Auf den Beitrag: (ID: 22912) sind "54" Antworten eingegangen (Gelesen: 3733 Mal).
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Nutzer: Brass
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geschrieben am: 11.12.2003    um 11:18 Uhr   
Eure Statements zu dem ergangenen Urteil sind menschlich sicher nachvollziehbar, allerdings doch recht realitätsfern. Ž
Hier wurde das härteste Urteil verhängt, dass für einen solchen Fall vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Es lautet: "Schuldig im Sinne der Anklage unter Anerkennung der besonderen Schwere der Schuld". Daraus resultiert als Strafmaß lebenslängliche Haft, mit anschließender Sicherheitsverwahrung in einer geschlossenen Anstalt unter Ausschluss jedweder Therapiemaßnahmen.
In seiner Urteilsbegründung hat der Richter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Urteil so wie es formuliert worden ist auch ausgeführt wird. Das bedeutet, diese zwei Männer werden nie wieder den Fuß auf freien Boden setzen.
Mehr kann man nicht erwarten. Satisfaction kann es für die begangene Tat eh nicht geben.

Brass
I hate how people compare Freddie Mercury to God, I mean, He's cool and good and everything.....But he's no Freddie Mercury.
(found at youtube)
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Nutzer: Sneaky_Pie
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geschrieben am: 11.12.2003    um 14:29 Uhr   
Es bedeutet lediglich, dass eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. Zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilte Täter sitzen in NRW im Schnitt 20 Jahre. Soviel dazu.
Menschlich nachvollziehbar mag es ja sein, den Tätern eine Kugel in den Kopf zu wünschen, allerdings kann Todesstrafe nie eine zufriedenstellende Lösung darstellen. Was mich persönlich ein ganz kleines bisschen mehr zufriedenstellt, ist die Tatsache, dass diese beiden Männer - zusammen mit allen anderen, die sich an Kindern vergangen haben - im Knast auf der alleruntersten Stufe stehen, und dass ihr Leben dort keineswegs besonders angenehm sein wird...
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Nutzer: tiroxxx
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geschrieben am: 11.12.2003    um 16:10 Uhr   
ja, da gebe ich dir recht, verteidigung. irgendeinen grund wird es schon haben, dass sie so wurden, wie sie sind. denn "normal" sind die ja nun sicher nicht.
allerdings sind sie in jedem falle gefährlich für die menschheit und gehören daher sowieso weggesperrt. nur, und das folgt eigentlich für mich aus dem, was du sagtest, dass auch nach den ursachen (und förderern) für deren bestialisches verhalten gesucht werden sollte. und wenn verursacher gefunden werden, so müssten auch die belangt werden.
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Nutzer: tigresse
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geschrieben am: 11.12.2003    um 18:05 Uhr   
die kontakte zu anderen insassen sind afaik nur fuer die ersten monate unterbunden. zum urteil: "lebenslaenglich" passt schon - aber ein richter, der verurteilten verbrechern mehr oder minder damit droht, wie es ihnen im gefaengnis ergehen wird & dass dies "schlimmer als die todestrafe" werde, ist fehlbesetzt. und das, nachdem sich nohl waehrend des gesamten prozesses sehr souveraen gezeigt hatte..

grundsaetzlich muesste der staat uebrigens auch im gefaengnis seine schutzpflichten wahrnehmen.
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Nutzer: grmpf
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geschrieben am: 11.12.2003    um 18:55 Uhr   
ist es nicht schön, mal wieder einen thread zu haben, der sich nur mit den grundrechten des übelsten abschaums befasst, während von den opfern und deren angehörigen garnicht gesprochen wird?
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Nutzer: Celeste_
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geschrieben am: 11.12.2003    um 20:30 Uhr   

Warum fehlt dir das? Glaubst du es gibt hier auch nur einen einzigen, der dieses Verbrechen nicht für verabscheuungswürdig hält?

Oder ist es nicht viel eher so, dass die die "Rübe ab" fordern, sich als die wahren Interessenvertreter von Opfern sehen?

