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geschrieben am: 09.01.2005 um 11:16 Uhr
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...es passte in meinen beitrag nicht alles rein, deshalb gehts hier weiter....
habe ich es richtig verstanden, dass ihr zwei immer noch kontakt zu diesem typen habt? wenn ja, brecht ihn ab...sonst wird sie es nie schaffen. sie wird immer wieder mit dieser angst konfrontiert, immer wieder mit diesem gesicht, mit seinem lachen, mit seinem geruch. all diese dinge lassen die "mauer" um so höher wachsen.
das soll jetzt keine kritik dir gegenüber sein, aber hast du schon mal daran gedacht, dass sie es dir nicht zeigt, weil du mit ihm (wenn ich es richtig verstanden habe) befreundet bist? und vor allem, weil du ein mann bist????? selbst wenn sie wollte, könnte sie dir gegenüber nicht das vertrauen aufbauen um mit dir darüber zu reden. selbst mich, wo ich es mittlerweile gut verarbeitet habe, darüber reden kann, überkommen immer noch situationen, wo alles wieder hoch kommt...
zu xenia:
klar muss ich dir irgendwo recht geben, dass es richtig wäre ihn anzuzeigen. du siehst es jetzt aus deiner sicht, weil du es damals nicht gemacht hast, ihn nicht angezeigt hast und es jetzt bereust. aber wenn du die andere seite kennst, wie du dort behandelt wirst, wie sehr alles in dir wieder aufgewühlt wird und du dich durch irgendwelche indiskreten fragen (unter anderem auch die frage, ob man sich sicher ist, denjenigen nicht provoziert zu haben), so erniedrigend fühlst, dann überlegt man zweimal ob man es tut. ich weiss nicht, wenn ich nochmal (was ich nie nie nie nie hoffen werde) in so eine situation kommen sollte, ob ich diesen schritt wieder gehen würde. sicher ist es das richtige, aber wenn du erfahren hast, wie es ist, diese ganze prozedur durch zuziehen, diese scharm über dich ergehen zu lassen und dieser typ dann mit nen blauen auge davon kommt....du von der staatsanwaltschaft nen brief bekommt wo drin steht "tut uns leid ihnen mit zuteilen, dass wir das verfahren gegen herrn XXX aufgrund mangelnder beweislage einstellen müssen, da sie es nicht direkt zur anzeige gebracht haben und uns auch keinerlei ärztliche gutachten vorliegen. desweiteren stand herr XXX zum zeitpunkt der tat unter alkohol- und drogenkonsum, somit wird ihm eine verminderte schuldfähigkeit zugesprochen"....na danke aber auch. was ist da dann das richtige? die ganze prozedur über sich ergehen zu lassen und dann doch so einen brief in den händen zu halten, dadurch noch mehr den glauben an die gerechtigkeit zu verlieren...nur weil die gesellschaft erwartet, dass man eine anzeige machen muss? oder ist es dann vieleicht doch besser zu sagen, ich verarbeite es ohne anzeige aber mit psychologischer hilfe? ich denke, dass kann jeder nur ganz für sich selber entscheiden. |
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geschrieben am: 15.01.2005 um 20:54 Uhr
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(zitat)Stellt euch vor ihr habt eine Freundin die euch von ihrem ersten Mal erzählt, sie sagt: Ich habe mit einem Typen auf einer Party als ich 14 war rumgeknutscht, bin schlafen gegangen weil ich total betrunken war - ich wurde wach und der Typ lag über mir und war schon in mir drin, ich sagte er soll aufhören und flehte ihn an, es tat weh und er antwortete "das ist gleich vorbei" ich konnte mich nicht wehren!
Nun ist es knapp 3 Jahre her, er ist mit ihrer Freundin zusammen und hat ein Kind mit ihr, ich der Freund der die betroffene über alles Liebt muss so etwas erfahren und ich könnte ihn dafür selbst nach 3 Jahren noch die Fresse polieren auch wenn ich weiss das es nichts bring, mache ich nichts, lasse ich ihn ungestraft davon kommen ich weiss damit nicht umzugehen (/zitat)
du musst ihn anzeigen das ist das beste dann wir er bestraft und du kommst zur ruhe und deine freundin auch . |
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