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geschrieben am: 26.09.2002 um 18:41 Uhr
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Wenn ich mal ehrlich sein soll: Ich würde jeden, der jemanden aus meinem Freundeskreis oder meiner Familie vergwaltigt oder ermordet selbst um die Ecke bringen! Oder auch nur wenn ich es mitbekommen sollte, das irgendwo eine Frau vergewaltigt wird würde ich alles tun um diesen Kerl auszuschalten.
Unser Rechtssystem muss vollkommen überholt werden. Es ist doch einfach nur traurig zu sehen, dass man selbst von jemanden angezeigt werden kann wegen Körperverletzung, wenn man aus Notwehr gehandelt hat, oder jemand anderem helfen wollte. Was soll denn sowas? Soll ich mich in ruhe von jemanden zusammenschlagen lassen nur damit er mich nicht auch anzeigen kann? Albern! Ich würde jeden mit all meinen Kräften stiefeln der mir an mein Wohlergehen will oder an das der Menschen die mir was bedeuten. Und das haben auch schon einige am eigenen Leib erfahren dürfen.
wird jetzt hier bestimmt direkt ins schlechte Licht gedrängt
Aber mal zur kleinen Erkläreung: Wenn ich sehe wie meine (Ex)Freundin von vier Skins vermöbelt wird seh ich halt rot und geh ohne Rüclsicht auf Verluste auf diese Leute los. |
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geschrieben am: 26.09.2002 um 19:04 Uhr
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Ich würde warscheinlich genau so handeln.
Wenn ich sehe das jemand jemand anderen angreift. Auf ihn einschlägt wie ein bekloppter muss ich einfach helfe.
Wenn jemand aus meinem Freundeskreis vergewaltigt werden würde würde ich den typ zur rechenschaft ziehen egal mit welchen mitteln |
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geschrieben am: 26.09.2002 um 20:45 Uhr
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(zitat)Unser Rechtssystem muss vollkommen überholt werden. Es ist doch einfach nur traurig zu sehen, dass man selbst von jemanden angezeigt werden kann wegen Körperverletzung, wenn man aus Notwehr gehandelt hat, oder jemand anderem helfen wollte. Was soll denn sowas? Soll ich mich in ruhe von jemanden zusammenschlagen lassen nur damit er mich nicht auch anzeigen kann? Albern! Ich würde jeden mit all meinen Kräften stiefeln der mir an mein Wohlergehen will oder an das der Menschen die mir was bedeuten. Und das haben auch schon einige am eigenen Leib erfahren dürfen.(/zitat)
Diese Aussage ist schlichtweg falsch. Handlungen aus Notwehr werden nicht bestraft.....solange sie angemessen sind. Also ein Kopfschuß für Falschparker ist vielleicht einen Tick zu straight ;-)
Am Ende von Rache und Gegenrache stehen Vendetta und Lynchjustiz. Gute Nacht Zivilisation !!!
Celestine
Geändert am 26.09.2002 um 20:47 Uhr von Celeste_ |
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geschrieben am: 26.09.2002 um 21:11 Uhr
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(zitat)
Also ein Kopfschuß für Falschparker ist vielleicht einen Tick zu straight ;-)
(/zitat)
Super...
Ein Kommentar was man mit der Aussage vom Jäger nicht vergleichen kann.
Bedeutung der Notwehr (erklärung einer polizisten):
Es ist erst Notwehr wenn man sein eigenes Leben oder das Leben einer anderen Person in Gefahr sieht.
In allen anderen Fällen ist es keine Notwehr sondern Körperverletzung
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geschrieben am: 27.09.2002 um 09:12 Uhr
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knuspy, was celeste sagte ist doch vollkommen korrekt und festzustellen, dass sich auch notwehr im rahmen halten muß, ist wohl angebracht. zudem muß auch für elfenjäger wie für jeden anderen gelten, dass gerichtlich nachprüfbar sein muß, ob es sich tatsächlich um notwehr handelt. es ist halt nicht möglich, dass er allein das definiert.
im übrigen habe ich grad gestern zwei anwälte gefragt, die beide bestätigt haben, dass auch im deutschen rechtssystem eine "genugtuung der opfer" eine wesentliche rolle spielt. wenn das nicht immer auch für jeden erkenntlich ist (oder auch echt mißlungen ist), ist das doch kein beweis für die unfähigkeit des rechtssystems.
