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geschrieben am: 24.03.2003 um 21:42 Uhr
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RESOLUTI0N 660 DES UN-SICHERHEITSRATES VOM 2. AUGUST 1990
Der Sicherheitsrat,
zutiefst beunruhigt über die Invasion Kuwaits durch die Streitkräfte Iraks am 2. August 1990,
feststellend, daß mit der irakischen Invasion Kuwaits ein Bruch des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit vorliegt,
tätig werdend nach Artikel 39 und 40 der Charta der Vereinten Nationen,
verurteilt die irakische Invasion Kuwaits;
verlangt, daß Irak alle seine Streitkräfte unverzüglich und bedingungslos auf die Stellungen zurückzieht, in denen sie sich am 1. August 1990 befanden;
ruft Irak und Kuwait auf, unverzüglich eingehende Verhandlungen zur Lösung ihrer Differenzen aufzunehmen, und unterstützt alle diesbezüglichen Anstrengungen, insbesondere jene der Liga der Arabischen Staaten;
beschließt, bei Bedarf erneut zusammenzutreten, um weitere Maßnahmen zu erwägen, die die Einhaltung dieser Resolution sicherstellen sollen.
Bei Abwesenheit des Jemen einstimmig angenommen.
RESOLUTION 678 DES UN-SICHERHEITSRATES VOM 29. NOVEMBER 1990
Der Sicherheitsrat,
unter Hinweis auf seine Resolutionen 660 vom 2. August 1990, 661 vom 6. August 1990, 662 vom 9. August 1990, 664 vom 18. August 1990, 665 vom 25. August 1990, 666 vom 13. September 1990, 667 vom 16. September 1990, 669 vom 24. September 1990, 670 vom 25. September 1990, 674 vom 29. Oktober 1990 und 677 vom 28. November 1990 und unter Bekräftigung derselben,
in Anbetracht dessen, daß sich Irak trotz aller Bemühungen der Vereinten Nationen unter flagranter Mißachtung des Sicherheitsrates weigert, seiner Verpflichtung zur Durchführung der Resolution 660 und der oben genannten, dazu später verabschiedeten Resolutionen nachzukommen,
eingedenk seiner in der Charta der Vereinten Nationen festgelegten Pflichten und Verantwortlichkeiten zur Wahrung und Erhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit,
entschlossen, die uneingeschränkte Befolgung seiner Beschlüsse sicherzustellen,
tätig werdend nach Kapitel VII der Charta,
verlangt, daß Irak die Resolution 660 und alle dazu später verabschiedeten Resolutionen uneingeschränkt befolgt, und beschließt unter Aufrechterhaltung aller seiner Beschlüsse, Irak unter Einschaltung einer Pause als Geste des Entgegenkommens eine letztmalige Gelegenheit zu geben, dies zu tun;
ermächtigt die Mitgliedstaaten, die mit der Regierung Kuwaits kooperieren, für den Fall, daß Irak die oben genannten Resolutionen bis zum 15. Januar 1991 nicht entsprechend Ziffer I vollständig durchführt, alle erforderlichen Mittel einzusetzen, um der Resolution 660 und allen dazu später verabschiedeten Resolutionen Geltung zu verschaffen und sie durchzuführen und den Weltfrieden und die internationale Sicherheit in dem Gebiet wiederherzustellen;
ersucht alle Staaten, die gemäß Ziffer 2 dieser Resolution ergriffenen Maßnahmen in geeigneter Weise zu unterstützen;
ersucht alle in Betracht kommenden Staaten, den Sicherheitsrat regelmäßig über den Stand der von ihnen gemäß Ziffer 2 und 3 dieser Resolution ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten;
beschließt, mit der Angelegenheit befaßt zu bleiben.
Bei Enthaltung Chinas und gegen die Stimmen des Jemen und Kubas angenommen.
Diese Resolutionen beziehen sich mehr als explizit auf die
Befreiung Kuwaits. Wo Du darin eine Ermächtigung nach der 687 zur Aggression gegen den Irak siehst, kann ich nicht verstehen. Ich habe für Dich auch extra den Bruch des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit in der 660 markiert. Auf diesen Bruch (Überfall auf Kuwait) beziehen sich ja alle nachfolgenden Resolutionen.
Mir deucht auch, daß Dir die Argumente ausgehen. Ist auch nicht so leicht eine Völkerrechtswidrige Aggresion gegen einen regulären UNO Mitgliedsstaat zu erklären.
Den Internationalen Gerichtshof haben die USA doch auch nicht anerkannt. In Ihrer Militärdoktrin ist sogar die militärische Befreiung von dort angeklagten Bürgern der USA enthalten. Das damit sogar ein NATO Mitglied überfallen werden müßte, scheint gar nicht zu stören.
BZ
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