| "Autor" |
Ans Gericht |
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geschrieben am: 27.03.2002 um 06:10 Uhr
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Sein sie gegrüßt, herr Meyer
Es geht darum, dass ich mich am heutigen Tage, dem 27 März 2002 an einen mann verkaufte, er bezahlte 500 Euro dafür, das ich für ihn putze und mit ihm schlafe, dann habe ich ihn mit ******* aufgegeilt und dann hab ich fünfzehn EuroŽverlangt, er gab aber nicht...ist das eine Korrekte handlung seinerseits? |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 27.03.2002 um 06:17 Uhr
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Pistole und weg der Kopf!
Herr Meyer
Bester Rechtsanwalt der Welt
Besitzer der Schachmenitur von Bochum |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 27.03.2002 um 06:18 Uhr
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Liebe frau ...,
da Herr Meyer im nur der rechtsanwalt ist und der fall direkt ans gericht überwiesen wurde bekommen sie von uns antwort.
Ich denke wenn sie im Vertag einen einmaligen Kaufpreis festgesetzt haben dann sind sie im Unrecht.
Das aufgeilen wie sie es nennen ist der anfang vom sex. Weil wo nichts steht kann auch nichts Arbeiten. Sie müssen ja auch erst "aufwachen" bevor sie putzen können.
Ausserdem erfuhr ich das sie auch den sex nicht machten.
Das wäre also ein Vertragsbruch ihrerseits und somit müssten wir sie verurteilen.
Desweiteren verlangen sie noch zusätzlich etwas geld was nicht im vertrag stand. Sie können eine kleine anerkennung bekommen doch auch nur wenn der vertragspartner sie ihnen freiwillig gibt.
Desweiteren wird noch einiges auf sie zukommen da sie der Einladung zu gericht nich folge geleistet haben.
Im Auftrag für
Frau Richterin Barbara Salesch
Geändert am 27.03.2002 um 06:25 Uhr von BarbaraSalesch |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 27.03.2002 um 07:26 Uhr
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Liebe Madame Salesch
Ich erhielt von meiner Mandantin Lady Avena Ihr schreiben. Ich Frage mich wie sie an die Unterlagen kamen, aber gut. Sie fordert das recht auf ein Gespräch mit dem Arbeitsgeber in der Anwesenheit ihren und in ebenfalls der meinen.
Sie meinte, er hätte sie gezwungen, auf ihren Schoß zu kommen und sich anschließend selbst auszuziehen, aber das wird sich noch klären.
MFG
M. Meyer
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| "Autor" |
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geschrieben am: 27.03.2002 um 07:33 Uhr
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sehr geehrter Herr Meyer,
ich erhielt ihr schreiben mit der antwort des beschuldigten. Da er die hier benannte lady ... verklagt auf nicht erfüllen des vertrages und weil man auch "nicht mit ihr in kontakt treten kann und es aussergerichtlich klären kann" (AUszug aus dem schreiben) wird sie nun verklagt wegen nicht erfüllung des vertrages sofern nicht vorher eine aussergerichtliche einigung statt findet und eine beidseitige erklärung über eine einigung der beiden Parteien schrifftlich eingereicht wird.
Im Auftrag
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| "Autor" |
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geschrieben am: 27.03.2002 um 07:42 Uhr
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Liebe madame Salesch
Um es hier noch einmal klarzumachen, verzeigerte sich Lady Avena, und dies Ohne Vertrag, aber meintewegen, machen sie ihre Anklage wegen dem nicht vorhandenen Formular.
Herr Meyer |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 27.03.2002 um 07:43 Uhr
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| (So, nach zwei tagen und Nächten ohne schlaf werde ich mich wohl erst einmal verziehen, ciao) |
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