| "Autor" |
Was bleibt |
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geschrieben am: 04.11.2002 um 22:28 Uhr
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Was bleibt
Die letzten Strahlen
Der untergehenden Sonne
Regnen leise auf den Abend.
Ein einsamer Vogel
Singt sich in den Schlaf.
Der Tag zerfließt
Zu den Abgründen
Der Vergangenheit,
Wie niemals gewesen
Und doch erlebte Erinnerung
Als einziges
Was bleibt -
Sie und der Augenblick,
Sonst nichts.
o. (U.P.H.) |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 04.11.2002 um 22:34 Uhr
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Was bleibt
Kronkorken, Tabakpackungen im
gelben Eimer
Kippen und Kaffeefilter im anderen
Altpapier und Glas
Alles sauber getrennt
Meine Einrichtung auf den Sperrmüll
Meine Klamotten in die
Altkleidersammlung
Irgendwie bleibt da nicht viel
Außer der Literatur und der Musik
Und meine körperlichen Reste
müssen wohl auf den Sondermüll
Herrmann Borgerding
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| "Autor" |
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geschrieben am: 05.11.2002 um 10:55 Uhr
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(zitat)Was bleibt
Die letzten Strahlen
Der untergehenden Sonne
Regnen leise auf den Abend.
Ein einsamer Vogel
Singt sich in den Schlaf.
Der Tag zerfließt
Zu den Abgründen
Der Vergangenheit,
Wie niemals gewesen
Und doch erlebte Erinnerung
Als einziges
Was bleibt -
Sie und der Augenblick,
Sonst nichts.
o. (U.P.H.)(/zitat)
Bravo!!
Klares Bild..[für mich]...und überhaupt, die lockere form schmeckt mir gut.
was bedeutet denn die Signatur?
Gruss Lama
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| "Autor" |
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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Sehr geehrter Herr Oerke,
Wie Sie sehen sind Ihre Versuche, mich aus Ihren Chats und Foren zu entfernen, allesamt gescheitert. Nichts kann mich hindern, mir hier Zutritt zu verschaffen. Das soll aber nicht bedeuten, daß ich Ihr "Hausrecht" als Verantwortlicher für diesen öffentlichen Internetchat generell desavouiere. Das Einzige was Ihnen zur legitimen Durchsetzung dieses Rechts fehlt ist eine sachliche Begründung für die Verhängung des "Hausverbots" gegen meine Person. Meine Proteste in Chat und Forum können Sie mir da nicht zum Vorwurf machen, da ich Sie erst nach Verhängung dieser "Strafe" praktiziert habe. Und seien Sie versichert, ich werde unermüdlich weiter gegen Ihre fragwürdige Entscheidung eintreten. Solange, bis Sie zur Vernunft zurückkehren und jenes Ergebnis wieder respektieren, auf welches wir uns am 18. Mai d. J. telefonisch geeinigt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Jörgl
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| "Autor" |
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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Sehr geehrter Herr Oerke,
Wie Sie sehen sind Ihre Versuche, mich aus Ihren Chats und Foren zu entfernen, allesamt gescheitert. Nichts kann mich hindern, mir hier Zutritt zu verschaffen. Das soll aber nicht bedeuten, daß ich Ihr "Hausrecht" als Verantwortlicher für diesen öffentlichen Internetchat generell desavouiere. Das Einzige was Ihnen zur legitimen Durchsetzung dieses Rechts fehlt ist eine sachliche Begründung für die Verhängung des "Hausverbots" gegen meine Person. Meine Proteste in Chat und Forum können Sie mir da nicht zum Vorwurf machen, da ich Sie erst nach Verhängung dieser "Strafe" praktiziert habe. Und seien Sie versichert, ich werde unermüdlich weiter gegen Ihre fragwürdige Entscheidung eintreten. Solange, bis Sie zur Vernunft zurückkehren und jenes Ergebnis wieder respektieren, auf welches wir uns am 18. Mai d. J. telefonisch geeinigt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Jörgl
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| "Autor" |
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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Sehr geehrter Herr Oerke,