Celestine
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Nutzer: grmpf
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geschrieben am: 11.12.2003    um 21:16 Uhr   
natürlich findet jeder hier das verbrechen verabscheuungswürdig... schließlich sind wir alle menschen mit gefühlen und empfindungen.
aber ich stelle fest, daß den tätern mal wieder mehr aufmerksamkeit als den opfern gewidmet wird und das finde ich traurig.
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Nutzer: tiroxxx
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geschrieben am: 11.12.2003    um 23:02 Uhr   
wie sollte das deiner meinung nach ausschauen, grmpf?
meine gedanken über das leiden der kinder und deren eltern muß ich hier nicht breittreten.
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Nutzer: Vulcania
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geschrieben am: 12.12.2003    um 06:44 Uhr   
grmpf .. immer wieder das gleiche .. und immer wieder die frage: wirst du jemals kapieren, dass die opfer eigentlich nur ihre ruhe haben wollen und auf aufmerksamkeit pfeifen?

V.
ich bin verantwortlich für das, was ich sage, nicht für das, was DU verstehst!
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Nutzer: Sneaky_Pie
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geschrieben am: 12.12.2003    um 09:30 Uhr   
@ Verteidigung: Sicher muss es Hintergründe für die Tat geben- aber denkst du wirklich, eine "schlimme Kindheit" entschuldigt so etwas? Es gibt vermutlich Millionen von Menschen, die eine unglückliche Kindheit haben, und trotzdem wird nicht jeder von ihnen zum Mörder/Vergewaltiger/etc. Irgendwann muss jeder lernen, Verantwortung für sein eigenes Leben zu übernehmen, und gerade nach solchen Taten immer von der "schlimmen Kindheit" zu reden, hört sich eher nach einer billigen Ausrede an, um eine geringere Strafe zu bekommen, als nach irgendetwas anderem.
Das Forschen in der Vergangenheit kann Erklärungen für gewisse Verhaltensmuster geben, aber es entschuldigt sie nicht, und nimmt den Tätern sicher nicht die Verantwortung für ihre Taten!
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"Autor"  
Nutzer: grmpf
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geschrieben am: 12.12.2003    um 10:15 Uhr   
(zitat)grmpf .. immer wieder das gleiche .. und immer wieder die frage: wirst du jemals kapieren, dass die opfer eigentlich nur ihre ruhe haben wollen und auf aufmerksamkeit pfeifen?

V.(/zitat)


was macht dich da so sicher?
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Nutzer: sweetDiavolina
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geschrieben am: 14.12.2003    um 21:20 Uhr   
Dieses Urteil finde ich noch viel schlimmer:

Dieses Urteil ist ein Freibrief für Pädophile!

Haben Sie Kinder, sehr geehrte Richter des Oberlandesgerichts München? Können Sie den Kleinen noch in die Augen blicken, angesichts des skandalösen Urteils, das Sie verkündet haben? Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung entließen diese Richter einen Pädophilen wieder aus der Haft, da er sich nur an "milieugeschädigten" Kindern vergriffen hatte.

Das Oberlandesgericht München fällte ein äußerst fragwürdiges Urteil.


Bei dem Kinderschänder handelt es sich nach Informationen der Zeitung um einen 64-jährigen Mann. Er wurde zunächst in Untersuchungshaft genommen, weil er seit 1999 sechs Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren sexuell missbraucht hatte.

Um seinen perversen Trieb ausleben zu können, ging der Pädophile besonders dreist und heuchlerisch vor. Er suchte gezielt nach Frauen aus sozial schwachen Familien im Münchner Stadtteil Hasenbergl. Hatte er ihr Vertrauen erst einmal erschlichen, war der Weg zu den Kindern frei.

Großzügig bot er an, auf die einzelnen Kinder in seiner Wohnung aufzupassen. Niemand ahnte, was der Mann wirklich im Schilde führte. Denn der Perverse missbrauchte seine hilflosen Opfer für pornographische Fotos. Erst als sich eines der Kinder der Mutter anvertraute, flog das schändliche Treiben auf und der 64-Jährige wurde festgenommen. Das Amtsgericht München verurteilte ihn zu einer zweijährigen Haftstrafe.

