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geschrieben am: 15.06.2000 um 22:42 Uhr
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[b]jazzy[/b]
Falsch gelegen! Ich bezeuge keineswegs, dass Du eine Mörderin bist.
Diese Ansicht Deinerseits ist reine nackte Spinnerei. Wenn Du so weitermachst, gehst Du daran noch zugrunde.
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass Du jemanden willentlich und mit Vorsatz in den Tod getrieben hast.
Du hast niemals einen Plan geschmiedet und schliesslich realisiert, um einen Menschen in den Tod zu treiben.
Keiner hat Dich wegen Mordes angeklagt.
Kein Richter hat über Dich geurteilt, Du seiest eine Mörderin.
Wenn's nicht stimmt, beweise bitte das Gegenteil.
Weiss der Teufel: Wegen dieser dümmsten aller Frauen, der Mutter Deines ehemaligen Freundes, solltest Du Dir keine Skrupel machen. Sie hat UNrecht.
So, jetzt ist ausgemördert.
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[b]h.priester[/b]
Du hast das Zeug schon verständlich gesagt. Hingegen kann ich so nicht mitdenken.
All das, was Du schreibst, beinhaltet komplizierte Rechtsfälle, in denen der Richter - eigentlich wie Du - einen grossen Ermessensspielraum benötigt.
Dies vor allem, um die Motivation zut Tat zu beschreiben.
Da bin ich überfordert.
[b]starchaser[/b]
Ein Nachteil westlicher Zivilisation könnte auch der Täterschutz sein, der teilweise besser ausgebaut ist, als der Opferschutz.
Vielleicht wissen wir auch zu wenig über die Gewissensqualen von echten Tätern, weil sie von uns durch die Gefängnismauern fast absolut getrennt werden.
... Und all' die Unfälle mit Kindern: Fast täglich stürzen sie aus Fenstern und zerschlagen auf dem harten Boden, während «die Mutter nur einen Augenblick abwesend war».
... Und die betrunkenen Autofahrer ...
OK, bis spärer, vero
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geschrieben am: 16.06.2000 um 03:57 Uhr
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vero, meine worte standen im direkten bezug zu deinen ausführungen ein paar zeilen weiter oben.
ich wollte lediglich zum ausdruck bringen daß der richterliche freispruch noch lange nicht ein sich dennoch schuldig fühlendes opfer um dessen bangen selbstvorwürfe erleichtert.
ansonsten halte ich es für problematisch, alle betroffenen mütter im falle eines verunglückten kindes in einen topf zu werfen. volle zustimmung bezüglich der autofahrer.
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| "Autor" |
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geschrieben am: 17.06.2000 um 00:42 Uhr
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| Also vero:Ich habe kein Bock das hier auszudiskutieren.Nur eins ich wußte das er labil war und ich wurde vor Gericht gestellt aber Mangels von Beweise wurde alles fallengelassen. [i] und tiefer als jetzt kann ich gar net mehr sinken von daher ich scheiße auf das Leben!!!!!!!!![/i] So das von mir |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 17.06.2000 um 03:49 Uhr
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Vero:wie auch immer du hast keine Ahnung
also lass eslieber als es schlimmer zuamachen.Ich dank dir is trozdem alles bullshit |
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geschrieben am: 17.06.2000 um 12:03 Uhr
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[b]starchaser[/b]
Ja, habe den Bezug bemerkt. Mein Ding sollte bloss bei Dir weiterführen: gehört noch zu den lebenslangen Vorwürfen. Ich stelle mir vor, dass, wenn ein solch tregischer Fall sich ereignet hat, und ein Gericht immer eindeutig die Unschuld der Hinterbliebenen feststellte, sich diese am Urteil orientieren könnten. Ich denke, dies würde helfen, Selbstvorwürde zu bändigen.
Ich habe wohl die Sache mit den Müttern schlecht dargelegt. Keineswegs ist gemeint, dass sie alle schuldig sind.
Hier sehe ich die Grenze unheimlich fliessend:
Musste die Mutter wirklich weg? Wie lange? Hat sie während der Muss-Zeit noch einen Billig-Trasch auf der Strasse abgehalten?
Ist sie sich ihrer Verantwortung Bewusst?
Macht sie sich ein Leben lang Vorwürfe?
etc.
Ich glaube das meinte ich: [b]Musste[/b] sie wirklich weg?
[b]Sollst ich meines Bruders Hüter sein?
jazzy[/b]
Ein Freispruch aus Beweismangel ist für den Angeklagten immer unbefriedigend. Zerstörerisch sollte er niemals sein.
Hätte der Richter den leistesten Hauch einer Schuld Deinerseits feststellen können, wärst Du bestraft worden.
Wahrscheinlich wart Ihr beiden allein. Also existieren keine Zeugen. So fehlt ein wichtiger Beweis. Dies mag diesen Schönheitsfehler begründen.
Ein Richter urteilt nicht immer nur für den vorliegenden aktuellen Fall. Er richtet sich nach den Gesetzen + nach früheren Urteilen und muss sein Urteil so fällen, dass spätere Fälle durch ein zu günstiges Urteil nicht beeinflusst werden.
Sicherlich wuutest Du um die Labilität Deines Freundes.
Bist Du sein Gott, der ihn jede Sekunde beschützen soll?
Niemals. Kein Mensch kann für die Taten eines andern jederzeit die Verantwortung übernehmen. Selbst Kinder ab 8 Jahren (hoffentlich stimmt die Zahl, könnte auch 7 sein) können für altersangemessene Delikte bestreft werden.
[b]Austauschbarkeit
jazzy[/b]
Klar ist doch, dass Du in diesem traurigen Ereignis beliebig austauschbar bist.
Hätte Dein Freund ein anderes Mädchen gehabt, wäre es bei diesem geschehen.
Wäre er schwul gewesen, wäre es bei seinem Freund gewesen.
Im Augenblick, wo Du austauschbar bist, verschwindet Deine Individualität. Damit verschwindet auch Deine Verantwortung. Schuld Deinerseits war ohnehin nie vorhanden.
Gruss vero
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| "Autor" |
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geschrieben am: 17.06.2000 um 13:22 Uhr
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Ach vero!
[i] Du warst nicht dabei,Du weist nicht wie das ist,wie man sich fühlt,wie man behandelt wird,wie man jede Nacht mit Alpträumen aufwacht,wie man nur alles vergessen will aber nicht kann,wie man ausgestoßen wird,wie man nie länger als 2 Wochen eine Beziehung mehr halten kann aus Angst wieder so was ertragen zu müssen,wie man sich verkriecht,wie man das Leben jetzt sieht,wie...knuddeltveromalneRunde anke fürs Mitleid!!! Dat Sonnenschein?[/i] |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 18.06.2000 um 00:27 Uhr
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Stimmt nicht, ist nich alles bullshit. Nu denn, ich lass' es.
vero |
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