Wie Sie sehen sind Ihre Versuche, mich aus Ihren Chats und Foren zu entfernen, allesamt gescheitert. Nichts kann mich hindern, mir hier Zutritt zu verschaffen. Das soll aber nicht bedeuten, daß ich Ihr "Hausrecht" als Verantwortlicher für diesen öffentlichen Internetchat generell desavouiere. Das Einzige was Ihnen zur legitimen Durchsetzung dieses Rechts fehlt ist eine sachliche Begründung für die Verhängung des "Hausverbots" gegen meine Person. Meine Proteste in Chat und Forum können Sie mir da nicht zum Vorwurf machen, da ich Sie erst nach Verhängung dieser "Strafe" praktiziert habe. Und seien Sie versichert, ich werde unermüdlich weiter gegen Ihre fragwürdige Entscheidung eintreten. Solange, bis Sie zur Vernunft zurückkehren und jenes Ergebnis wieder respektieren, auf welches wir uns am 18. Mai d. J. telefonisch geeinigt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Jörgl
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| "Autor" |
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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Sehr geehrter Herr Oerke,
Wie Sie sehen sind Ihre Versuche, mich aus Ihren Chats und Foren zu entfernen, allesamt gescheitert. Nichts kann mich hindern, mir hier Zutritt zu verschaffen. Das soll aber nicht bedeuten, daß ich Ihr "Hausrecht" als Verantwortlicher für diesen öffentlichen Internetchat generell desavouiere. Das Einzige was Ihnen zur legitimen Durchsetzung dieses Rechts fehlt ist eine sachliche Begründung für die Verhängung des "Hausverbots" gegen meine Person. Meine Proteste in Chat und Forum können Sie mir da nicht zum Vorwurf machen, da ich Sie erst nach Verhängung dieser "Strafe" praktiziert habe. Und seien Sie versichert, ich werde unermüdlich weiter gegen Ihre fragwürdige Entscheidung eintreten. Solange, bis Sie zur Vernunft zurückkehren und jenes Ergebnis wieder respektieren, auf welches wir uns am 18. Mai d. J. telefonisch geeinigt haben.
Mit freundlichen Grüßen
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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Sehr geehrter Herr Oerke,
Wie Sie sehen sind Ihre Versuche, mich aus Ihren Chats und Foren zu entfernen, allesamt gescheitert. Nichts kann mich hindern, mir hier Zutritt zu verschaffen. Das soll aber nicht bedeuten, daß ich Ihr "Hausrecht" als Verantwortlicher für diesen öffentlichen Internetchat generell desavouiere. Das Einzige was Ihnen zur legitimen Durchsetzung dieses Rechts fehlt ist eine sachliche Begründung für die Verhängung des "Hausverbots" gegen meine Person. Meine Proteste in Chat und Forum können Sie mir da nicht zum Vorwurf machen, da ich Sie erst nach Verhängung dieser "Strafe" praktiziert habe. Und seien Sie versichert, ich werde unermüdlich weiter gegen Ihre fragwürdige Entscheidung eintreten. Solange, bis Sie zur Vernunft zurückkehren und jenes Ergebnis wieder respektieren, auf welches wir uns am 18. Mai d. J. telefonisch geeinigt haben.
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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Sehr geehrter Herr Oerke,
Wie Sie sehen sind Ihre Versuche, mich aus Ihren Chats und Foren zu entfernen, allesamt gescheitert. Nichts kann mich hindern, mir hier Zutritt zu verschaffen. Das soll aber nicht bedeuten, daß ich Ihr "Hausrecht" als Verantwortlicher für diesen öffentlichen Internetchat generell desavouiere. Das Einzige was Ihnen zur legitimen Durchsetzung dieses Rechts fehlt ist eine sachliche Begründung für die Verhängung des "Hausverbots" gegen meine Person. Meine Proteste in Chat und Forum können Sie mir da nicht zum Vorwurf machen, da ich Sie erst nach Verhängung dieser "Strafe" praktiziert habe. Und seien Sie versichert, ich werde unermüdlich weiter gegen Ihre fragwürdige Entscheidung eintreten. Solange, bis Sie zur Vernunft zurückkehren und jenes Ergebnis wieder respektieren, auf welches wir uns am 18. Mai d. J. telefonisch geeinigt haben.
