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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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Sehr geehrter Herr Oerke,
Wie Sie sehen sind Ihre Versuche, mich aus Ihren Chats und Foren zu entfernen, allesamt gescheitert. Nichts kann mich hindern, mir hier Zutritt zu verschaffen. Das soll aber nicht bedeuten, daß ich Ihr "Hausrecht" als Verantwortlicher für diesen öffentlichen Internetchat generell desavouiere. Das Einzige was Ihnen zur legitimen Durchsetzung dieses Rechts fehlt ist eine sachliche Begründung für die Verhängung des "Hausverbots" gegen meine Person. Meine Proteste in Chat und Forum können Sie mir da nicht zum Vorwurf machen, da ich Sie erst nach Verhängung dieser "Strafe" praktiziert habe. Und seien Sie versichert, ich werde unermüdlich weiter gegen Ihre fragwürdige Entscheidung eintreten. Solange, bis Sie zur Vernunft zurückkehren und jenes Ergebnis wieder respektieren, auf welches wir uns am 18. Mai d. J. telefonisch geeinigt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Jörgl
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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Sehr geehrter Herr Oerke,
Wie Sie sehen sind Ihre Versuche, mich aus Ihren Chats und Foren zu entfernen, allesamt gescheitert. Nichts kann mich hindern, mir hier Zutritt zu verschaffen. Das soll aber nicht bedeuten, daß ich Ihr "Hausrecht" als Verantwortlicher für diesen öffentlichen Internetchat generell desavouiere. Das Einzige was Ihnen zur legitimen Durchsetzung dieses Rechts fehlt ist eine sachliche Begründung für die Verhängung des "Hausverbots" gegen meine Person. Meine Proteste in Chat und Forum können Sie mir da nicht zum Vorwurf machen, da ich Sie erst nach Verhängung dieser "Strafe" praktiziert habe. Und seien Sie versichert, ich werde unermüdlich weiter gegen Ihre fragwürdige Entscheidung eintreten. Solange, bis Sie zur Vernunft zurückkehren und jenes Ergebnis wieder respektieren, auf welches wir uns am 18. Mai d. J. telefonisch geeinigt haben.
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Ihr
Jörgl
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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Sehr geehrter Herr Oerke,
Wie Sie sehen sind Ihre Versuche, mich aus Ihren Chats und Foren zu entfernen, allesamt gescheitert. Nichts kann mich hindern, mir hier Zutritt zu verschaffen. Das soll aber nicht bedeuten, daß ich Ihr "Hausrecht" als Verantwortlicher für diesen öffentlichen Internetchat generell desavouiere. Das Einzige was Ihnen zur legitimen Durchsetzung dieses Rechts fehlt ist eine sachliche Begründung für die Verhängung des "Hausverbots" gegen meine Person. Meine Proteste in Chat und Forum können Sie mir da nicht zum Vorwurf machen, da ich Sie erst nach Verhängung dieser "Strafe" praktiziert habe. Und seien Sie versichert, ich werde unermüdlich weiter gegen Ihre fragwürdige Entscheidung eintreten. Solange, bis Sie zur Vernunft zurückkehren und jenes Ergebnis wieder respektieren, auf welches wir uns am 18. Mai d. J. telefonisch geeinigt haben.
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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Sehr geehrter Herr Oerke,
Wie Sie sehen sind Ihre Versuche, mich aus Ihren Chats und Foren zu entfernen, allesamt gescheitert. Nichts kann mich hindern, mir hier Zutritt zu verschaffen. Das soll aber nicht bedeuten, daß ich Ihr "Hausrecht" als Verantwortlicher für diesen öffentlichen Internetchat generell desavouiere. Das Einzige was Ihnen zur legitimen Durchsetzung dieses Rechts fehlt ist eine sachliche Begründung für die Verhängung des "Hausverbots" gegen meine Person. Meine Proteste in Chat und Forum können Sie mir da nicht zum Vorwurf machen, da ich Sie erst nach Verhängung dieser "Strafe" praktiziert habe. Und seien Sie versichert, ich werde unermüdlich weiter gegen Ihre fragwürdige Entscheidung eintreten. Solange, bis Sie zur Vernunft zurückkehren und jenes Ergebnis wieder respektieren, auf welches wir uns am 18. Mai d. J. telefonisch geeinigt haben.