ich bin froh, dass nicht das "gesunde volksempfinden" über verbrecher entscheidet, sonden eben eine unabhängige justiz |
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geschrieben am: 27.09.2002 um 10:17 Uhr
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(zitat)Nov 97: Strafgesetze in BRD hinsichtlich sexueller Gewalt verschärft
Durch die Gesetzesneuregelung wird der schwere sexuelle Mißbrauch an Kindern ("Beischlaf" oder Tatbegehen von mehreren Menschen) vom Vergehen zum Verbrechen aufgestuft. Damit erhöht sich der Strafrahmen von 1-15 Jahre (vorher sechs Monate bis zehn Jahre). Für "weniger schwerwiegende Fälle" des Sexualmißbrauchs von Kindern bleibt es bei der Einstufung als Vergehen (sechs Monate bis zehn Jahre). Die Mindeststrafen für sexuelle Nötigung und Vergewaltigung wurden erhöht. Die Sicherheitsverwahrung für Sexualstraftäter ist künftig nach dem ersten Rückfall möglich. (/zitat)
lächerlich...ein "mensch" kann also ein kind über jahre hinweg zum oralverkehr zwingen, denn das ist per gesetz keine vergewaltigung und somit nur ein vergehen...*hust*
raubüberall hingegen ist immer ein verbrechen!
gerecht? nein...
desti xxx
n.o.m. |
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geschrieben am: 27.09.2002 um 10:43 Uhr
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ich bin ziemlich sicher, destiny, dass es nur falsch sein kann, ein gesetzesbuch nur mit wut im bauch zu schreiben.
was ich aus dem von dir zitierten text nämlich auch herauslese, ist, dass in jedem falle eine strafe von bis zu 10 jahren und in jedem falle eine anschließende sicherheitsverwahrung möglich ist. wenn ich selbst (dadurch das es meinen kindern oder meiner frau geschieht) betroffen wär, würde ich vielleicht zum mörder werden (ich weiß es nicht), aber trotzdem bleibe ich dabei, dass wir ein (von reinen rachegelüsten unabhängiges) rechtsystem brauchen. |
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geschrieben am: 27.09.2002 um 12:55 Uhr
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(zitat
Diese Aussage ist schlichtweg falsch. Handlungen aus Notwehr werden nicht bestraft.....solange sie angemessen sind.
Celestine
(/zitat)
Nun, da liegst du aber ein wenig falsch würde ich mal sagen. Ein Freund von mir wurde von einem wegen Körperverletzung angezeigt, obwohl dieser eine gewalttätige Auseinandersetzung begonnen hat. Somit hat sich mein Freund nur verteidigt und ihn "Kampfunfähig" gemacht, indem er ihm das Nasenbein gebrochen hat und der Kerl wie ein nasser Sack auf den Boden sackte. Super, oder? Wenn eine Frau z. B. bei einem tätigen Angriff einen E-Schocker oder ein Reizgas als Verteidigunsmittel benutzt um ihre körperliche Schwäche gegen einen Mann auszugleichen und diesem Mann dann durch eine zu hohe Dosis Reizgas die Sehfähigkeit einschränkt oder ganz nimmt, was durchaus passieren kann, kann dieser sie für schwere Körperverletzung anzeigen. Der Schadensersatz für Teilerblindung oder vollkommene Blindheit ist verdammt hoch und sowas soll dann noch gerecht sein? Nun, wenn ihr das so seht finde ich das schon ein wenig traurig. |
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geschrieben am: 27.09.2002 um 13:17 Uhr
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@Elfenjäger
Du hast da anscheinend ein Informationsdefizit. Darf ich es eben auffüllen?
Der Notwehr-Paragraph sagt folgendes:
§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Jetzt alles klar?
Celestine |
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geschrieben am: 27.09.2002 um 13:53 Uhr
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zudem @elfenjäger
es reicht halt nicht, zu behaupten, dass man in notwehr handelte, es ist halt so, dass es dafür gerichte gibt, festzustellen, dass dem auch tatsächlich so war! sonst behauptet das ja gleich jeder...und dein freund scheint dem anderen so überlegen gewesen zu sein ("wie ein nasser sack zu boden") das zweifel zumindest berechtigt sind und sowas dann eben in einem verfahren geklärt wird.
meeeensch...müssen hier die einfachsten und banalsten zusammenhänge so diskutiert werden?