Mit freundlichen Grüßen
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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Sehr geehrter Herr Oerke,
Wie Sie sehen sind Ihre Versuche, mich aus Ihren Chats und Foren zu entfernen, allesamt gescheitert. Nichts kann mich hindern, mir hier Zutritt zu verschaffen. Das soll aber nicht bedeuten, daß ich Ihr "Hausrecht" als Verantwortlicher für diesen öffentlichen Internetchat generell desavouiere. Das Einzige was Ihnen zur legitimen Durchsetzung dieses Rechts fehlt ist eine sachliche Begründung für die Verhängung des "Hausverbots" gegen meine Person. Meine Proteste in Chat und Forum können Sie mir da nicht zum Vorwurf machen, da ich Sie erst nach Verhängung dieser "Strafe" praktiziert habe. Und seien Sie versichert, ich werde unermüdlich weiter gegen Ihre fragwürdige Entscheidung eintreten. Solange, bis Sie zur Vernunft zurückkehren und jenes Ergebnis wieder respektieren, auf welches wir uns am 18. Mai d. J. telefonisch geeinigt haben.
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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Sehr geehrter Herr Oerke,
Wie Sie sehen sind Ihre Versuche, mich aus Ihren Chats und Foren zu entfernen, allesamt gescheitert. Nichts kann mich hindern, mir hier Zutritt zu verschaffen. Das soll aber nicht bedeuten, daß ich Ihr "Hausrecht" als Verantwortlicher für diesen öffentlichen Internetchat generell desavouiere. Das Einzige was Ihnen zur legitimen Durchsetzung dieses Rechts fehlt ist eine sachliche Begründung für die Verhängung des "Hausverbots" gegen meine Person. Meine Proteste in Chat und Forum können Sie mir da nicht zum Vorwurf machen, da ich Sie erst nach Verhängung dieser "Strafe" praktiziert habe. Und seien Sie versichert, ich werde unermüdlich weiter gegen Ihre fragwürdige Entscheidung eintreten. Solange, bis Sie zur Vernunft zurückkehren und jenes Ergebnis wieder respektieren, auf welches wir uns am 18. Mai d. J. telefonisch geeinigt haben.
Mit freundlichen Grüßen
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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Sehr geehrter Herr Oerke,
Wie Sie sehen sind Ihre Versuche, mich aus Ihren Chats und Foren zu entfernen, allesamt gescheitert. Nichts kann mich hindern, mir hier Zutritt zu verschaffen. Das soll aber nicht bedeuten, daß ich Ihr "Hausrecht" als Verantwortlicher für diesen öffentlichen Internetchat generell desavouiere. Das Einzige was Ihnen zur legitimen Durchsetzung dieses Rechts fehlt ist eine sachliche Begründung für die Verhängung des "Hausverbots" gegen meine Person. Meine Proteste in Chat und Forum können Sie mir da nicht zum Vorwurf machen, da ich Sie erst nach Verhängung dieser "Strafe" praktiziert habe. Und seien Sie versichert, ich werde unermüdlich weiter gegen Ihre fragwürdige Entscheidung eintreten. Solange, bis Sie zur Vernunft zurückkehren und jenes Ergebnis wieder respektieren, auf welches wir uns am 18. Mai d. J. telefonisch geeinigt haben.
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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Sehr geehrter Herr Oerke,
Wie Sie sehen sind Ihre Versuche, mich aus Ihren Chats und Foren zu entfernen, allesamt gescheitert. Nichts kann mich hindern, mir hier Zutritt zu verschaffen. Das soll aber nicht bedeuten, daß ich Ihr "Hausrecht" als Verantwortlicher für diesen öffentlichen Internetchat generell desavouiere. Das Einzige was Ihnen zur legitimen Durchsetzung dieses Rechts fehlt ist eine sachliche Begründung für die Verhängung des "Hausverbots" gegen meine Person. Meine Proteste in Chat und Forum können Sie mir da nicht zum Vorwurf machen, da ich Sie erst nach Verhängung dieser "Strafe" praktiziert habe. Und seien Sie versichert, ich werde unermüdlich weiter gegen Ihre fragwürdige Entscheidung eintreten. Solange, bis Sie zur Vernunft zurückkehren und jenes Ergebnis wieder respektieren, auf welches wir uns am 18. Mai d. J. telefonisch geeinigt haben.
