Auf den Beitrag: (ID: 7103) sind "14" Antworten eingegangen (Gelesen: 703 Mal).
"Autor"

Verjährung??

Nutzer: stonehead
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 01.01.2000
Anzahl Nachrichten: 516

geschrieben am: 10.03.2002    um 09:50 Uhr   
<...fragt sich,wenn ma geblitzt wurde,un exakt nu schon mittlerweile nachm blitzen 3 Monate nix gehört/unangenehme Post bekommen hat....wars des? - Kann man(n)/Frau ab 3 Months dagegen angehen?...grummel


stone
  Top
"Autor"  
Nutzer: Tatum
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 31.01.2001
Anzahl Nachrichten: 690

geschrieben am: 10.03.2002    um 10:14 Uhr   
Vielleicht hast du ja nur STerne gesehn....sfg

Tati
  Top
"Autor"  
Nutzer: stonehead
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 01.01.2000
Anzahl Nachrichten: 516

geschrieben am: 10.03.2002    um 10:20 Uhr   
frins....ähmm....gg;)
  Top
"Autor"  
Nutzer: Tatum
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 31.01.2001
Anzahl Nachrichten: 690

geschrieben am: 10.03.2002    um 10:24 Uhr   
Wusst ichŽs doch...gg dann kannste auch aufhören zu warten...

Tati
  Top
"Autor"  
Nutzer: krishna
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 01.01.2000
Anzahl Nachrichten: 973

geschrieben am: 10.03.2002    um 10:29 Uhr   
Och Steinchen..... ich bin vor nem Jahr mal geblitzt worden und hab noch nix gehört. Wahrscheinlich bleibt einem die Geldstrafe dann erspart, aber in Flensburg wirds Punktekonto bissl größer..... ;o)

lieb knuddelz

Namaste
  Top
"Autor"  
Nutzer: stonehead
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 01.01.2000
Anzahl Nachrichten: 516

geschrieben am: 10.03.2002    um 10:30 Uhr   
höhö...das is ja des "schlimme"...g..weil das eben nich kann...un jeden Tach wien bekloppten zur Post guggt...löl


stone
  Top
"Autor"  
Nutzer: stonehead
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 01.01.2000
Anzahl Nachrichten: 516

geschrieben am: 10.03.2002    um 10:31 Uhr   
..röknuddääälz hare;))
  Top
"Autor"  
Nutzer: Glukosejunkie
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 29.12.2001
Anzahl Nachrichten: 114

geschrieben am: 10.03.2002    um 11:02 Uhr   
Eine Ordnungswidrigkeit verjährt in der Tat nach einem bestimmten Zeitraum, leider weiß ich nicht binnen welcher Frist. Punkte bekommst Du auch nur dann, wenn Du einen Bescheid des Landkreises bekommst. Vielleicht hast Du bisher noch keinen Bescheid bekommen, weil das Foto unbrauchbar war. Auf dem Foto darf z. B. kein anderer Wagen oder ein vorbeifahrender Radfahrer o. ä. zu sehen sein.

junkie
  Top
"Autor"  
Nutzer: stonehead
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 01.01.2000
Anzahl Nachrichten: 516

geschrieben am: 10.03.2002    um 12:04 Uhr   
hmm....gab kein Foddo..wurd direkt vonne Strasse nach nächster Kreuzung rausgeholt...laut Geschwindigkeitsmesser 110% Überschuß...schäm...trulu..pfeiff


stone

Anmerkung:"Stichtag" war 16.12.01
  Top
"Autor"  
Nutzer: Gast_knuddel
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 05.02.2001
Anzahl Nachrichten: 157

geschrieben am: 10.03.2002    um 13:42 Uhr   
...ähmm soweit ich weiss sind des 6 Monate nach dem Blitzen ;)

Sind immerhin Beamte da dauert des alles bissl länger *g*

----------------
ich
  Top
"Autor"  
Nutzer: gummi.bär
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 15.11.2001
Anzahl Nachrichten: 13264

geschrieben am: 10.03.2002    um 15:06 Uhr   
klar beginnt irgendwann die verjährung..
aber ich hab keine ahnung ob das schon nach 3 monaten passiert..
  Top
"Autor"  
Nutzer: goamina
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 15.11.2001
Anzahl Nachrichten: 3268

geschrieben am: 10.03.2002    um 22:03 Uhr   
wenn ihr innerhalb von 6 monaten noch nix von euren blizz-fuzzis gehört habt, dann habt ihr schwein gehabt!
die verjährungsfrist beim blitzen liegt bei 6 monaten!

also..imma langsam fahren *gg*

greetz

goa
  Top
"Autor"  
Nutzer: timeserver
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 06.07.2001
Anzahl Nachrichten: 1078

geschrieben am: 10.03.2002    um 22:50 Uhr   
Es wundert mich zugegebenermaßen das dieser Thread nicht schon wieder geschlossen wurde, weil es hier um eine eindeutig juristische Frage geht, die man ja vermeiden will.(zitat)§ 24 (3) Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

§ 33 (2) Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Die Verjährung ist bei einer schriftlichen Anordnung oder Entscheidung in dem Zeitpunkt unterbrochen, in dem die Anordnung oder Entscheidung unterzeichnet wird. Ist das Schriftstück nicht alsbald nach der Unterzeichnung in den Geschäftsgang gelangt, so ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem es tatsächlich in den Geschäftsgang gegeben worden ist.

§ 67 (1) OWiG
Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Die §§ 297 bis 300 und 302 der Strafprozeßordnung über Rechtsmittel gelten entsprechend.

§ 68 (1) OWiG
Bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde ihren Sitz hat. Der Richter beim Amtsgericht entscheidet allein.(/zitat)Den Zusammenhang habe ich nicht überprüft. Der Zeitpunkt des Ausdrucks ist einer Unterzeichnung gleichzusetzen, wenn ein Bußgeldbescheid im automatisierten Verfahren erstellt wird (ist in der Regel so).
Informationsquelle ist bekannt. Wer sie haben möchte, es sollte möglich sein mich zu erreichen.

Es würde mich nicht wirklich wundern wenn dieser Beitrag rein zufällig einem Datenbankfehler - oder auch einer offenen Löschung / Zensur - zum Opfer fällt.

alle inhalte ohne gewähr auf richtigkeit,
[edit: da war noch ein punkt hinter dem 67er]
Geändert am 10.03.2002 um 22:51 Uhr von timeserver
  Top
"Autor"  
Nutzer: goamina
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 15.11.2001
Anzahl Nachrichten: 3268

geschrieben am: 10.03.2002    um 23:01 Uhr   
somit sind alle fragen beantwortet ^^^^ und ich hoffe, dass der topic keiner "zensur" unterzogen wird...

greetz und thx für die aufklärung!

goa
  Top
"Autor"  
Nutzer: stonehead
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 01.01.2000
Anzahl Nachrichten: 516

geschrieben am: 11.03.2002    um 09:21 Uhr   
..jap...thx time..nu schlauer is;)


stone
  Top