Doch der Kinderschänder legte Berufung und Haftbeschwerde gegen das Urteil ein. Deshalb beschäftigte sich das Oberlandesgericht München (OLG) mit der Haftfrage und kam zu einem unglaublichen Urteil, das ohnmächtig vor Wut und Fassungslosigkeit macht: Der Angeklagte habe den "milieugeschädigten" Kindern nicht geschadet, da diese ohnehin aus verwahrlosten Verhältnissen kommen würden und deshalb "infolge fehlender erzieherischer Wirkung" ebenfalls an den sexuellen Handlungen interessiert gewesen wären.

Das OLG tat das Unfassbare: Es hob das Urteil des Amtsgerichts auf. Der Vorsitzende Richter hielt es nicht einmal für nötig, dafür zu sorgen, dass der Angeklagte in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird.

Der Richter ließ sich ebenfalls nicht davon beeindrucken, dass ein Gerichtsgutachter eingeräumt hatte, dass der Angeklagte eine Gefahr darstelle und es sich bei den genannten Taten vermutlich nur um die Spitze des Eisbergs handele.

Politiker, Eltern und Kinderschutz-Verbände zeigten sich nach diesem Skandal-Urteil zutiefst entsetzt, wütend, enttäuscht und traurig. Einige riefen zu Demonstrationen auf.

Sehr geehrte Richter, mit diesem Urteil teilen Sie unsere Kinder in Kinder der ersten und zweiten Klasse ein. Ist Missbrauch von Kindern, die aus ärmlichen Verhältnissen kommen, demnach nicht so schlimm? Zudem öffnen Sie mit Ihrer Begründung Tür und Tor für viele Trittbrettfahrer, die sich erhoffen, bei ähnlichen Taten ebenfalls straffrei auszugehen.
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Nutzer: tiroxxx
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geschrieben am: 14.12.2003    um 21:38 Uhr   
ein solcher richter gehört vor gericht gestellt. irgendwann sind die auch für ihre handlungen verantwortlich zu machen!
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Nutzer: Gast_Hansdampf
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geschrieben am: 14.12.2003    um 23:24 Uhr   
Ist es nicht so das verurteilte Mörder und andere Schwerstverbrecher in unserem humanen Strafvollzug noch immermit Samthandschuhen angefasst werden und auch "Lebenslängliche" irgendwann Hafturlaub und andere Annehmlichkeiten genießen;
eine Lebenslange Freiheitsstrafe sollte ohne Ausnahme wirklich Lebenslang bis zum Tod bedeuten und versorgt nur mit dem Nötigsten und die beiden Kinderschänder dürftrn ihre Zelle nie mehr verlassen unter g a r k e i n e n Umständen aber dann heißt es wieder die Haftbedingungen sind Unmenschlich ach ja und eine kasttration wäre auch angebracht!
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Nutzer: Gast_Sinnlos
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geschrieben am: 15.12.2003    um 13:30 Uhr   
Heyho sweet, dieses Urteil ist das, was auch mich aufs tiefste Erschrocken hat.
Andererseits tritt dort nur das in Erscheinung, was von vielen Linken schon seit Ewigkeiten gesagt wird ... ein abdriften der politischen "Mitte" nach Rechts ... so das solche Urteile halt völlig legitim sind. Zu diesem Thema war die Tage auch ein schöner Artikel in der Zeit, wenn Interesse daran besteht kann ich den ja mal im Forum posten, entweder hier oder als eigenen Thread.
Aber wirklich schockierend, dass durch die Gerichte eine Unterteilung der Menschen in mehrere Klassen durchgeführt wird ... so weit sind wir also schon ...

cya @ll or not ... Sinnlos
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Nutzer: Gast_Hansdampf
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geschrieben am: 15.12.2003    um 19:53 Uhr   
@Sinnlos
Zu dem Thema wäre ein eigener Thrad ganz gut mach doch mal einen auf vileicht haben auch andere User Intresse
gruß Hansd
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"Autor"  
Nutzer: roteAllie
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geschrieben am: 21.12.2003    um 18:03 Uhr   
@ Hansdampf,

ich stimme dir voll und ganz zu...Den bemitleidenswerten Kindermördern wird eine schwere Kindheit bescheinigt, was meistens dazu führt dass sie nach zehn, zwanzig Jahren wieder draussen sind. Dann eventuelle Unterbringung in einer Heilanstalt, natürlich mit Urlaub und allen Vergünstigungen... Und schwupps, Rückfall und wieder ein Kind tot und im Internet...