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geschrieben am: 27.09.2002 um 14:56 Uhr
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Nun gut, es macht wohl relativ wenig Sinn noch weiter zu diskutieren, von daher hat es sich für mich soweit erledigt. Zumal wir wohl ein wenig vom Thema abgekommen sind. Über das Rechtssystem läßt sich streiten und jeder hat andere Ansichten über den derzeitigen Zustand dieses Systems und ob es einer Verbesserung bedarf. Meine Meinung ist nunmal, dass es zu schwach gestaltet ist und die wird sich auch nicht ändern.
Aber um nochmal kurz etwas zum Thema Bestrafung, Höchststrafe etc zu sagen:
Klar muss man unterscheiden wer das Opfer ist und vor allem auch wie die Tat begangen wurde. Wenn es "nur" ein Raubüberfall war, sollte die Strafe natürlich nicht so extrem ausfallen, auch wenn die Geschädigten psychisch darunter leiden. Dafür gibt es ja auch die Möglichkeiten diese Erlebnisse zu verarbeiten unter mithilfe von Psychologen. Man sollte ja auch nicht gleich sämtliche Strafmaßnahmen anziehen, sondern nur die, wenn es um Vergewaltigung, Kindesmissbrauch und Mord geht. Also Erlebnisse die den Menschen rapide beeinträchtigen. |
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geschrieben am: 28.09.2002 um 20:53 Uhr
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(zitat)Solche Leute sollten werder in eine Anstalt für geistig gestörte noch in eine JVA! Meiner persönlichen Meinung nach sollten diese einfach nur mit dem Tod bestraft werden. Es ist doch schon schlimm mit ansehen zu müssen, dass ein Mensch für Steuerhinterziehung länger in's Gefängnis kommt als ein Sexualverbrecher. Die deutsche Justiz ist doch eh vollkommen abgeschlaft und überholungsbedürftig.(/zitat)
no comment.
du hast es erfasst.
aniá |
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geschrieben am: 28.09.2002 um 20:58 Uhr
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(zitat)ich meine das mit dem lebenslang, mit all seinen konsequenzen.
sexueller missbrauch ist eines der grausamsten verbrechen überhaupt. es ist mord an einem nicht reanimierbaren teil der seele, des seins.
es begleitet dich, wo du auch gehst, was du auch tust.
die opfer lernen, damit zu leben, wenn man das so sagen kann.
aber es ist immer da, auch wenn man nicht tagtäglich daran denkt.
und nun stell du dir vor, tiroxxx, du bist eines dieser opfer und begegnest irgendwann dem täter auf der straße.
ihr schaut euch in die augen und ihr wisst beide, was er - der täter - dir antat.
wie fühlst du dich?
frage mich nicht, wie ich mich fühle, wenn ich zehn jahre hinter gittern saß. ich kann die frage nicht beantworten, da ich mir nichts zu schulden kommen liess/lasse, dass eine solche strafe mitsich brächte.
aber ich kann dir ganz sicher sagen, dass eine lebenslange haftstrafe - und ich meine lebenslängilich - den opfern ein kleines bisschen genugtuung bringen könnte.
strafen wie sie zur zeit in deutschland verhängt werden, sind nichts als hohn den opfern gegenüber.
den tätern wird eine therapie ermöglicht, es wird nach ursachen für die tat gesucht, die dann vor gericht als scheinheilige rechtfertigung dienen.
bitte argumentiere jetzt nicht damit, dass auch opfer therapiert werden.
ein mordopfer kannst du auch nicht wieder ins leben zurückholen!
desti xxx
n.o.m.(/zitat)
no comment
aniá |
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geschrieben am: 29.09.2002 um 14:40 Uhr
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eine frau von 17 männern vergewaltigt
Pontoise (dpa). wegen gemeinschaftlicher vergewaltigung einer minderjährigen sind in frankreich 17 junge männer zu haftstrafen zwischen fünf und zwölf jahren verurteilt worden. das jugendgericht im département val dóise bei paris hat zudem zwei frauen wegen komplizenschaft zu drei und fünf jahren haft zum teil mit bewährung verurteilt. vei seiner entscheidung ging das gericht noch über die forderungen der staatsanwaltschaft hinaus. die 17 verurteilten männer hatten die minderjährige zwischen dezember 1998 und januar 1999 mehrfach vergewaltigt. die verteidiger der damals zwischen 15 und 20 jahre alten täter hatten argumentiert, das mädchen galt als "leicht zu haben".
dazu fällt mir nichts mehr ein.
wenn ich so etwas lese, habe ich nur eine höllische wut im bauch! (wer mich genauer kennt, wird das verstehen.)
aniá |
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geschrieben am: 29.09.2002 um 18:29 Uhr
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auf wunsch geschlossen
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