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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Sehr geehrter Herr Oerke,
Wie Sie sehen sind Ihre Versuche, mich aus Ihren Chats und Foren zu entfernen, allesamt gescheitert. Nichts kann mich hindern, mir hier Zutritt zu verschaffen. Das soll aber nicht bedeuten, daß ich Ihr "Hausrecht" als Verantwortlicher für diesen öffentlichen Internetchat generell desavouiere. Das Einzige was Ihnen zur legitimen Durchsetzung dieses Rechts fehlt ist eine sachliche Begründung für die Verhängung des "Hausverbots" gegen meine Person. Meine Proteste in Chat und Forum können Sie mir da nicht zum Vorwurf machen, da ich Sie erst nach Verhängung dieser "Strafe" praktiziert habe. Und seien Sie versichert, ich werde unermüdlich weiter gegen Ihre fragwürdige Entscheidung eintreten. Solange, bis Sie zur Vernunft zurückkehren und jenes Ergebnis wieder respektieren, auf welches wir uns am 18. Mai d. J. telefonisch geeinigt haben.
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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Sehr geehrter Herr Oerke,
Wie Sie sehen sind Ihre Versuche, mich aus Ihren Chats und Foren zu entfernen, allesamt gescheitert. Nichts kann mich hindern, mir hier Zutritt zu verschaffen. Das soll aber nicht bedeuten, daß ich Ihr "Hausrecht" als Verantwortlicher für diesen öffentlichen Internetchat generell desavouiere. Das Einzige was Ihnen zur legitimen Durchsetzung dieses Rechts fehlt ist eine sachliche Begründung für die Verhängung des "Hausverbots" gegen meine Person. Meine Proteste in Chat und Forum können Sie mir da nicht zum Vorwurf machen, da ich Sie erst nach Verhängung dieser "Strafe" praktiziert habe. Und seien Sie versichert, ich werde unermüdlich weiter gegen Ihre fragwürdige Entscheidung eintreten. Solange, bis Sie zur Vernunft zurückkehren und jenes Ergebnis wieder respektieren, auf welches wir uns am 18. Mai d. J. telefonisch geeinigt haben.
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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Wie Sie sehen sind Ihre Versuche, mich aus Ihren Chats und Foren zu entfernen, allesamt gescheitert. Nichts kann mich hindern, mir hier Zutritt zu verschaffen. Das soll aber nicht bedeuten, daß ich Ihr "Hausrecht" als Verantwortlicher für diesen öffentlichen Internetchat generell desavouiere. Das Einzige was Ihnen zur legitimen Durchsetzung dieses Rechts fehlt ist eine sachliche Begründung für die Verhängung des "Hausverbots" gegen meine Person. Meine Proteste in Chat und Forum können Sie mir da nicht zum Vorwurf machen, da ich Sie erst nach Verhängung dieser "Strafe" praktiziert habe. Und seien Sie versichert, ich werde unermüdlich weiter gegen Ihre fragwürdige Entscheidung eintreten. Solange, bis Sie zur Vernunft zurückkehren und jenes Ergebnis wieder respektieren, auf welches wir uns am 18. Mai d. J. telefonisch geeinigt haben.
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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Wie Sie sehen sind Ihre Versuche, mich aus Ihren Chats und Foren zu entfernen, allesamt gescheitert. Nichts kann mich hindern, mir hier Zutritt zu verschaffen. Das soll aber nicht bedeuten, daß ich Ihr "Hausrecht" als Verantwortlicher für diesen öffentlichen Internetchat generell desavouiere. Das Einzige was Ihnen zur legitimen Durchsetzung dieses Rechts fehlt ist eine sachliche Begründung für die Verhängung des "Hausverbots" gegen meine Person. Meine Proteste in Chat und Forum können Sie mir da nicht zum Vorwurf machen, da ich Sie erst nach Verhängung dieser "Strafe" praktiziert habe. Und seien Sie versichert, ich werde unermüdlich weiter gegen Ihre fragwürdige Entscheidung eintreten. Solange, bis Sie zur Vernunft zurückkehren und jenes Ergebnis wieder respektieren, auf welches wir uns am 18. Mai d. J. telefonisch geeinigt haben.
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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