Ich hab auch nen kleinen Vergleich: Ein dreiundzwanzigjähriger hat seine dreizehnjährige Freundin geschwängert, was zweifellos unverantwortlich ist, aber meiner Meinung nach keine Straftat, da die inzwischen vierzenjährige Mutter nach eigenen Aussagen mit der sexuellen Beziehung einverstanden war.
Urteil: Fünf Jahre Knast, soviel ich weiß soll er nach zwei Jahren wieder raus kommen.

Ein "älterer Herr" hat die Enkelin seiner Lebensgefährtin zweimal missbraucht. Er bekommt zwei Jahre auf Bewährung, da keine er keine körperliche Gewalt anwandte,d. h. sie nicht vergewaltigte, sondern ihr nur ins Gesicht wi...
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Nutzer: Motte07
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geschrieben am: 04.01.2004    um 14:02 Uhr   
Lebenslang..wenn ich das schon höre. Sind 15 Jahre lebenslang? Lachhaft sowas. Und wenn man darüber nachdenkt, dass diese Männer nicht nur 2 Kinder ermordet haben, sondern auch noch das Leben der Eltern zerstört haben mit ihrer Tat..da wird einem mehr als übel.
Solche Verbrecher sollte man auf einer einsamen Insel aussetzen, wo sie ganz auf sich allein gestellt sind ohne Zivilisation. Bis die Insel voll ist mit diesem Gesox. Da können sie dann bleiben bis zum es geht nicht mehr und sich gerne gegenseitig killen.
Stell dir vor es geht.. und keiner kriegts hin!
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Nutzer: rommelschen
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geschrieben am: 17.02.2004    um 20:36 Uhr   
ach ja, todesstrafe ist schon was feines, besonders wenns jemand anderes trifft ;-)

ich bin sehr glücklich, in einer welt voller humanisten zu leben, welche sogar bereit wäre, urteile zu vollstrecken, auch wenn sie sich danach wahrscheinlich zu tode kozn würden. ich bin stolz auf soviel ehrgeiz und gesellschaftliches engagement.

mfg rommel
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Nutzer: starchaser
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geschrieben am: 18.02.2004    um 01:37 Uhr   


wie wärs mit anständiger genforschung .. um die bruchstellen wieder zu kitten ? ;-)
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Nutzer: loki12345
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geschrieben am: 26.02.2004    um 01:18 Uhr   
Um mit einigen Missverständnissen aufzuräumen:

Wie bereits erwähnt wurde lautete das Urteil "Lebenslang mit Anerkennug der besonderen Schwere der Schuld und anschließender Sicherheitsverwarung in einer Psychatrischen Anstalt"
Das bedeutet: Die Täter müssen auf JEDEN Fall 15 Jahre im Gefängnis verbringen. Danach kann entschieden werden, ob die Täter aus dem Gefängniss kommen, sprich von dortaus in die Geschlossene. Sie haben jedoch keine Möglichkeit, jemals wieder in die Freiheit zu kommen.
Ich denke dieses Urteil ist gerechtfertigt. Mal abgesehen davon, daß Kinderschänder auch im Gefängnis keinen guten Ruf und somit kein leichtes Leben haben, werden sie ihr Leben lang über die Tat nachdenken müssen, denn locker steckt niemand eine solche zeit im Gefängnis weg.
Todesstrafe ist in meinen Augen einfach nur ein Racheakt, zu dem, wenn überhaupt, nur die Opfer oder die nächsten Angehörigen berechtigt wären, zumindest moralisch gesehen. Das andere, die mit den Fällen nichts zu tun haben über Leben und Tod entscheiden, macht sie keinen Deut besser als die Täter.
Wenn Todesstrafe, dann gebt den Opfern oder den anghörigen das Gewehr in die Hand, den Schalter zum E-Stuhl oder die Giftspritze und laßt sie entscheiden. Ich bin mir ziemlich sicher das nur die wenigsten dazu bereit wären.
Und mal ehrlihc, was macht die Todesstraphe besser? Die USA hat sie seit einer Ewigkeit. sie gibt den Angehörigen keine Genugtuung (in zich interviews zu dem Thema gesehen), sie schreckt die Täter nicht ab, wozu soll sie also gut sein?

