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geschrieben am: 26.08.2002 um 22:13 Uhr
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also.....mein Kumpel hat da mal bissel in seinen Büchern geschaut....
Also,die mündliche Vorladung gibt es....auch telefonisch.
Diese ist aber eher als "höfliche Aufforderung" anzusehen.
Kommst du dieser nicht nach,erhälst du eine schriftliche.
Lässt du diese auch verstreichen,wirst du abgeführt.
Das kann nicht nur schmerzlich,sondern auch teuer werden.
Das mit den mündlichen Vorladungen ist zwar nicht neu,aber wird eher selten angewendet.
mir war das zwar auch total neu,aber es stimmt nun mal leider.
mehr kann ich da nun auch nicht mehr sagen.....ruf lieber nochmal an und vergewissere dich,ob es ein Joke war oder nicht.Man muß ja nicht auf die schriftliche Einladung warten,falls es wirklich stümmen sollte;)
BD |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 26.08.2002 um 22:17 Uhr
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| Black frag mal, wie genau die sagen müssen um was es da eigentlich geht, wenn die einen telefonisch her bestellen! |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 26.08.2002 um 22:44 Uhr
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| hm....mist..leider zu spät gelesen Dark...jetzt is mein Kumpel nichmehr online,aber ich frag ihn gleich morgen;) |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 26.08.2002 um 23:11 Uhr
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apropo Kiffen......
Nur Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Veräußerung, Abgabe, sonstiges Inverkehrbringen, Erwerb und sonstiges Sichverschaffen von 'Betäubungsmitteln' ist verboten und strafbar (§ 29 BtMG). Der bloße Konsum von 'Betäubungsmitteln', die im Besitz eines anderen bleiben (so bleibt z.B. der in der Runde kreisende Joint im Besitz desjenigen, der ihn gebaut hat), ist erlaubt.
nochwas zur Vorladung...
Wenn man einer polizeilichen Vorladung nicht Folge leistet, hat man weder als Beschuldigter noch als Zeuge etwas zu erwarten. Es besteht keine Pflicht auf der Wache zur Aussage oder Vernehmung zu erscheinen. Diese Pflicht besteht nur vor der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Natürlich wird der Polizei durch die Aussagen allerdings ihre Arbeit erleichtert, so daß man mit einer Aussage evtl. sogar so weit helfen kann, daß es nicht erst zu einem Gerichtsverfahren kommen muß bzw. nur wegen der Aussage ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Insofern ist eine Aussage vor der Polizei zwar keine Pflicht, manchmal aber durchaus sinnvoll. Trotzdem sollte man beachten, daß sich auch gerne Unschuldige bei ihrer unbedachten Aussage um Kopf und Kragen reden können und sich damit erst richtig verdächtig machen. Es bedarf also einer sorgfältigen Überlegung, ob eine Aussage vor der Polizei eher sinnvoll oder eher schädlich ist.
Die §§ 70 - 73 entsprechen inhaltlich im wesentlichen den alt §§ 19 - 24, wobei für die Zustellung von Vorladungen (alt § 21) die allgemeine Bestimmung von § 28 gilt. Nach wie vor besteht die Möglichkeit der zwangsweisen Vorführung, wenn einer rechtsgültigen Vorladung keine Folge geleistet wird. Zudem kann neu in solchen Fällen zusätzlich eine Ordnungsbusse verhängt werden (vgl. § 26 Absatz 3). Die Folge einer nicht formgerechten Vorladung ist nun in § 71 Absatz 2 entsprechend dem geltenden Recht geregelt (vgl. alt § 22, formlose "Vorberufung").
alles nich so einfach :-þ
BD
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| "Autor" |
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geschrieben am: 26.08.2002 um 23:54 Uhr
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| "Autor" |
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geschrieben am: 27.08.2002 um 00:15 Uhr
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(zitat)jetzt weiss ich wo ich goamina hinzuordnen habe....
zum Kreise der Kiffer und Nadelabhängigen :-)
Uffie(/zitat)
Brille rüberschiebt....(zitat)direkt vorweg:
es geht nicht um mich
(zitat) |
| die spinnen die Chatter.... |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 27.08.2002 um 08:44 Uhr
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Also wenn die Eltern nichts davon wissen und das auch so bleiben soll, auf jeden Fall OHNE schriftliche Vorladung hin gehen. Wenn der Brief ins Haus flattert sehen die doch gleich was los ist...
Oder mit den Eltern reden! Wäre die Alternative die ich gewählt hätte.
Und Anwälte arbeiten auch auf PKH. Also brauchst Du keine Rechtschutzversicherung.
Anna |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 27.08.2002 um 10:06 Uhr
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Also.. der neueste stand:
Die Person um die es geht hat nochmal bei der polizei angerufen, um den termin wg. krankheit abzusagen.
Bei der gelegenheit hat sie nochmal nachgefragt, um was es denn eigentlich geht, denn das müssten die einem ja sagen, doch die sind nicht damit rausgerückt!
Es ist nun aber sicher, dass es sich um keinen schlechten scherz handelt.
@Anabell: was bedeutet denn pkh? |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 27.08.2002 um 10:22 Uhr
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| "Autor" |
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geschrieben am: 27.08.2002 um 11:15 Uhr
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danke nochmals für eure rege beteiligung. hat sich ja doch einiges zusammengetan.
@_brainticket_
hmmm. einen neuen termin, oder was darauhin jetzt passieren würde, haben die auch nicht durchgegeben, oder???
weist du näheres?
greetz
goa |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 27.08.2002 um 11:22 Uhr
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Auf die absage hin wollten sie gleich vorbei kommen.
sie konnten aber dazu überredet werden, dass die person dann morgen um elf bei ihnen erscheint.
Wie gesagt, der hat gemeint dass er am telefon nicht sagt worum es geht! |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 27.08.2002 um 11:29 Uhr
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eine privatnachricht in phaett...
greetz
goa |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 27.08.2002 um 12:55 Uhr
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Wenn du am Telefon irgendwelche Aussagen machst, dann kann das aber,fals es noch vors gericht kommt, nicht verwendet werden, da du dich ausweisen musst und auch diese Aussage zu deiner Akte kommt, die ja bekanntlich eine eigene nummer hat. Sollten sies dennoch verwende würd ich an deiner Stelle eingreifen und sagen wies war.
Anwalt bei der Polizei brauchst du eh nicht, da du denen dort alles erzählen darfst, was du möchtest, die Wahrheitspflicht besteht erst vor gericht, doch es ist immer besser bei der Polizei schon die richtige Aussage zu machen, da vor gericht sonst ständig nachgeharkt wird warum du es bei der polizei anders gesagt hast.
Als Zeuge brauchst du kein Anwalt, da du, wenn du dich selbst belassten würdest, deine Aussage verweigern kannst. |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 27.08.2002 um 13:29 Uhr
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(zitat) da vor gericht sonst ständig nachgeharkt wird (/zitat)
löllers.....wußte garnicht,das die bei Gericht schon Gärtner anstellen...*gg*
 Geändert am 27.08.2002 um 13:37 Uhr von BlackDevil |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 27.08.2002 um 14:23 Uhr
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