Anzahl Nachrichten: 38

geschrieben am: 02.11.1999    um 16:29 Uhr   
interessant....aber wen juckt das schon?
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"Autor"  
Nutzer: abalone
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Registriert seit: 01.01.2000
Anzahl Nachrichten: 1200

geschrieben am: 21.08.2000    um 00:10 Uhr   
noch aktuell?
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