Datt Loki
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Nutzer: gewitterbiene
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geschrieben am: 26.02.2004    um 05:03 Uhr   
gab es nicht schonmals so einen fall wo ein triebtaeter kastriert werden sollte aaaaber "leider" auf dem OP-tisch verstarb? Auch eine idee die man im auge halten sollte. Man spricht kein "offizielles" todesurteil aus und entledigt sich trotzallem dem taeter. Wobei ich persoenlich es lieber sehen wuerde, wenn "solche" bis zu ihrem tod in haft bleiben muessten und NICHT in eine einzelzelle kaemen. Selbst im knast sind kinderschaender nicht beliebt und ich wuerde es jedem goennen, dass er von anderen haeftlingen mal so richtig durch die mangel genommen wird. Schutzpflicht hin oder her.

Meine meinung.
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Nutzer: rommelschen
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geschrieben am: 26.02.2004    um 11:40 Uhr   
es ist wirklich sehr aufschlussreich wie so der querschnitt der gesellschaft hier "denkt", da es wohl somit bewiesen ist, das sich die dümmliche polemik immer durchsetzen wird. die mehrheit ist für töten oder kastrieren oder selbstjustiz, ganz egal, hauptsache gegen das stgb. biene schlägt sogar vor, man sollte den verurteilten ermorden, ohne eine "rechtmässige" verurteilung zum tode. da fragt man sich ernsthaft, ob denn die hier angesprochenen triebtäter die einzigen sind, welche eine eventuelle psychologische behandlung benötigen. das einfachste ist, man bedient sich der in unserer "glorreichen" deutschen geschichte bereits erprobten fähigkeiten, kranke und "nicht gesellschaftsfähige subjekte" zu entfernen, da es doch wohl das ist, worauf dieser thread hier hinausläuft.
triebtäter sind krank und sie sollten behandelt werden wie menschliche individuen, auch wenn es uns schwer fällt, jedoch macht dass eine entwickelte gesellschaft aus, zu der wir uns ja vielleicht zu unrecht zählen.

mfg rommel
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"Autor"  
Nutzer: starchaser
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geschrieben am: 26.02.2004    um 13:17 Uhr   


wow ! @ wüstenwolf :-)
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"Autor"  
Nutzer: loki12345
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geschrieben am: 26.02.2004    um 14:30 Uhr   
Rommel, das Triebtäter auch Menschen sind, bezweifle ich nicht, daß ist ja das schlimme das wir uns es hier nicht einfach machen können und sagen: Es sind Monster.
Dummerweise stellen diese Menschen allerdings eine Gefahr dar, und zwar für die in der Gesellschaft, die sich am wenigsten wehren können, nämlich Kinder.
Und bei allem Respekt gegenüber Psychologen und Psychatern, die diese Menschen versuchen zu behandeln. Ich möchte nicht entscheiden müssen, ob ein Triebtäter tatsächlich geheilt ist oder nicht. Ich glaube kein noch so geschulter Psychologe kann 100% ausschließen, daß diese Menschen jemals wieder rückfällig werden.
Todesstrafe bin ich strickt gegen, alledings dürfen diese Menschen meiner Meinung nach nicht wieder auf die Öffentlichkeit losgelassen werden, Fehleinschätzungen gab es nun wirklich schon zu oft.
Was den vergleich mit der deutschen Geschichte angeht, so hinkt der ein wenig. Die Menschen die dort "ausgesondert" wurden, stellen definitiv keine Gefahr für andere da, sondern eine Gefahr für ein Machtsystem.
Hier haben wir es aber mit Menchen zu tun, die, wie eingangs erwähnt, sehr wohl eine große Gefahr darstellen.
Und möchtest du entscheiden, ob einer dieser Menchen wieder "gesellschaftsfähig" ist?


Datt Loki
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