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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Sehr geehrter Herr Oerke,
Wie Sie sehen sind Ihre Versuche, mich aus Ihren Chats und Foren zu entfernen, allesamt gescheitert. Nichts kann mich hindern, mir hier Zutritt zu verschaffen. Das soll aber nicht bedeuten, daß ich Ihr "Hausrecht" als Verantwortlicher für diesen öffentlichen Internetchat generell desavouiere. Das Einzige was Ihnen zur legitimen Durchsetzung dieses Rechts fehlt ist eine sachliche Begründung für die Verhängung des "Hausverbots" gegen meine Person. Meine Proteste in Chat und Forum können Sie mir da nicht zum Vorwurf machen, da ich Sie erst nach Verhängung dieser "Strafe" praktiziert habe. Und seien Sie versichert, ich werde unermüdlich weiter gegen Ihre fragwürdige Entscheidung eintreten. Solange, bis Sie zur Vernunft zurückkehren und jenes Ergebnis wieder respektieren, auf welches wir uns am 18. Mai d. J. telefonisch geeinigt haben.
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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Sehr geehrter Herr Oerke,
Wie Sie sehen sind Ihre Versuche, mich aus Ihren Chats und Foren zu entfernen, allesamt gescheitert. Nichts kann mich hindern, mir hier Zutritt zu verschaffen. Das soll aber nicht bedeuten, daß ich Ihr "Hausrecht" als Verantwortlicher für diesen öffentlichen Internetchat generell desavouiere. Das Einzige was Ihnen zur legitimen Durchsetzung dieses Rechts fehlt ist eine sachliche Begründung für die Verhängung des "Hausverbots" gegen meine Person. Meine Proteste in Chat und Forum können Sie mir da nicht zum Vorwurf machen, da ich Sie erst nach Verhängung dieser "Strafe" praktiziert habe. Und seien Sie versichert, ich werde unermüdlich weiter gegen Ihre fragwürdige Entscheidung eintreten. Solange, bis Sie zur Vernunft zurückkehren und jenes Ergebnis wieder respektieren, auf welches wir uns am 18. Mai d. J. telefonisch geeinigt haben.
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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Sehr geehrter Herr Oerke,
Wie Sie sehen sind Ihre Versuche, mich aus Ihren Chats und Foren zu entfernen, allesamt gescheitert. Nichts kann mich hindern, mir hier Zutritt zu verschaffen. Das soll aber nicht bedeuten, daß ich Ihr "Hausrecht" als Verantwortlicher für diesen öffentlichen Internetchat generell desavouiere. Das Einzige was Ihnen zur legitimen Durchsetzung dieses Rechts fehlt ist eine sachliche Begründung für die Verhängung des "Hausverbots" gegen meine Person. Meine Proteste in Chat und Forum können Sie mir da nicht zum Vorwurf machen, da ich Sie erst nach Verhängung dieser "Strafe" praktiziert habe. Und seien Sie versichert, ich werde unermüdlich weiter gegen Ihre fragwürdige Entscheidung eintreten. Solange, bis Sie zur Vernunft zurückkehren und jenes Ergebnis wieder respektieren, auf welches wir uns am 18. Mai d. J. telefonisch geeinigt haben.
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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Wie Sie sehen sind Ihre Versuche, mich aus Ihren Chats und Foren zu entfernen, allesamt gescheitert. Nichts kann mich hindern, mir hier Zutritt zu verschaffen. Das soll aber nicht bedeuten, daß ich Ihr "Hausrecht" als Verantwortlicher für diesen öffentlichen Internetchat generell desavouiere. Das Einzige was Ihnen zur legitimen Durchsetzung dieses Rechts fehlt ist eine sachliche Begründung für die Verhängung des "Hausverbots" gegen meine Person. Meine Proteste in Chat und Forum können Sie mir da nicht zum Vorwurf machen, da ich Sie erst nach Verhängung dieser "Strafe" praktiziert habe. Und seien Sie versichert, ich werde unermüdlich weiter gegen Ihre fragwürdige Entscheidung eintreten. Solange, bis Sie zur Vernunft zurückkehren und jenes Ergebnis wieder respektieren, auf welches wir uns am 18. Mai d. J. telefonisch geeinigt haben.
