Auf den Beitrag: (ID: 10366) sind "40" Antworten eingegangen (Gelesen: 2227 Mal).
"Autor"

!!!! polizei und "vorladungen" WICHTIG!!!!

Nutzer: goamina
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 15.11.2001
Anzahl Nachrichten: 3268

geschrieben am: 26.08.2002    um 21:09 Uhr   
wichtiges anliegen!!!

darf die polizei, rein rechtlich gesehen, bei jemandem anrufen um ihn "einzuladen" um nen vorfall zu belabern der auf ner party stattgefunden hat, ohne die person, die angerufen wurde, tatsächlich über das "worüber" genau zu informieren????

oder besser: muss die person dort erscheinen? und was wenn sie es nicht tut???

anwalt ist nicht, da keine rechtschutzversicherung vorhanden ist und ein anwalt zu teuer wäre.

bitte um dringendste antwort!!!!!!!!!!!!!!

greetz

goa
  Top
"Autor"  
Nutzer: waldgeist
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 24.08.2002
Anzahl Nachrichten: 1497

geschrieben am: 26.08.2002    um 21:14 Uhr   
naja normalerweise werden vorladungen verschickt.
hast du denn einen termin gesagt bekommen? hingehen sollte man schon, es dient ja nur als gewinnung einer aussage, kannst die natürlich auch verweigern, aber hingehen solltest du erstmal
  Top
"Autor"  
Nutzer: goamina
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 15.11.2001
Anzahl Nachrichten: 3268

geschrieben am: 26.08.2002    um 21:17 Uhr   
direkt vorweg:

es geht nicht um mich

und japp, ein termin steht. morgen früh um elf.

das problem ist, dass die person drogen intus hat und ganz klar keinen bock auf polizei hat.

greetz

goa
  Top
"Autor"  
Nutzer: wusel_m
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 14.01.2002
Anzahl Nachrichten: 872

geschrieben am: 26.08.2002    um 21:17 Uhr   
du musst nur zu schriftlichen vorladungen erscheinen...aber du solltest auch so dort auftauchen...es sei denn du hast was zu verbergen...knuddelt
  Top
"Autor"  
Nutzer: goamina
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 15.11.2001
Anzahl Nachrichten: 3268

geschrieben am: 26.08.2002    um 21:19 Uhr   
*reknuddelt*

danke wusäälchööön.

japp das trifft ins schwarze - das mit dem verbergen...

greetz

goa
  Top
"Autor"  
Nutzer: BlackDevil
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 27.03.2001
Anzahl Nachrichten: 1123

geschrieben am: 26.08.2002    um 21:21 Uhr   
meines wissens sind telefonate von Beamten nicht üblich und auch nicht rechtlich.
Vorladungen bedürfen einer Rechtsform und werden schriftlich verfasst und verschickt.
Ausserdem ist es telefonisch nicht nachvollziehbar,wer am anderen ende ist,weder für die Polizei noch für das Gegenüber.
Falls du zweifeln solltest,dann ruf einfach deine zuständige Polizeidienstelle an;)

ich glaube da an einen schlechten Scherz......


BD
Geändert am 26.08.2002 um 21:22 Uhr von BlackDevil
  Top
"Autor"  
Nutzer: goamina
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 15.11.2001
Anzahl Nachrichten: 3268

geschrieben am: 26.08.2002    um 21:22 Uhr   
hey fratzi ich mein, wenn ich mir jeden tag die birne zukiffen würde, dann hätt ich auch ein schlechtes gewissen, oder?

hinzu kommt, dass die person noch keine 18 ist und ihre eltern davon nix wissen.

greetz

goa
  Top
"Autor"  
Nutzer: waldgeist
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 24.08.2002
Anzahl Nachrichten: 1497

geschrieben am: 26.08.2002    um 21:22 Uhr   
Also telefonisch geht auch

Isser denn Zeuge oder Beschuldigter oder wie?
Geändert am 26.08.2002 um 21:23 Uhr von Waldgeist
  Top
"Autor"  
Nutzer: goamina
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 15.11.2001
Anzahl Nachrichten: 3268

geschrieben am: 26.08.2002    um 21:23 Uhr   
waldgeist biste sicher?

ich mein schon, dass das auch geht. aber bin eben nicht 100%ig sicher.

devil, wenn man da anruft, dann wäre es ja wieder "rechtens" sobald man über die "angelegenheit" aufgeklärt wird, oder nicht?

greetz

goa
  Top
"Autor"  
Nutzer: goamina
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 15.11.2001
Anzahl Nachrichten: 3268

geschrieben am: 26.08.2002    um 21:24 Uhr   
waldgeist

das ging aus dem anruf ja nicht hervor, deshalb auch die panik...

argh

greetz

goa
  Top
"Autor"  
Nutzer: BlackDevil
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 27.03.2001
Anzahl Nachrichten: 1123

geschrieben am: 26.08.2002    um 21:25 Uhr   
naja.....dann biste wenigstens auf der sicheren seite;)
  Top
"Autor"  
Nutzer: waldgeist
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 24.08.2002
Anzahl Nachrichten: 1497

geschrieben am: 26.08.2002    um 21:25 Uhr   
hm dann würd ich da auf jeden fall noch mal anrufen...
  Top
"Autor"  
Nutzer: BlackDevil
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 27.03.2001
Anzahl Nachrichten: 1123

geschrieben am: 26.08.2002    um 21:26 Uhr   
sag ich ja:)
  Top
"Autor"  
Nutzer: goamina
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 15.11.2001
Anzahl Nachrichten: 3268

geschrieben am: 26.08.2002    um 21:26 Uhr   
devil so sicher ist das dann aber auch nicht. ich mein, dann kann einem der anwalt auch nimmer richtig helfen, oder? dann ist ja das mit dem "über die rechte aufklären" wieder in ordnung, da die person sich selbst gemeldet hat...?

