Auf den Beitrag: (ID: 7347) sind "6" Antworten eingegangen (Gelesen: 294 Mal).
"Autor"

Ans Gericht

Nutzer: Gast_Lady
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 22.04.2005
Anzahl Nachrichten: 299

geschrieben am: 27.03.2002    um 06:10 Uhr   
Sein sie gegrüßt, herr Meyer

Es geht darum, dass ich mich am heutigen Tage, dem 27 März 2002 an einen mann verkaufte, er bezahlte 500 Euro dafür, das ich für ihn putze und mit ihm schlafe, dann habe ich ihn mit ******* aufgegeilt und dann hab ich fünfzehn EuroŽverlangt, er gab aber nicht...ist das eine Korrekte handlung seinerseits?
  Top
"Autor"  
Nutzer: HerrMeyer
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 27.03.2002
Anzahl Nachrichten: 4

geschrieben am: 27.03.2002    um 06:17 Uhr   
Pistole und weg der Kopf!

Herr Meyer
Bester Rechtsanwalt der Welt
Besitzer der Schachmenitur von Bochum
  Top
"Autor"  
Nutzer: BarbaraSalesch
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 14.07.2005
Anzahl Nachrichten: 2

geschrieben am: 27.03.2002    um 06:18 Uhr   
Liebe frau ...,

da Herr Meyer im nur der rechtsanwalt ist und der fall direkt ans gericht überwiesen wurde bekommen sie von uns antwort.
Ich denke wenn sie im Vertag einen einmaligen Kaufpreis festgesetzt haben dann sind sie im Unrecht.
Das aufgeilen wie sie es nennen ist der anfang vom sex. Weil wo nichts steht kann auch nichts Arbeiten. Sie müssen ja auch erst "aufwachen" bevor sie putzen können.
Ausserdem erfuhr ich das sie auch den sex nicht machten.
Das wäre also ein Vertragsbruch ihrerseits und somit müssten wir sie verurteilen.
Desweiteren verlangen sie noch zusätzlich etwas geld was nicht im vertrag stand. Sie können eine kleine anerkennung bekommen doch auch nur wenn der vertragspartner sie ihnen freiwillig gibt.

Desweiteren wird noch einiges auf sie zukommen da sie der Einladung zu gericht nich folge geleistet haben.


Im Auftrag für
Frau Richterin Barbara Salesch

Geändert am 27.03.2002 um 06:25 Uhr von BarbaraSalesch
  Top
"Autor"  
Nutzer: HerrMeyer
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 27.03.2002
Anzahl Nachrichten: 4

geschrieben am: 27.03.2002    um 07:26 Uhr   
Liebe Madame Salesch

Ich erhielt von meiner Mandantin Lady Avena Ihr schreiben. Ich Frage mich wie sie an die Unterlagen kamen, aber gut. Sie fordert das recht auf ein Gespräch mit dem Arbeitsgeber in der Anwesenheit ihren und in ebenfalls der meinen.
Sie meinte, er hätte sie gezwungen, auf ihren Schoß zu kommen und sich anschließend selbst auszuziehen, aber das wird sich noch klären.

MFG
M. Meyer
  Top
"Autor"  
Nutzer: BarbaraSalesch
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 14.07.2005
Anzahl Nachrichten: 2

geschrieben am: 27.03.2002    um 07:33 Uhr   
sehr geehrter Herr Meyer,

ich erhielt ihr schreiben mit der antwort des beschuldigten. Da er die hier benannte lady ... verklagt auf nicht erfüllen des vertrages und weil man auch "nicht mit ihr in kontakt treten kann und es aussergerichtlich klären kann" (AUszug aus dem schreiben) wird sie nun verklagt wegen nicht erfüllung des vertrages sofern nicht vorher eine aussergerichtliche einigung statt findet und eine beidseitige erklärung über eine einigung der beiden Parteien schrifftlich eingereicht wird.


Im Auftrag






  Top
"Autor"  
Nutzer: HerrMeyer
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 27.03.2002
Anzahl Nachrichten: 4

geschrieben am: 27.03.2002    um 07:42 Uhr   
Liebe madame Salesch

Um es hier noch einmal klarzumachen, verzeigerte sich Lady Avena, und dies Ohne Vertrag, aber meintewegen, machen sie ihre Anklage wegen dem nicht vorhandenen Formular.

Herr Meyer
  Top
"Autor"  
Nutzer: HerrMeyer
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 27.03.2002
Anzahl Nachrichten: 4

geschrieben am: 27.03.2002    um 07:43 Uhr   
(So, nach zwei tagen und Nächten ohne schlaf werde ich mich wohl erst einmal verziehen, ciao)
  Top