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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Sehr geehrter Herr Oerke,
Wie Sie sehen sind Ihre Versuche, mich aus Ihren Chats und Foren zu entfernen, allesamt gescheitert. Nichts kann mich hindern, mir hier Zutritt zu verschaffen. Das soll aber nicht bedeuten, daß ich Ihr "Hausrecht" als Verantwortlicher für diesen öffentlichen Internetchat generell desavouiere. Das Einzige was Ihnen zur legitimen Durchsetzung dieses Rechts fehlt ist eine sachliche Begründung für die Verhängung des "Hausverbots" gegen meine Person. Meine Proteste in Chat und Forum können Sie mir da nicht zum Vorwurf machen, da ich Sie erst nach Verhängung dieser "Strafe" praktiziert habe. Und seien Sie versichert, ich werde unermüdlich weiter gegen Ihre fragwürdige Entscheidung eintreten. Solange, bis Sie zur Vernunft zurückkehren und jenes Ergebnis wieder respektieren, auf welches wir uns am 18. Mai d. J. telefonisch geeinigt haben.
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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Sehr geehrter Herr Oerke,
Wie Sie sehen sind Ihre Versuche, mich aus Ihren Chats und Foren zu entfernen, allesamt gescheitert. Nichts kann mich hindern, mir hier Zutritt zu verschaffen. Das soll aber nicht bedeuten, daß ich Ihr "Hausrecht" als Verantwortlicher für diesen öffentlichen Internetchat generell desavouiere. Das Einzige was Ihnen zur legitimen Durchsetzung dieses Rechts fehlt ist eine sachliche Begründung für die Verhängung des "Hausverbots" gegen meine Person. Meine Proteste in Chat und Forum können Sie mir da nicht zum Vorwurf machen, da ich Sie erst nach Verhängung dieser "Strafe" praktiziert habe. Und seien Sie versichert, ich werde unermüdlich weiter gegen Ihre fragwürdige Entscheidung eintreten. Solange, bis Sie zur Vernunft zurückkehren und jenes Ergebnis wieder respektieren, auf welches wir uns am 18. Mai d. J. telefonisch geeinigt haben.
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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Sehr geehrter Herr Oerke,
Wie Sie sehen sind Ihre Versuche, mich aus Ihren Chats und Foren zu entfernen, allesamt gescheitert. Nichts kann mich hindern, mir hier Zutritt zu verschaffen. Das soll aber nicht bedeuten, daß ich Ihr "Hausrecht" als Verantwortlicher für diesen öffentlichen Internetchat generell desavouiere. Das Einzige was Ihnen zur legitimen Durchsetzung dieses Rechts fehlt ist eine sachliche Begründung für die Verhängung des "Hausverbots" gegen meine Person. Meine Proteste in Chat und Forum können Sie mir da nicht zum Vorwurf machen, da ich Sie erst nach Verhängung dieser "Strafe" praktiziert habe. Und seien Sie versichert, ich werde unermüdlich weiter gegen Ihre fragwürdige Entscheidung eintreten. Solange, bis Sie zur Vernunft zurückkehren und jenes Ergebnis wieder respektieren, auf welches wir uns am 18. Mai d. J. telefonisch geeinigt haben.
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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Wie Sie sehen sind Ihre Versuche, mich aus Ihren Chats und Foren zu entfernen, allesamt gescheitert. Nichts kann mich hindern, mir hier Zutritt zu verschaffen. Das soll aber nicht bedeuten, daß ich Ihr "Hausrecht" als Verantwortlicher für diesen öffentlichen Internetchat generell desavouiere. Das Einzige was Ihnen zur legitimen Durchsetzung dieses Rechts fehlt ist eine sachliche Begründung für die Verhängung des "Hausverbots" gegen meine Person. Meine Proteste in Chat und Forum können Sie mir da nicht zum Vorwurf machen, da ich Sie erst nach Verhängung dieser "Strafe" praktiziert habe. Und seien Sie versichert, ich werde unermüdlich weiter gegen Ihre fragwürdige Entscheidung eintreten. Solange, bis Sie zur Vernunft zurückkehren und jenes Ergebnis wieder respektieren, auf welches wir uns am 18. Mai d. J. telefonisch geeinigt haben.
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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geschrieben am: 22.11.2002 um 23:36 Uhr
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