greetz

goa
  Top
"Autor"  
Nutzer: Darkelf9
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 24.10.2005
Anzahl Nachrichten: 4284

geschrieben am: 26.08.2002    um 21:27 Uhr   
Ich würde auch auf jedenfall nochmal anrufen! Dann kannste dir ganz sicher sein, ob es nun ein Scherz war, oder du tatsächlich hin gehen solltest!
  Top
"Autor"  
Nutzer: BlackDevil
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 27.03.2001
Anzahl Nachrichten: 1123

geschrieben am: 26.08.2002    um 21:28 Uhr   
hm....gute frage goa....aber telefonisch vorladen,daran glaube ich nich....biste heute noch ne weile online?......ich versuch mich ma schlau zu machen......
  Top
"Autor"  
Nutzer: waldgeist
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 24.08.2002
Anzahl Nachrichten: 1497

geschrieben am: 26.08.2002    um 21:28 Uhr   
er kann ja versuchen sich auf sein zeugnisverweigerungsrecht zu berufen...
  Top
"Autor"  
Nutzer: goamina
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 15.11.2001
Anzahl Nachrichten: 3268

geschrieben am: 26.08.2002    um 21:29 Uhr   
okay

wenn man anruft

und einem erklärt wird

worum es geht

dann hat doch praktisch der anwalt keine chance

der polizei wegen "rechtswidriger vorladung" oder so was

"dranzukriegen" und die sache anzufechten

???

greetz

goa
  Top
"Autor"  
Nutzer: goamina
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 15.11.2001
Anzahl Nachrichten: 3268

geschrieben am: 26.08.2002    um 21:31 Uhr   
nee, muss leider off.

danke euch aber trotzdem für die infos.

morgen um elf ist der termin - der vermutlich nicht wahrgenommen werden wird.

also...

informier dich mal *g*

greetz

goa
  Top
"Autor"  
Nutzer: waldgeist
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 24.08.2002
Anzahl Nachrichten: 1497

geschrieben am: 26.08.2002    um 21:31 Uhr   
(zitat)Ein Rechtsanwalt darf in jeder Phase des Verfahrens zugezogen werden. Man sollte nicht bis zur
Ladung zur Hauptverhandlung warten bis man einen Rechtsanwalt beauftragt, denn dieser kann
auch schon während des Ermittlungsverfahrens Akteneinsicht beantragen. Er kann auch dann
bereits mit der Staatsanwaltschaft über eine Verfahrungseinstellung verhandeln.
Dies alles kann man bereits im ersten Beratungsgespräch mit dem Anwalt besprechen. Wer kein
Geld hat, etwa Studenten, Schüler, Arbeitslose und Stützeempfänger, der geht mit seinen
Einkommensnachweisen (Kontoauszüge, Bescheide etc) aufs Amtsgericht und beantragt einen
Beratungsschein (DM 20,-) Damit kann man das erste Beratungsgespräch mit einem Anwalt seiner
Wahl kostenlos führen (keine Mandatsübernahme). Ein Beratungsgespräch ohne Beratungsschein
kostet etwa 200-350 DM. Alle Papiere mitnehmen, die sich zu der Sache angesammelt haben,
schriftliche Gedächtnissprotokolle der bisherigen Vorfälle sollten bis dahin angefertigt und dem
Anwalt vorgelegt werden. Der Anwalt berät dann über Erfolgsaussichten, Risiken und die Kosten,
die das Verfahren mit sich bringt. Ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt ist deswegen immer zu
empfehlen, um seine eigene Situation realistisch einschätzen zu können. (/zitat)
Geändert am 26.08.2002 um 21:35 Uhr von Waldgeist
  Top
"Autor"  
Nutzer: BlackDevil
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 27.03.2001
Anzahl Nachrichten: 1123

geschrieben am: 26.08.2002    um 21:31 Uhr   
goa.......welche Bundesland wohnst du....is wichtig....
  Top
"Autor"  
Nutzer: goamina
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 15.11.2001
Anzahl Nachrichten: 3268

geschrieben am: 26.08.2002    um 21:32 Uhr   
danke waldgeist!

greetz

goa
  Top
"Autor"  
Nutzer: Darkelf9
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 24.10.2005
Anzahl Nachrichten: 4284

geschrieben am: 26.08.2002    um 21:33 Uhr   
Wenn sie dir das beim ersten Mal nicht erklären wollten, dann würde ich eher an nen üblen Scherz glauben... Ich würde immernoch sagen, ruf einfach an! Weil ich bezweifle ernsthaft, dass dich da die Polizei angerufen hat, die hätte dir nämlich gesagt, was Sache ist!
  Top
"Autor"  
Nutzer: goamina
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 15.11.2001
Anzahl Nachrichten: 3268

geschrieben am: 26.08.2002    um 21:33 Uhr   
baden-württemberg.
  Top
"Autor"  
Nutzer: BlackDevil
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 27.03.2001
Anzahl Nachrichten: 1123

geschrieben am: 26.08.2002    um 21:34 Uhr   
okay...warte.....ich frag grade nen Kumpel,der bei der Polizei Komissar ist per MSN;
  Top
"Autor"  
Nutzer: goamina
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 15.11.2001
Anzahl Nachrichten: 3268

geschrieben am: 26.08.2002    um 21:35 Uhr   
alles klar. ich muss leider nur echt off. aber schätz die person wird hier schon noch auftauchen..

dank euch allen

greetz

goa
  Top